Hallo,
mein Sohn ist jetzt 14 Monate und wir haben vor kurzem den Kinderreisepass beantragt für den Urlaub.
Dabei hat mich die Angestellte im Passamt darauf hingewiesen das er mehrere Staatsbürgerschaften hat.
Kurz noch zu uns, den Eltern:
Vater, "Russlanddeutscher" in Kasachstan geboren, Deutsche und Kasachische Staatsbürgerschaft
Mutter, "Russlanddeutsche" in Moldawien geboren, Deutsche und Moldawische Staatsbürgerschaft
Die Deutsche haben wir auch im Pass stehen, im Computer stehen aber laut dem Passamt bei beiden noch die Geburtsstaaten drin. Wir beide leben aber schon seit mehr als 20 Jahren in Deutschland. Und entscheiden, wie das viele andere im Forum schreiben mussten wir uns auch nie, welche wir behalten wollen. Im Gegenteil, auf die Anfrage diese zu entfernen hat das Passamt gemeint wir müssen uns an das jeweilige Konsulat wenden und die verlangen dafür Geld, sehr viel Geld...
Jetzt wie gesagt zu meine Sohn, dieser hat nämlich im Pass die Deutsche Staatsbürgerschaft und laut dem Passamt noch die Kasachische und Moldawische. Anscheinend hat er die der Eltern bekommen. Geht sowas? Sogar 3 Staatsbürgerschaften?
Hat das irgendwelche nachteile bzw. welche Probleme kann man dadurch haben, wenn man mehr als eine hat.
Und nur mal etwas weiter gegriffen, wenn mein Sohn nun irgendwann eine Deutsche mit Abstammung Ukraine/Russland heiratet, haben meine Enkel dann 5 Staatsbürgerschaften??? (deutsch, kasachisch, moldawisch, ukrainisch und russisch)
Also irgendwann wird das ja dann doch lächerlich, weil nach 10 Generationen hat dann mein UrUrUr...Enkel alle Staatsbürgerschaften der Welt
Danke für die Antworten
Gruß Neocorn
-- Editiert von Neocorn am 14.12.2018 09:40
Dreifache Staatsbürgerschaft oder sogar Fünffache?
Notfall?
Notfall?
Nicht unbedingt, das hängt auch von den jeweiligen Gesetzen der infrage kommenden Staaten ab. Da sollte man sich umfassend kundig machen.ZitatJetzt wie gesagt zu meine Sohn, dieser hat nämlich im Pass die Deutsche Staatsbürgerschaft und laut dem Passamt noch die Kasachische und Moldawische. Anscheinend hat er die der Eltern bekommen. Geht sowas? Sogar 3 Staatsbürgerschaften? :
Auf jeden Fall benötigt das Kind den Pass eines jeden Landes, dessen Staatsangehörigkeit es innehat, sofern es in diese Länder reisen will. Als Inhaber der Staatsangehörigkeit des Landes in welches man reist, ist man verpflichtet, sich bei der Einreise mit dem entsprechen Pass zu legitimieren.
Missachtung die Vorschrift kann unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Das hängt dann aber von der entsprechenden Gesetzgebung in dem jeweiligen Staat ab.
ZitatUnd nur mal etwas weiter gegriffen, wenn mein Sohn nun irgendwann eine Deutsche mit Abstammung Ukraine/Russland heiratet, haben meine Enkel dann 5 Staatsbürgerschaften??? (deutsch, kasachisch, moldawisch, ukrainisch und russisch) :
Also irgendwann wird das ja dann doch lächerlich, weil nach 10 Generationen hat dann mein UrUrUr...Enkel alle Staatsbürgerschaften der Welt
Über die Sinnhaftigkeit dieser Verfahrensweise und dieser Gesetze kann man natürlich trefflich diskutieren.
Solange diese Gesetze in dieser Form aber Bestand und Gültigkeit haben, müssen sie beachtet und eingehalten werden. Immerhin bieten viele Länder auch die Möglichkeit, sich deren Staatsangehörigkeit zu entledigen, manche allerdings auch nicht. Dieser Weg steht somit fast jeden offen, ist allerdings oftmals mit einem gewissen bürokratischen Aufwand und teilweise auch mit Kosten verbunden
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 14.12.2018 13:07
Zitat:Geht sowas? Sogar 3 Staatsbürgerschaften?
Ja und nein. Grundsätzlich ist jeder Staat eigener Herr über seine Staatsbürgerschaften. Mal dumm gesagt, du könntest gar nichts dagegen machen, wenn morgen Nordkorea beschließt, dich zu deren Staatsbürger zu erklären.
In manchen Staaten ist Staatsbürgern die Innehaltung anderer Staatsbürgerschaften untersagt, auch das hat aber allenfalls geringfügige Konsequenzen, da man eben eine Staatsbürgerschaft nicht so einfach "ablegen" kann. Allenfalls könnte der betreffende Staat verlangen, eine entsprechende Erklärung abzugeben, die nach den Gesetzen jenes Staats als Aufgabe fremder Staatsangehörigkeiten aufgefaßt wird.
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ZitatJa und nein. Grundsätzlich ist jeder Staat eigener Herr über seine Staatsbürgerschaften. Mal dumm gesagt, du könntest gar nichts dagegen machen, wenn morgen Nordkorea beschließt, dich zu deren Staatsbürger zu erklären. :
Mir und einigen Millionen anderer Deutscher wurde doch auch die Staatsangehörigkeit DDR ungefragt übergestülpt, nur weil wir rein zufällig dort aufhältig/wohnhaft waren. Gefragt hat uns niemand, ob uns das recht wäre.
In den Nordostregionen des vormaligen Kaiserreichs Österreich-Ungarn haben manche Personen drei- oder mehrmals die Staatsangehörigkeit unfreiwillig gewechselt, obwohl sie ihr Dorf nie verlassen hatten.
Zitat:
Geht sowas? Sogar 3 Staatsbürgerschaften?
Wenn die jeweiligen Gesetze zur Staatsangehörigkeit das so vorsehen: ja, dann geht das ohne weiteres.
Deutscher Vater, französische Mutter, Kind in den USA geboren = Kind hat die deutsche, französische und US-amerikanische Staatsangehörigkeit.
Wäre die Mutter nun vielleicht auch noch die Tochter eines kalpalkischen Vaters, und das Staatsangehörigkeitsrecht von Kalpalkien bestimmt, daß alle Kinder von kalpalkischen Eltern automatisch die kalpalkische Staatsangehörigkeit haben...
... dann hätte das Kind schon vier Staatsangehörigkeiten.
Zitat:Hat das irgendwelche nachteile bzw. welche Probleme kann man dadurch haben, wenn man mehr als eine hat.
Es hat Vorteile und kann Nachteile haben.
Nachteile können z.B. Wehrpflicht oder auch Steuerpflicht sein, u.U. auch erbrechtliche Folgen.
Vorteile sind die Rechte, die sich aus den Staatsangehörigkeiten ergeben. Ungehinderter Aufenthalt, das Recht im jeweiligen Land zu arbeiten usw.
Zitat:
Und nur mal etwas weiter gegriffen, wenn mein Sohn nun irgendwann eine Deutsche mit Abstammung Ukraine/Russland heiratet, haben meine Enkel dann 5 Staatsbürgerschaften??? (deutsch, kasachisch, moldawisch, ukrainisch und russisch)
Theoretisch möglich, ob's in der Praxis da so wäre, weiß ich nicht.
ZitatTheoretisch möglich, ob's in der Praxis da so wäre, weiß ich nicht. :
Das hängt immer von den Bestimmungen in den Staatsangehörigkeitsgesetzen der jeweiligen Länder ab.
ZitatHat das irgendwelche nachteile bzw. welche Probleme kann man dadurch haben, wenn man mehr als eine hat. :
Da es Nicht-EU-Staatsbürgerschaften sind, könnte es erhebliche Probleme verursachen. Hier sollte dringend fachlicher Rat eingeholt werden, um diese Staatsbürgerschaften ggf. abzulegen.
Zitat:
Da es Nicht-EU-Staatsbürgerschaften sind, könnte es erhebliche Probleme verursachen. Hier sollte dringend fachlicher Rat eingeholt werden, um diese Staatsbürgerschaften ggf. abzulegen.
Ich denke dazu kommt es wohl nur wenn man in das Land einreist, oder?
Das Problem ist, wenn man die ablegen will geht das nur über das Konsulat und dis verlangen mehrere Tausend dafür.
ZitatIch denke dazu kommt es wohl nur wenn man in das Land einreist, oder? :
Nein, das kann man auch bei der jeweiligen Landesvertretung (Botschaft/Konsulat) erledigen.
Hast Du denn schon konkrete Auskünfte über die Kostenfrage für die Ausbürgerung eingeholt?
Wieviel soll das den kosten?
Nach deren Webseite kostet die Ausbürgerung aus Kasachstan 130 €uro
http://genkonsul.de/de/consular_affairs_de/citizenship_affairs_de/austritt_aus_der_staatsangehorigkeit/
Die Republik Moldau verlangt dafür 427 €uro
Zitat:Zitat:
Das Problem ist, wenn man die ablegen will geht das nur über das Konsulat und die verlangen mehrere Tausend dafür.
Tausend, was?
Nach meiner Rechnung komme ich nur auf insgesamt 557 €uro. Möglich, dass das in irgend einer anderen Währung Tausende sind.
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 15.12.2018 22:11
Du hast recht, in der jeweiligen Landeswährung sind es tatsächlich Tausende.
In Kasachstan fast 55.000 Kasachische Tenge
und der Republik Moldau 8.270 Moldauische Leu.
In Vietnam wären es sogar 15.000.000 in deren Währung.
Aber umgerechnet bleiben es immer noch nur rund 560 €uro
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 15.12.2018 22:23
Entschuldigung!
In meinem vorherigen Beitrag steht da: Zitat (von schnuffelpuffel):
Das ist mir da wohl versehentlich mit reingerutscht und lässt sich nicht mehr ändern.
Schnuffelpuffel hat mit dem Zitat nichts zu tun.
ZitatEntschuldigung! :
In meinem vorherigen Beitrag steht da: Zitat (von schnuffelpuffel):
Das ist mir da wohl versehentlich mit reingerutscht und lässt sich nicht mehr ändern.
Schnuffelpuffel hat mit dem Zitat nichts zu tun.
Entschuldigung ist angenommen
Hallo zusammen, ich besitze eine Deutsche/Bulgarische und meine Frau eine Amerikanische (USA) / Bulgarische Staatsbürgerschaft. Unser Kind wird wahrscheinlich in Deutschland geboren werden.
Was muss ich beachten, damit es alle 3 Staatsbürgerschaften bekommen kann?
Danke
Nik
Zitat:Was muss ich beachten, damit es alle 3 Staatsbürgerschaften bekommen kann?
Die Voraussetzungen für den Erhalt der Staatsbürgerschaften der jeweiligen Staaten erfüllen.
Jedenfalls für die US-Staatsbürgerschaft reicht es nicht, dass ein Elternteil die US-Staatsangehörigkeit hat, wenn das Kind in Deutschland geboren wird. Der Elternteil mit US-Staatsangehörigkeit muss weitere Voraussetzungen erfüllen.
Für Bulgarien sind mir die genauen Voraussetzungen für den Erwerb der jeweiligen Staatsangehörigkeit nicht bekannt.
Die deutsche Staatsangehörigkeit erhält das Kind automatisch.
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