Doppelte Staatsbürgerschaft, Ehe, deutsches Recht?

4. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.04.2018 13:27:52
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)
Doppelte Staatsbürgerschaft, Ehe, deutsches Recht?

Hallo!

Ich habe die türkische Staatsbürgerschaft bei Geburt und die deutsche Staatsbürgerschaft 1995 erworben. Ich darf also beide behalten.
Aber in Deutschland bin ich doch eigentlich nur Deutsche, oder?

Nun möchte ich gerne meinen türkischen Freund aus der Türkei in Deutschland heiraten.
Darf ich das uneingeschränkt nach deutschem Recht?
Oder wird es zum Problem werden, dass ich eingebürgert wurde und nicht von Geburt an Deutsche war? Wird man von mir in diesem Fall Einkommensnachweise verlangen oder könnte man meinem Freund das Visum verweigern?
Man hat mir gesagt, dass eine in der Türkei geschlossene ehe zwischen zwei türkischen Staatsbürgern in Deutschland illegal ist, wenn eine/r der beiden doppelter Staatsbürger ist. Ist das richtig so?

Ich würde halt gerne die Sache mit Einkommen & Co umgehen... Bin Studentin und würde nicht die nötigen Zahlen vorzeigen können. Auf Unterstützung von der Familie kann ich auch nicht hoffen, sie sind völlig gegen die Hochzeit...

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Danke danke!

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10 Antworten
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#1
 Von 
Kugelfisch_01
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 70x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort



#4
 Von 
guest-12323.04.2018 13:27:52
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die Antworten...

Zumutung der Eheführung in der Türkei... Tut es denn gar nichts zur Sache, dass ich hier studiere? Würde man mir auch einen Studienabbruch zumuten?

Das Problem mit dem Unterhalt ist, das ich allein zwar nicht ganz genug verdiene mit Nebenjob & Co, aber mein Freun hat auch Einkünfte aus der Türkei und würde diese auch wenn er nach Deutschland kommt, weiterhin haben. Zusammen würden wir dann genug verdienen... Maßgeblich sind jedoch nur die Zahle, die ich vorweisen kann, oder?

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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Der Sprachtest A1 Ger entfällt aber nicht.


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"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12323.04.2018 13:27:52
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
Wenn der Lebensunterhalt nachweislich gesichert ist, dann stellt sich die Frage doch überhaupt nicht d.h. dann ist die Regelausnahme kein Thema.


Bei der Ausländerbehörde wird immer nur von meinem Einkommen gesprochen und Einkünfte des Verlobten wurden gar nicht erwähnt. Deswegen war ich mir unsicher. Danke sehr Saxonicus.

meri , ich weiß.

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1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
guest-12323.04.2018 13:27:52
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Alpfrau, bis 2000 gab es die sog. Inlandsklausel. Die besagte, dass ein deutscher Staatsbürger, der seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen darf, ohne die deutsche zu verlieren.

Die Inlandsklausel ist zwar abgeschafft, es gibt jedoch kein Gesetz, das besagt, dass die Menschen, die von ihr profitiert haben, eine ihrer beiden Staatsangehörigkeiten abgeben müssen.

LG

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