Doppelte Staatsbürgerschaft deutsch türkisch - Auswirkungen?

27. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Levissimo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Staatsbürgerschaft deutsch türkisch - Auswirkungen?

Hallo Leute,
eine Frage hätte ich!! War lange nicht mehr in Eurem forum, jetzt jedoch habe ich mal wieder eine dringliche Frage unter den Nägeln brennen.
Man hat den deutschen und den türkischen Paß - welche Auswirkungen kann das auf mein Aufenthalts- bzw. Wohnort in Deutschland haben.
Und welche geschäftlichen Nachteile - oder natürlich auch Vorteile kann man haben.
mfg
der "Deutsche" in Deutschland

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"DS+AX"

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Williams
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 21x hilfreich)

Da Du auch den türk. Pass hast, ist somit der Deutsche Staatsbürgerschaft nach dem neuen gesetzt automatisch nicht mehr gültig.
Das heißt also: Sie sind momentan kein Deutscher mehr und Sie müssten jetzt zu Ordnungsamt gehen und ein Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Das ist kein Scherz.



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#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Die Antwort ist zu lapidar und pauschal.

Wenn Levissimo seit Geburt beide Staatsangehörigkeiten hatte, darf er auch beide behalten. Diese Konstellation ist besonders häufig bei Kindern deutsch-türkischer Familien, bei denen der Vater Türke ist.

Wenn Levissimo die deutsche Staatsangehörigkeit erst durch Einbürgerung erhalten hat (bei der er seine türkische Staatsangehörigkeit aufgeben musste) und danach wieder die türkische Staatsangehörigkeit angenommen hat, dann hat er sich strafbar gemacht und kann die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.

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#3
 Von 
c.b.
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

wie ist das bei einem 10jährigen Kind das griechischer Staatsbürgerschaft ist aber seit Geburt in Deutschland wohnt?
Kann das die doppelte Staatsbürgerschaft haben wie es 2003 noch in diesem Urteil möglich wurde:
°°°°°°°°°°°°°°°°
"Homepage: www.einbuergern.de; Email: abe@ifak.ruhr.de; Tel: 0234-9621012
BayVGH 3.4.2003, 5 BV 02.1943
EU-Ausländer haben bei ?Gegenseitigkeit? Anspruch auf doppelte Staatsbürgerschaft
Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten müssen in der Bundesrepublik Deutschland
eingebürgert werden, auch wenn sie ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten wollen.
Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Recht des Ursprungsstaats ebenfalls eine doppelte
Staatsangehörigkeit vorsieht (so genannte Gegenseitigkeit). Dabei ist es unerheblich, ob es
sich im eine Ermessenseinbürgerung handelt.
Der Sachverhalt:
Der Kläger ist griechischer Staatsangehöriger. Er begehrte die Einbürgerung in der
Bundesrepublik, wollte aber gleichzeitig seine griechische Staatsbürgerschaft behalten. Dies
lehnte die zuständige Ausländerbehörde ab. Der Kläger könne nur dann eingebürgert werden,
wenn er seine griechische Staatsbürgerschaft aufgebe. Die gegen den ablehnenden Bescheid
gerichtete Klage hatte Erfolg. Der BayVGH ließ die Revision zum BVerwG zu.
Die Gründe:
Bei der Einbürgerung von Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der EU muss das
Fortbestehen der bisherigen Staatsangehörigkeit hingenommen werden, wenn
?Gegenseitigkeit? besteht. Diese Voraussetzung liegt für Griechenland vor. Zwar kennt das
griechische Recht keine dem deutschen Recht vergleichbare Einbürgerungsregelung, sondern
nur eine Ermessenseinbürgerung. Insofern reicht es aber aus, dass nach dem
Einbürgerungsrecht und der Einbürgerungspraxis in Griechenland bei der Einbürgerung
deutscher Staatsangehöriger ebenfalls das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
hingenommen wird.
Linkhinweis:
Für die auf der Homepage des BayVGH veröffentlichte Entscheidung klicken Sie bitte hier
(pdf-Datei).
BayVGH PM vom 10.4.2003
(sy - 10.04.2003 16:03:13)
°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
Gruß
c.b.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

Seit wann gibt es die doppelte Staatsbürgerschaft in D? Mir ist nichts bekannt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Was habe ich oben geschrieben?
Natürlich gibt es eine doppelte Staatsbürgerschaft.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
LA Familia
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 15x hilfreich)

hier ein auszug:
Otto Schily ist verärgert. Zehntausende Türken sollen sich eine doppelte Staatsbürgerschaft Deutschlands und der Türkei ertrickst haben. Der Innenminister verlangt eine Liste aller rückeingebürgerten Türken von seinem Amtskollege Aksu.

Rund 50.000 Türken haben nach ihrer Einbürgerung in Deutschland offenbar einen türkischen Pass erworben. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes Anfang 2000 gilt jedoch die Regelung, dass Personen mit dem Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.

In Deutschland lebende Türken können innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen. Dieser ermöglicht ihnen eine anschließende erneute Einbürgerung. Dazu muss zuvor die Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft beantragt werden.

Quelle: Spiegel Online, 12.04.2005





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"Alle Menschen sind gleich - nur manche sind gleicher...."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
LA Familia
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 15x hilfreich)

aber ma ne sicher dumme frege am rande: wozu braucht man überhaupt eine doppelte staatsbürgerschaft?

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"Alle Menschen sind gleich - nur manche sind gleicher...."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Ich glaube, zu gewissen Zeiten in Deutschland wären gewisse Personenkreise dankbar für einen zweiten Pass gewesen.

Warum brauchen die in Deutschland gebürtigen Türken nach der Einbürgerung wieder die türkische Staatsangehörigkeit?
Damit sie zum Beispiel Omas Häuschen in der Türkei erben können!

Noch einmal, es ist auch in Deutschland ganz legal, zwei Staatsangehörigkeiten zu haben, wenn man z.B. beide durch Geburt erworben hat.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
i4a-ralf
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 21x hilfreich)

Zum Verlust der deutschen StA siehe § 25 StAG.

-----------------
"http://www.info4alien.de"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Dazu hätte ich noch eine Frage, weil wir neulich darüber gesprochen haben, aber zu keinem Ergebnis gekommen sind: meine Freundin hat die deutsche und die schweizerische Staatsbürgerschaft. Sie ist mit einem Italiener verheiratet, die gemeinsamen Kinder haben im Moment alle drei Staatsbürgerschaften. Können sie diese denn auch für immer behalten oder müssten sie sich mit Eintritt ins Erwachsenenalter zumindest zwischen der deutschen und der italienischen entscheiden?

Gruß karamel

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