Liebe Forenmitglieder,
nach 30 Jahren hat mein Kind mich,ihren biologischen Vater, gefunden. Es kam in Palästina zur Welt und wurde wenige Tage nach Geburt ohne mein Einverständnis zur Adoption freigegeben. Als Palästinenser wäre es staatenlos. Nur ein temporärer Pass von Jordanien ist vorhanden.
Nach deutschem und palästinensischem Recht war die Adoption illegal. Viel zu früh und gegen den Willen des Vaters, (ich mit hundertjährigen deutschen Wurzeln).
Welche Möglichkeiten könnte es geben, dass das Kind einen deutschen Pass erhält und somit ein freier Mensch ist? Als Vater sehe ich mich in der Pflicht, meinem Kind mit deutschen Wurzeln zu helfen.
Danke im Voraus
Mit freundlichem Gruß
H.H.
-- Editiert von xone55 am 20.01.2019 10:47
Deutscher Pass für mein erwachsenes Kind, illigale Adoption, staatenlos
Notfall?
Notfall?
Wenn die Adoption dem dortigen Recht entsprach, dann ist sie auch nicht illegal. Abgesehen davon konnte man seinerzeit auch in Deutschland nichteheliche Kinder auch gegen den Willen des Vaters zur Adoption freigeben. Deshalb sehe ich wenige Ansatzpunkte.
wirdwerden
Unabhängig von der Adoptions-Vorgeschichte würde ich versuchen nach Deutschland zu siedeln und es über eine Einbürgerung versuchen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWenn die Adoption dem dortigen Recht entsprach, dann ist sie auch nicht illegal. ... :
wirdwerden
vielen Dank, für die erste schnelle Reaktion. Nein, in arabischen Staaten ist diese Adoption nach Kenntnislage der Umstände ebenfalls illegal.
ZitatUnabhängig von der Adoptions-Vorgeschichte würde ich versuchen nach Deutschland zu siedeln und es über eine Einbürgerung versuchen. :
Diese Absicht besteht vorläufig nicht.
-- Editiert von xone55 am 20.01.2019 12:46
Ergänzend sei erwähnt, dass ein DNA Abgleich die Abstammung nachweisen kann. Ob das für die Lösung des Problems relevant ist, kann ich nicht beurteilen.
Ein prinzipielles Problem ist, dass vor 30 Jahren die biologische Abstammung vom Vater noch ohne jede Relevanz war. Ausschlaggebend war allein der rechtliche Vaterschaft und, wenn es keinen rechtlichen Vater gab, die Staatsangehörigkeit Mutter. Da es umständlich ist, vergangene rechtliche Lagen zu dokumentieren, verweise ich auf die Darstellung in Wikipedia:
Zitat:Nichteheliche Kinder einer deutschen Mutter erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit ab dem 1. Januar 1914. Dagegen erwarben nichteheliche Kinder einer ausländischen Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit erst ab dem 1. Juli 1993, sofern ein deutscher Mann die Vaterschaft anerkannte.
Einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (quasi über die Abstammung) sieht das Gesetz in solchen Fällen nur unter bestimmten Voraussetzungen vor, § 5 StAG:
Zitat:Durch die Erklärung, deutscher Staatsangehöriger werden zu wollen, erwirbt das vor dem 1. Juli 1993 geborene Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
1. eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erfolgt ist,
2. das Kind seit drei Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und
3. die Erklärung vor der Vollendung des 23. Lebensjahres abgegeben wird.
Für das biologische Kind eines deutschen Vaters, das nicht in Deutschland lebt und bereits mindestens 30 Jahre alt ist, gibt es hier keine gesetzliche Möglichkeit zum Erwerb der Staatsbürgerschaft über die Abstammung.
Die Frage ist nun, welche Staatsangehörigkeit die Mutter des Kindes hatte (und ob sie ledig war). Zudem: Ich bin kein Experte für ausländisches Recht, mich wundert aber, dass es hier eine rechtlich wirksame Adoption gegeben haben soll. Bislang habe ich immer nur gehört, dass das im arabischen Raum nicht möglich sein soll. Vielleicht hat es ja mit Rechtsänderungen in den letzten Jahrzehnten zu tun oder die Adoption geschah nach dem Recht eines anderen Landes?
-- Editiert von Felicite am 20.01.2019 13:46
Wie alt ist denn das Kind? Ca.1989 gab es kein Palästina. Es gab und gibt *palästinensische Gebiete*.ZitatEs kam in Palästina zur Welt :
Ja. Das geht wohl allen Palästinensern so. Auch in Jordanien.ZitatAls Palästinenser wäre es staatenlos. :
Seit wann gibt es den? Hat das Kind jetzt die jordanische Staatsangehörigkeit?ZitatNur ein temporärer Pass von Jordanien ist vorhanden. :
Dann verstehe ich deine Frage im ersten Beitrag nicht.ZitatDiese Absicht besteht vorläufig nicht. :
ZitatDann verstehe ich deine Frage im ersten Beitrag nicht. :
Eine Absicherung und Erbfolge ist aufgrund der "Adoption " nach deutschem Recht ausgeschlossen.
Das will ich aber nicht. Und wegen einer ernsten Krankheit möchte ich Vorsorge treffen.
Soll ich jetzt mein leibliches Kind adoptieren ?? Das wäre die Kernfrage.
Das Kind beabsichtigt nicht in das Sozialsystem Deutschland s einzutreten, da es sich selbst versorgen kann und derzeit Job und Unterkunft im Ausland hat.
Die ganze Geschichte berührt tatsächlich eine Reihe von Rechten.
Es hindert Dich niemand daran, das Kind als Erben einzusetzen. Und abgesehen davon gibt es weder eine einheitliche arabische Sprache noch ein einheitliches arabisches Recht. Das gilt insbesondere für das Familienrecht. Und dann kommt noch der Sonderstatus der Palestinenser dazu. Dafür haben dann die Aufnahmestaaten wiederum eigenes Recht geschaffen. Wie das spezielkl im Aufnahmeland der Tochter ausgestaltet war, das wissen wir nicht. Ich weiss allerdings, dass man seinerzeit null Integrationsbemühungen seitens der Aufnahmeländer durchgeführt hat, für jeden Pali froh war, der anderweitig unterkam, also etwa durch Adoption.
Noch ein Hinweis auf Deutschland. Noch vor 20 Jahren war es hier möglich nichteheliche Kinder ohne Zustimmung des biologischen/juristischen Vaters zur Adoption freizugeben und eben auch zu adoptieren.
wirdwerden
ZitatDie Frage ist nun, welche Staatsangehörigkeit die Mutter des Kindes hatte (und ob sie ledig war). :
ZitatDiese Absicht besteht vorläufig nicht. :
Welchen Sinn macht dann ein deutscher Pass, das war doch Ihr Anliegen?
Zitat:Deutscher Pass für mein erwachsenes Kind, illegale Adoption, staatenlos
Beerben kann es Sie auch ohne deutschen Pass. Es liegt doch in Ihrer Hand Ihr Testament entsprechend abzufassen.
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 20.01.2019 17:27
Danke für die zahlreichen Antworten.
Würde den thread jetzt gern schließen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten