Doppelte Staatsbürgerschaft ?

26. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)
Doppelte Staatsbürgerschaft ?

Hallo,

mal angenommen ich heirate eine Österreicherin und lebe mit ihr in Österreich.

Damit müsste es ja nach ein paar Jahren möglich sein die Österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Muss ich mich dann für eine Staatsbürgerschaft entscheiden oder kann ich eine doppelte Staatsbürgerschaft haben?


Danke und Gruss,
Tom

-- Editiert von thomasovic am 26.01.2006 23:49:04

-- Editiert von thomasovic am 26.01.2006 23:49:37

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Du brauchst dich nicht entscheiden, denn du würdest die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verlieren, wenn du freiwillig eine andere annimmst. Allerdings ist eine Gesetzesänderung für EU-Bürger geplant, mal abwarten ob das so kommt.

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#2
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Naja dann landet der deutsche Pass eben im Reisswolf wenns soweit ist :) .

Braucht eh keiner mehr wirklich wenn man Österreichischer Staatsbürger ist.

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#3
 Von 
Dicker
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 15x hilfreich)


Hallo Thomasovic

Das ist soweit richtig, doch für jede Regel gibt es eine Ausnahme.
Den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie vermeiden, wenn Sie vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit eine Genehmigung zur Beibehaltung der d.Staatsangehörikeit durch die Staatsangehörigkeitsbehörde eingebracht haben .Eine Beibehaltungsgenehmigung muss vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit ausgehändigt worden sein.

Gruß;)

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#4
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Hehe :) ,

die Frage die sich mir stellt ist auch ob es überhaupt sinnvoll ist den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu vermeiden wenn man Österreicher werden kann.

;)

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#5
 Von 
Dicker
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 15x hilfreich)

@Tomasovic
Es wäre doch schön eine Heimat zu haben, wenn man mit dem zänkischen Bergvolk nicht klar kommen sollte.
Oder sehen Sie das anders?:)

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#6
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Ach das dürfen Sie nicht so sehen.

Ich bin ja Bayer und die wären eigentlich eher dafür zusammen mit den Österreichern einen unabhängigen Bergstaat mit schwer bewachten Staatsgrenzen zu gründen als mit dem Rest von Deutschland zusammen sein zu MÜSSEN :) .

Oder wie meine Freundin zu sagen pflegt:
"Liaba an Bayern im Sock kaafn ois an Piefke ( nichtbayrischer Deutscher ) aufm Silbertablett !"

*ironie*

Folglich ist Österreich eh meine Heimat wenn man es so sieht ;) .

-- Editiert von thomasovic am 27.01.2006 20:20:39

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#7
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

Das Problem liegt nicht an Deutschland sondern an Österreich: als "normal sterblicher" darfst Du in Ö keine doppelte Staatbürgerschaft haben. Du mußt also um Österreicher zu werden die andere aufgeben, da bin ich mir ganz sicher, es ist mir passiert.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Hi,

nach DEUTSCHEM Recht dürfen EU-Bürger ihre alte Staatsangehörigkeit behalten, wenn sie eingebürgert werden. Wie das in Ö ist - keine Ahnung...

Gruß vom mümmel

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#10
 Von 
bulde
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 21x hilfreich)

Es gibt viele Wahrheiten - und es kommt darauf an, WER eingebürgert wird. Ein normal Sterblicher ohne Polit-Beziehungen darf nur EINE Staatsangehörigkeit besitzen, das ist auch im Völkerrecht so geregelt.

Wenn Österreich auf dich Wert legt, du z.B. ein potenter deutscher Steuerbetrüger bist und dein Vermögen nach Ö. transferierst, darfst auch die alte behalten. Wenn du gut singen oder tanzen kannst, brauchst nicht einmal die deutsche Sprache zu beherrschen. Wenn du Polit-Großmaul bis wie eine gewisse "Kauserliche Hoheit", dann darfst auch vier Staatsbürgerschaften besitzen.

Ausnahmen gibt es auch bei Bestellung ausländischer Professoren, wie übrigens auch in Deutschland, die aus beamtenrechtlichen Gründen zwar eingebürgert werden, jedoch ihre alte Staatsangehörigkeit beibehalten "dürfen".

Bis 1974 hatten auch Eheschließungen doppelte Staatsbürgerschaften der Frauen zur Folge, wie ebenfalls in Deutschland. Abkömmlinge aus diesen Ehen sind auch heute noch Doppelbürger. Es gibt sogar Bundeswehr-Offiziere, die auch über einen österr. Pass verfügen....

Zum Vor-Poster aus Bayern: Auch ohne Napoleons Einwirken würdet ihr von den Tirolern wieder Dresche bekommen. Die Bayern werden nur "geliebt" als Geld bringende Touristen...



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#12
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Laut Auskunft vom Einwanderungsamt in meinem Landkreis ist das mit der doppelten Staatsbürgerschaft klar geregelt:
Ein Deutscher Staatsbürger behält seine deutsche Staatsbürgerschaft,er kann eine weitere erlangen,sofern es eine EU-Staatsbürgerschaft ist (Ich erspare mir ml die Aufzählung der EU-Mitgliedsstaaten hier).
Es wird allerdings für den Deutschen problematisch,wenn er eine NICHT-EU-Staatsbürgerschaft erlangen will (USA,Canada usw) ,dann wird er seine deutsche Staatsbürgerschaft verlieren,da es in diesem Falle keine doppelten Staatsbürgerschaften gibt.
Ich selbst habe das Problem mit meiner (deutschstämmigen) Freundin,sie ist geboren in Aachen,hat allerdings 1994 als sie in Belgien geheiratet hat,ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren (durch Unterschreiben einer dämlichen Erklärung damals).
Man sollte meinen,Belgien,als Sitz der EU,würde es einfach handhaben,aber so einfach ist es gar nicht für sie,die deutsche Staatsbürgerschaft zurückzuerlangen.
Einerseits gehört dazu ein Einbürgerungstest (kostet ja auch nur 300€ und ist lachhaft,da sie aus der DG in Belgien stammt) und einen haufen Papierkram.

Wie ist das jetzt,wenn wir heiraten,bekommt sie dann automatisch die Deutsche Staatsbürgerschaft durch mich?
Wäre sehr nett,wenn ihr hier Tips geben könntet.

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#14
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
So haben z.B. Kinder binationaler Eltern nach deutschem Recht immer beide Staatsangehörigkeiten.

Immer sicherlich nicht, nämlich dann nicht, wenn der andere Staat etwas sagegen hat. Beispiel China: Ein Kind aus einer deutsch-chinesischen Ehe hat immer nur die deutsche Staatsbürgerschaft, selbst wenn es in China geboren wird, weil China Mehrstaatigkeit konsequent vermeidet.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
Es gibt viele Wahrheiten - und es kommt darauf an, WER eingebürgert wird. Ein normal Sterblicher ohne Polit-Beziehungen darf nur EINE Staatsangehörigkeit besitzen, das ist auch im Völkerrecht so geregelt.

Wie kommst du auf dieses schmale Brett?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
bulde
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 21x hilfreich)

@DerRaecher
Lebenserfahrung, mein Lieber!
Abgesehen vom europ. Mehrstaaterübereinkommen, das wie ein feuchter, dehnbarer Lappen wirkt, sind gerade in diesem Rechtsbereich der Willkür kaum Schranken gesetzt.
Politiker, die großmäulig gegen Doppelstaatsangehörigkeiten auftraten, bürgerten z.B. über Nacht österreichische Skifahrer zur höheren Ehre Deutschlands ein, und beide Staaten akzeptierten Doppeltstaatsangehörigkeit. Ein bayerischer CSU-Abgeordneter im Europaparlament hatte sogar 4 (vier) Reisepässe von 4 (vier) Staaten. Für "einfache" Österreicher, die in Deutschland nach einer Ochsentour einbürgerten wurden und bis zu 5.000 DM Gebühren zu entrichten hatten (Regierungsbezirk Darmstadt), obwohl sie als "Deutsche" im "Dritten Reich" geboren wurden, mussten ihre österr. Staatsangehörigkeit ablegen durch schriftliche Erklärung. Andere wiederum, wie die erwähnten Skifahrer oder auch Otto Habsburg, aber auch an die 100 Universitätsprofessoren, durften den österr. Pass behalten. In Österreich selbst treibt man es noch bunter. Bei Nurejew beispielsweise genügten seine britischen Aufenthaltprobleme nach dem Abhauen von seiner Truppe. Er musste nicht mal nach Österreich kommen und bekam seinen frischen österr. Pass in London geschenkt. Zahllose Osteuropäer wurden im Gedenken an die Kaiserlichen Kronlande bereits nach 3-5 Jahren Aufenthalt eingebürgert, viele darunter behieleten ihre Original-Staatsangehörigkeit, einer ist sogar Außenminister von Tschechien geworden. Deutsche Fremdenlegionäre und Indochina-Schlächter verloren ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht und einer davon hockte sogar viele Jahre lang im Bundestag herum. Ihre österr. Kumpane wurden in Österreich ausgebürgert entgegen den Bestimmungen über die Vermeidung der Staatenlosigkeit, erhielten die französische. In A+D werden diese Angelegenheiten von den Länderbehörden vollzogen bei höchst unterschiedlicher Praxis. Wer z.B. in NRW oder Bayern keinen Erfolg hat, geht nach Hessen. Wer im ex-faschistoiden West-Österreich keinen Erfoilg hat, geht nach Wien. Überall gilt, dass man sich die Einbürgerung auch käuflich erwerben kann.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
Lebenserfahrung, mein Lieber!

Darauf kommt es in Rechtsfragen allerdings nicht an, sondern auf das, was im Gesetz steht.

quote:
Abgesehen vom europ. Mehrstaaterübereinkommen,

Genau, davon sehen wir mal ab, ist nämlich für Deutschland schon vor etwa 10 Jahren außer Kraft getreten.

quote:
Politiker, die großmäulig gegen Doppelstaatsangehörigkeiten auftraten, bürgerten z.B. über Nacht österreichische Skifahrer zur höheren Ehre Deutschlands ein,

Völlig ausgeschlossen, dass Politiker jemanden einbürgern, denn die arbeiten nicht bei der Einbürgerungebehörde. Schon gar nicht nachts.

Im übrigen ist die bevorzugte Einbürgerung von Spitzensportlern aber auch unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit ausdrücklich erwünscht, da daran ein erhebliches öffentliches Interesse besteht.

quote:
Für "einfache" Österreicher, die in Deutschland nach einer Ochsentour einbürgerten wurden und bis zu 5.000 DM Gebühren zu entrichten hatten

Netter Versuch, hier Fälle zum Vergleich anzuführen, die auf jeden Fall aus der Zeit vor 1993 stammen müssen, damals galt schließlich noch ein komplett anderes Recht. Mit der heutigen Rechtslage in nichts vergleichbar.


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