Deutscher wohnhaft im Ausland: Einreise nach Deutschland mit Ehefrau möglich?

26. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
ralph2020
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutscher wohnhaft im Ausland: Einreise nach Deutschland mit Ehefrau möglich?

Hallo, eine Frage zur Corona-Situation und der Einreise nach Deutschland.

Ich bin Deutscher und wohne in Norwegen. Meine Frau ist aus den Philippinen und hat in Norwegen permanentes Aufenthaltsrecht (was normalerweise auch Reisen in alle Schengen-Länder ermöglicht).

Wie ich die Einreiseregeln verstehe bestehen keine Einreiseeinschränkungen für deutsche Staatsbürger, selbst wenn man im Ausland wohnhaft ist. Da wir ja verheiratet sind und ich meine Ehe in Deutschland genauso führen können muss wie im Ausland gehe ich davon aus, dass meine Frau ebenfalls einreisen darf. Ich bin mir aber nicht ganz sicher.

Dürfte sie also in der jetzigen Situation mit mir zusammen nach Deutschland einreisen?

-Ralph

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

In welches Bundesland willst Du denn und warum?

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#2
 Von 
ralph2020
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach Rheinland-Pfalz. Meine Mutter lebt alleine und ich muss mal nach dem Rechten sehen. Meine Frau will ich aufgrund der Situation nicht alleine lassen.

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#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn Deine Frau nicht in Deutschland wohnt/nicht gemeldet ist, wird man sie wohl kaum so ohne weiteres nach Deutschland einreisen lassen. Frage doch einfach mal bei der Bundespolizei nach.

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#4
 Von 
ralph2020
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Tipp!

Mittlerweile schreibt die Bundespolizei auf ihrer Webseite:

Zitat:

Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, dürfen unter folgenden Bedingungen einreisen: [...] - zur Begründung eines Aufenthalts in Deutschland nur, wenn dies zur Aufrechterhaltung einer bereits im Ausland bestehenden Familieneinheit geboten ist (Begleitung oder Nachzug nach Deutschland). Drittstaatsangehörige benötigen zusätzlich ein Visum der Kategorie D.


Ein solches (Schengen-)Visum hat sie. Ich bin kein Jurist, aber ich verstehe das so, dass sie also einreisen darf.



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#5
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von ralph2020):
Ein solches (Schengen-)Visum hat sie. Ich bin kein Jurist, aber ich verstehe das so, dass sie also einreisen darf.

Wenn sie mit Dir in Norwegen wohnt, dann hat sie doch kein Visum (mehr),. Da müsste sie doch über eine norwegische Aufenthaltserlaubnis verfügen.

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#6
 Von 
go440668-47
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Grund ist wichtig in diesem Fall!
Wieso müsst ihr denn jetzt nach Deutschland kommen, obwohl ihr bisher in Norwegen gelebt habt bzw. dort ohne Probleme weiter leben könnt?

Ich verspreche euch, dass der Beamte euch genau diese Frage stellen wird..

PS: Auf Bundespolizei.de steht es leider nicht alles so klar drin, wie z.B. das Bundesministerium des Innern es formuliert.
Meiner Meinung ist die Formulierung des BMI noch großzügiger.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText3

Ich weiss aber nicht was passiert wenn man den Beamten das vor die Nase hält.. im Notfall ein Anwalt einschalten :D

-- Editiert von go440668-47 am 30.04.2020 12:12

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