Gemeint war, wenn beim Standesamt Vater "deutsch" und Mutter "britisch" angegeben wird, dann muss beim Standesamt die Vaterschaft zusätzlich nachgewiesen/anerkannt werden (Stichwort "Papierkram" ), was bei Mutter "deutsch" IMHO nicht notwendig wäre (zumindest nicht für die Staatsbürgerschaft des Kindes).
Wieso sollte die Mutter "britisch" angeben, wenn sie doch die deutsche und die britische Staatsangehörigkeit hat? Die Mutter ist Deutsche - und das zählt bei den deutschen Behörden. Deutsche Mutter, deutscher Vater, deutsches Kind - ganz simpel. Daran wird sich nichts ändern, wenn die Mutter auch die britische Staatsangehörigkeit hat.
Es ging hier aber nie um "Falschangaben" sondern allein um die Tatsache, dass man als Doppelstaatler in den Formularen wo die Nationalität erfragt wird thereotisch den einen oder den anderen Staat eintragen kann, ohne dass es sich dabei um Falschangaben handelt (beides ist ja richtig).
Wenn du dir mal diverse Gesetzestexte ansiehst, findest du eigentlich immer die Formulierung, dass für "unrichtige oder unvollständige Angaben" gegenüber Behörden negative Konsequenzen angedroht werden. Die halbe Wahrheit bei Angaben gegenüber Behörden kann genau dieselben Probleme hervorrufen wie eine komplette Lüge.
Aber mal abseits der Frage, ob sich die Eltern vollkommen unnötige Probleme einhandeln können: Wir haben hier im Forum immer mal wieder Fälle, wo Leute geglaubt haben, sie täten sich oder ihren Kindern etwas Gutes, wenn sie wegen einer doppelten Staatsangehörigkeit rumtricksen. So nach dem Motto: Wenn wir die zweite Staatsangehörigkeit nicht angeben, existiert sie nicht, oder wenn wir unsere Kind beim Konsulat nicht registrieren lassen, bekommt es die Staatsangehörigkeit nicht. Denn da haben wir hier mitunter Fälle, wo die dann erwachsenen Kinder erhebliche Probleme haben, weil sie die Prozedur, die kurz nach ihrer Geburt relativ einfach gewesen wäre, mit viel Aufwand und Kosten nachholen müssen.
Es ist unklug, wegen (nur vermuteten) zusätzlichen Papierkrams gegenüber einer Behörde eine falsche oder unvollständige Angabe zu machen. Doppelstaatler können sich nicht aussuchen, welche ihrer beiden Staatsangehörigkeiten sie denn nun haben wollen, wenn sie mit Ämtern einer ihrer Heimatländer zu tun haben. Was nach deiner Meinung "nicht notwendig" sein sollte, ist dabei vollkommen egal. Macht einfach richtige Angaben, wenn nach der Staatsangehörigkeit/den Staatsangehörigkeiten gefragt werden sollte.
Aber nur um deiner Argumentation zu folgen: Wenn es so wäre, wie du vermutest, dass bei wahrheitsgemäßen (d.h. vollständigen) Angaben umständliche Behördengänge notwendig wären, dann wäre automatisch klar, dass die Eltern in einem relevanten Fall unvollständige Angaben gemacht hätten. Dann hätte man durch unrichtige Angaben Behörden dazu gebracht, falsche Angaben zu beurkunden. Somit wäre nachträglicher Ärger mit den Behörden garantiert.
-- Editiert von Felicite am 17.10.2020 19:22