Sehr geehrte Teilnehmer des Forums,
ich habe folgende Situation. Als Student (eingeschrieben an einer deutschen Hochschule) habe ich einen Auslanssemester in EU gemacht und zwar von 8.2.22 bis 30.6.22. Bevor habe ich mich natürlich abgemeldet. Nach dem 30.6 bin ich nach Deutschland für eine Woche eingereist und habe vom 5.7 bis 11.8 die Zeit im Ausland verbracht (Urlaub). Seit dem versuchte ich eine Wohnung zu finden und konnte jedoch vom 9.9.22 einen Mietvertrag abschließen. Bei dem Versuch mich offiziell anzumelden, war ich nach Aufenthaltsnachweisen (also von Februar bis heute) gefragt und wurde wegen der möglichen Erlöschung des Titels gedroht. Als Nachweise kann ich (leider) nur Flug- und Zugtickets vorliegen, sowie ein Dokument über den Auslandssemester.
Ich freue mich schon über Ihre Antworte, was ich in dem Fall tun soll bzw. welche Nachweise vorliegen soll.
Mit freundlichen Grüßen,
Vladislav Stasenko.
Dringend! Aufenthaltstitel (mögliche Erlöschung)
30. September 2022
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Frage vom 30. September 2022 | 09:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dringend! Aufenthaltstitel (mögliche Erlöschung)
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#1
Antwort vom 30. September 2022 | 11:01
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5676x hilfreich)
Wo hast du dich abgemeldet? Bei der ABH?Zitathabe ich einen Auslanssemester in EU gemacht und zwar von 8.2.22 bis 30.6.22. Bevor habe ich mich natürlich abgemeldet. :
Wie lange ist dein AT für das Studium in D gültig?
Hast du dich in der einen Woche wieder bei der ABH gemeldet?ZitatNach dem 30.6 bin ich nach Deutschland für eine Woche eingereist und habe vom 5.7 bis 11.8 die Zeit im Ausland verbracht (Urlaub). :
Ist damit die Meldebehörde/EMA gemeint?ZitatBei dem Versuch mich offiziell anzumelden, :
Ich meine, möglichst schnell bei der zuständigen ABH vorsprechen. Alle Nachweise vorlegen.Zitatwas ich in dem Fall tun soll :
#2
Antwort vom 30. September 2022 | 11:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWo hast du dich abgemeldet? Bei der ABH? :
Wie lange ist dein AT für das Studium in D gültig?
Also, ich habe bis zum Februar in Stadt A (Brandenburg gewohnt), abgemeldet habe ich einem Bürgerbüro(Bezirksamt). Mein Titel gültig bis zum 1.10.23.
ZitatHast du dich in der einen Woche wieder bei der ABH gemeldet? :
Leider nein, ich habe den Gesetz für Ausländerrechte entnommen, dass der Titel erlöscht wird, wenn es um einen Aufenthalt mehr als 6 Monate (am Stück) geht, in meinem Fall ist es glaube nicht. Link: https://www.vulkaneifel.de/integration/erloeschen-des-aufenthaltstitels-51-aufenthg.html
ZitatBei dem Versuch mich offiziell anzumelden, :
Wegen meinem Masterstuidum musste ich umziehen und es handelt sich um eine ABH der Stadt B (NRW). Von 11.8 bis 9.9 habe ich nach einer Wohnung gesucht und konnte mich deswegen nicht ja früher anmelden.
ZitatIch meine, möglichst schnell bei der zuständigen ABH vorsprechen. Alle Nachweise vorlegen. :
Habe ich so gemacht, nämlich Bescheid über die Dauer des Auslandssemesters und alle Tickets, die (vielleicht indirekt) beweisen, an welchen Daten ich Deutschland ein- und ausgereist. ABH von der Stadt B meinte, dass es nicht ausreicht und ich muss noch mehr Beweise über den Aufenhalt in Deutschland vorliegen, die ich leider nicht habe.
Deswegen bin ich total irretiert und suche überall Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Vladislav Stasenko.
M
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#3
Antwort vom 30. September 2022 | 12:30
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5676x hilfreich)
Das war unnötig. ABmelden muss man sich nur, wenn man D verlässt und auch keinen Wohnsitz mehr in D aufnimmt.Zitatabgemeldet habe ich einem Bürgerbüro(Bezirksamt). :
Du hättest dich im Februar bei der ABH in BrB für das Auslandssemester abmelden können, man hätte dir eine entspr. Bescheinigung ausgestellt. Damit wäre auch eine spätere Einreise als nach 6 Monaten möglich.
Das hätte die Sache völlig entspannt.
Die gesetzl. Regelung ist in § 51 Abs.7 AufenthG beschrieben.
An welche Beweise hat die ABH in NRW gedacht?Zitatund ich muss noch mehr Beweise über den Aufenhalt in Deutschland vorliegen, :
Ich zähle 30 Tage in D ohne Nachweis.
Da du vom 11.8. bis 9.9. vermutlich in D nicht auf der Straße gelebt hast, kannst du uU eine Erklärung vorlegen, wo du während der Wohnungssuche gewohnt hast. zB noch bei Freunden in BrB oder schon bei Freunden in NRW.
So ganz dringend kann die Angelegenheit nicht sein. Bitte warte ab, ob hier noch andere Meinungen kommen.
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