Doppelte Staatsbürgerschaft USA Deutschland + Vaterschaftsannerkennung

18. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
M.Cordes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Staatsbürgerschaft USA Deutschland + Vaterschaftsannerkennung

Hallo,

ich habe ein Anliegen bei dem ich, alleine durch erlesen, nicht ans Ziel gelange.

Folgender Sachverhalt:

Ich bin im Aug. 1989 in Mainz geboren. Mutter deutsch, leiblicher Vater amerikanische Staatsbürger(zu dem Zeitpunkt in Mainz stationiert Army) (On-Night-Stand) . Die Vaterschaft konnte nicht annerkannt werden, da er nichts von einer Schwangerschaft wusste. Mutter hatte zu wenig Informationen über meinen Erzeuger um ihn zu finden(zu dem Zeitpunkt wieder in den USA) und war nun Alleinerziehend.

1991 heiratete meine Mutter und ich wurde adoptiert.

2014 habe ich meinen leiblichen Vater gefunden und es wurde 2015 ein DNA Test in den USA gemacht und die Vaterschaft(blutsverwandtschaft) bestätigt.

Ich möchte gerne die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten und habe in vielen Foren und auch beim Konsulat nicht richtig durchgeblickt, ob es überhaupt noch möglich ist diese zu erhalten.

Was passiert,mit meinem Adoptiv-Vater, wenn mein leiblicher Vater die Vaterschaft anerkennt?

Kann ich die doppelte Staatsbürgerschaft noch erhalten, obwohl ich das 18. Lebensjahr schon vollendet habe?

Kann mir jemand helfen?

Ich bedanke mich im Voraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Dir ist schon klar, dass du als US- Bürger dein gesamtes Einkommen, woher auch immer es stammt, in den USA versteuern musst, oder?

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#2
 Von 
M.Cordes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das ist mir momentan erst einmal egal...

Das beantwortet meine Frage im keinsten.


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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

quiddje, das stimmt so einfach nicht. Ich versteuere seit Jahren (genau 35 Jahre) je nachdem, entweder in Deutschland oder in den USA. Liege in den Jahren, in denen ich in den USA versteuere, sogar günstiger als in Deutschland.

Cordes, ich bin da vorsichtig formuliert, skeptisch. Voraussetzung für den Erwerb der US-Staatsbürgerschaft von im Ausland geborenen Kids von US-Soldaten ist normalerweise die Anerkennung der Vaterschaft bei der Geburt, bis vor einiger Zeit war es auch noch eine Ehe mit der Mutter, das ist wohl aufgehoben.

Es stellt sich jetzt die Frage, welcher Zeitpunkt für den Erwerb der US-Staatsbürgerschaft von Bedeutung ist. Nach meiner Ansicht der Zeitpunkt der Geburt, kann natürlich bei einer späteren Feststellung der Vaterschaft auch etwas später erfolgen. Diese Voraussetzung ist bei Dir nicht gegeben, zumal mit der Adoption (die auch in den USA anerkannt wird) alle Ansprüche des Kindes gegen die USA erlöschen.

Wenn Du ganz sicher sein willst, dann würde ich folgenden Weg vorschlagen: Du stellst beim nächsten Konsulat unter Darlegung der Lage und Beifügung aller Unterlagen einen förmlichen Antrag. Oder aber Du wendest Dich schriftlich an das nächste Legal-Center der Army und bittest um Überprüfung der Rechtslage. Die Juristen dort müssen Dir zwar nicht helfen, tun es in vielen Fällen aber trotzdem. Und sei es nur, dass sie Dich an die richtige Stelle verweisen. Diese Anfrage sollte allerdings in perfektem Englisch verfasst sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
quiddje, das stimmt so einfach nicht. Ich versteuere seit Jahren (genau 35 Jahre) je nachdem, entweder in Deutschland oder in den USA. Liege in den Jahren, in denen ich in den USA versteuere, sogar günstiger als in Deutschland.

Im Grunde stimmt es schon. Kommt aber drauf an was man unter "versteuern" genau versteht. Klar ist jedenfalls dass auch wenn keine Steuern in den USA geschuldet sind (foreign tax credits, foreign income exclusion, foreign housing deduction, etc.) sich die steuerrechtliche Situation verkompliziert und gewisse Formalitäten eingehalten werden müssen. FBAR (FinCEN Report 114) ist noch einfach. Weniger bekannt ist, dass nebst dem eigenen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung auch der Beitrag des Arbeitgebers zum Einkommen (aus US Sicht) zählen und in der US Steuererklärung angegeben werden müssen. Verpasste Fristen oder Fehler auf den Formularen können zu sehr hohen Bussgeldern führen. Alleine letzteres hat schon viele bewogen den dunkel-blauen Pass gegen einen bordeaux-violetten einzutauschen.

Aber genug von den Steuern zurück zu Staatsbürgerschaft und Vaterschaftsanerkennung
Hier vom zuständigen US State Depertment:
DNA Tests für Staatsbürgerschaft:
https://travel.state.gov/content/travel/en/legal/travel-legal-considerations/us-citizenship/US-Citizenship-DNA-Testing.html
Staatsbürgerschaft von Kinder die ausserhalb US Territorien geboren sind:
https://travel.state.gov/content/travel/en/legal/travel-legal-considerations/us-citizenship/Acquisition-US-Citizenship-Child-Born-Abroad.html

Zitat (von M.Cordes):
Ich bin im Aug. 1989 in Mainz geboren.

Damit gilt "New" Section 309(a) Immigration and Nationality Act. Um die US Staatsbürgerschaft aufgrund von Abstammung zu bekommen muss die Vaterschaft des US Vaters vor dem 18 Geburtstag formell anerkannt worden sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
M.Cordes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten.

Also kann ich die Staatsbürgerschaft nicht mehr erhalten, da die Vaterschaft nicht vor Vollendung der 18. Lebensjahres anerkannt wurde...

Leider nicht das , was ich hören wollte...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte gerne die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten und habe in vielen Foren und auch beim Konsulat nicht richtig durchgeblickt, ob es überhaupt noch möglich ist diese zu erhalten.

Wenn man nicht versteht, was das Konsulat dazu sagt, dann muß man so lange nachfragen, bis man es verstanden hat.

Ich bezweifle, daß irgendein deutscher WWW-Forums-User da besser Bescheid weiß als ein US-Konsulatsmitarbeiter. Zumal es auch völlig egal ist, was ein deutsches WWW-Forum dazu meint. Verbindlich ist das, was das US-Konsulat sagt.
Gefällt einem das nicht, muss man vor den zuständigen US-Gerichten dagegen klagen.

Zitat:
Was passiert,mit meinem Adoptiv-Vater, wenn mein leiblicher Vater die Vaterschaft anerkennt?

Nach deutschem Recht: Vor der Adoption muss der leibliche Vater einwilligen. Hat er einmal eingewilligt, kann das m.W. nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Adoption ist was anderes als "Vater unbekannt" oder "gesetzlicher Vater ist nicht leiblicher Vater". Bei einer Adoption werden die rechtlichen Verwandschaftsverhältnisse zwischen leiblichen Eltern(teil) und dem adoptierten Kind vollständig gekappt. Es gibt keine Erbansprüche mehr, keine Unterhaltsansprüche usw.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat:
quiddje, das stimmt so einfach nicht. Ich versteuere seit Jahren (genau 35 Jahre) je nachdem, entweder in Deutschland oder in den USA. Liege in den Jahren, in denen ich in den USA versteuere, sogar günstiger als in Deutschland.

Es gibt ja auch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA.
Das ändert aber nichts daran, daß ein US-Staatsangehöriger grundsätzlich mit seinem gesamten Welteinkommen in den USA steuerpflichtig ist. Wieviel dieser Steuerpflicht er dann bereits in einem anderen Land erfüllt hat, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen ab.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
daß ein US-Staatsangehöriger
Die TE ist doch noch gar keine...
Steuer ?? geht völlig an der Fragestellung vorbei

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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