Hallo ich habe 1998 die deutsche Statsbürgerschaft regulär erworben und wurde im Februar 1999 in die türkische ( ohne meines Wissens ) wiedereingebügert, also ohne Beibehaltungsgenehmigung. Hatte zu diesem Zeitpunkt auch mein Wohnsitz in Deutschland. Habe auch die Deutschen Behörden im Jahre 2005 in Kenntnis gesetzt, woraufhin keine weiteren Reaktionen seitens der dt.Behörden erfolgten. 2009 sind wir in die Türkei mit unseren Kindern * geb.2002 und 2004 ausgewandert. Kann mir die dt.Staatsangehörigkeit aufgrund fehlender Beibehaltungsgenehmigung entzogen werden oder bin ich nach der alten Rechtslage( vor 2000, Inlandsklausel) doppelter Staatsbürger?? Der Beamte beim dt.Generalkonsulat in der Türkei meinte ich hätte eine Beibehaltungsgenehmigung haben müssen, muss aufgrund fehlender Unterlagen erneut hin und weiss nicht was mich erwartet.VIELEN Dank im voraus für die Antwort.
Doppelte Staatsangehörigkeit vor 2000
21. Mai 2018
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Frage vom 21. Mai 2018 | 08:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Staatsangehörigkeit vor 2000
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#1
Antwort vom 21. Mai 2018 | 10:41
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
Zitat....und weiss nicht was mich erwartet. :
Wir wissen es auch nicht, weil wir keine Einsicht in die Akte haben, aber Du wirst es als erster erfahren, wenn Du beim Konsulat vorsprichst.
Und jetzt?
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