Doppelte Staatsangehörigkeit nachträgliche Anerkennung möglich?

5. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
hpoperator
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Staatsangehörigkeit nachträgliche Anerkennung möglich?

Hallo liebe "Community",

meine Frau ist in Thailand geborgen. Ihre Mutter heiratete vor 29 Jahren einen deutschen Staatsbürger und kam schließlich mit Ihrer damals 3 Jahre alten Tochter und Ihrem Ehemann nach Deutschland. In diesem "Einwanderungsprozess" wurde meine Schwiegermutter gefragt, ob Ihre Tochter (meine heutige Ehefrau) eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen soll oder ob diese die thailändische abgelegt werden sollte und meine Stiefmutter entschied sich klar gegen die doppelte / thailändische und für die alleinige deutsche Staatsbürgerschaft.

Nun, nach all diesen Jahren würde sich meine Frau gerne die doppelte Staatsbürgerschaft nachträglich anerkennen lassen. Zumal sie mittel- bis langfristig die Möglichkeit hätte, in Thailand Land/Besitz zu kaufen/erben.
So wie der Zufall es wollte rief Ihre Mutter vor 2 Tagen an und berichtete von einer Frau in Ihrem Bekanntenkreis, die solche "Behördengänge" für eine kleine Obuluszahlung in solchen Fällen übernimmt. Ihre Mutter hat sich nun auch etwaige Papiere, wie Beispielsweise eine Art "Stammbaum" aus Ihrer Heimat schicken lassen und auch eine thailändische Geburtsurkunde von meiner Frau liegt vor. Überdies sind wir natürlich noch im Besitz aller Dokumente die schon bei der Einreise vorhanden waren (Übersetzte Dokumente, darunter auch nochmals die Geburtsurkunde meiner Frau und vieles mehr).

Nun die eigentliche Frage:

Ist ist überhaupt Möglich, in Bezug auf jenen Sachverhalt, sich die doppelte Staatsbürgerschaft nachträglich, nach so vielen Jahren, anerkennen zu lassen?

Würden meiner Frau dadurch finanzielle und/oder gesetzliche Nachteile/Verpflichtungen entstehen?

Welche Dokumente benötigt denn meine Frau außerdem, um solche eine doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Wir sind extrem Ahnungslos was diese Thematik betrifft und hoffe sehr, dass mir diesbezüglich jemand weiterhelfen könnte. Wir wären sehr sehr dankbar.


Liebe Grüße

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von hpoperator):
Ist ist überhaupt Möglich, in Bezug auf jenen Sachverhalt, sich die doppelte Staatsbürgerschaft nachträglich, nach so vielen Jahren, anerkennen zu lassen?
Ob diese Möglichkeit besteht, können nur die thailändischen Behörden beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Das finde ich erstaunlich. Meines Wissens nach ist es gar nicht möglich, die thailändische Staatsbürgerschaft abzulegen, wenn man sie denn einmal hat. Auf keinen Fall jedenfalls können die deutschen Behörden entscheiden, dass das Baby kein Thai ist.
Man sollte die damaligen Unterlagen noch mal aufmerksam sichten und parallel Kontakt mit dem thailändischen Konsulat/Botschaft aufnehmen, ob denn die Frau vielleicht die ganze Zeit Thai war und das nur nicht wusste.

Mein Verdacht ist, dass die Frau unwissentlich die ganze Zeit die doppelte Saatsbürgerschaft hatte.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.839 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen