Hallo,
ich hoffe, mir kann hier mit meiner Frage geholfen werden. Ich bin 1998 in Deutschland geboren worden und beide Elternteile stammen aus der damaligen UdSSR.
Meine Mutter kam als Aussiedlerin im Jahr 1991 aus Kasachstan nach Deutschland und mein Vater als Spätaussiedler im Jahr 1995 aus der Ukraine.
Ich hatte mich im Internet informiert und bin auf die Sonderregelung gestoßen, dass Spätaussiedler automatisch die alte Staatsbürgerschaft behalten und somit könnte das Abstammungsprizip gelten, oder bin ich da falsch?
Ich habe seit Geburt an die Deutschen Ausweisunterlagen (Personalausweis, Reisepass).
Besitzt man somit automatisch bereits automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft oder betreffen mich diese Regelungen nicht?
Für Hilfe bin ich sehr dankbar.