Duale Ausbildung: Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit

7. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
vd2706
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 26x hilfreich)
Duale Ausbildung: Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit

Ein Freund von mir (aus der Ukraine) möchte gerne eine Ausbildung zum Fachinformatiker in Deutschland machen.
Der hat erweiterte IT-Kenntnisse und Berufserfahrung im IT-Bereich.
Außerdem lebt er schon seit paar Jahren in Deutschland und besitzt ein C1-Sprachzertifikat.

Er hat sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, der Anwalt meinte, ihm steht nichts im Wege und er bekommt eine Aufenthaltserlaubnis wenn er einen Ausbildungsvertrag hat. Wenn man so googelt dann steht es z.B. auf deutschland.de oder make-it-in-germany.com alle Ausländer seien herzlich willkommen eine Ausbildung in DE zu absolvieren.

Es muss aber eine Vorrangprüfung von der BA durchgeführt werden. Was ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag abgelehnt wird, trotz eines Ausbildungvertrages? Ich hab ein wenig recherchiert und man findet keine Infos zu Ablehnungen...

Er will entweder zum Fachinformatiker in Anwendungsentwicklung oder Systemintegration ausgebildet werden.
Soweit ich weiß ist die Ausbildung in diesem Bereich sehr beliebt (trotz des Mangels von IT-Spezialisten).

Also er möchte wissen wie realistisch das ist und ob er sich überhaupt bewerben sollte (für das nächste Jahr)..

Vielen Dank!

-- Editiert von vd2706 am 07.09.2020 20:05

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32181 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von vd2706):
er bekommt eine Aufenthaltserlaubnis wenn er einen Ausbildungsvertrag hat.
Grundsätzlich ja, WENN die Vorrangprüfung der Arbeitsagentur positiv ausgeht.
Zitat (von vd2706):
Was ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag abgelehnt wird, trotz eines Ausbildungvertrages?
Diese Frage lässt sich nicht zielführend beantworten. Die Wahrscheinlichkeit dürfte zwischen 0 und 100% liegen.
Zitat (von vd2706):
Also er möchte wissen wie realistisch das ist und ob er sich überhaupt bewerben sollte (für das nächste Jahr)..
Er sollte sich auf jeden Fall um einen solchen gewünschten Ausbildungsplatz bewerben. Sonst bewegt sich gar nichts.

Ob und wann er eine Zusage von einem Betrieb erhält, steht in den Sternen. Aber erst mit der Zusage eines Ausbildungsbetriebes ist der nächste Schritt der Vorrangprüfung / ABH für geänderte Aufenthaltserlaubnis möglich.

Zitat (von vd2706):
Außerdem lebt er schon seit paar Jahren in Deutschland und besitzt ein C1-Sprachzertifikat.
Gute Voraussetzungen. Welche A-Erlaubnis hat er jetzt und bis wann ist die gültig?

Zum Nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__39.html

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
vd2706
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von vd2706):
er bekommt eine Aufenthaltserlaubnis wenn er einen Ausbildungsvertrag hat.
Grundsätzlich ja, WENN die Vorrangprüfung der Arbeitsagentur positiv ausgeht.
Zitat (von vd2706):
Was ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag abgelehnt wird, trotz eines Ausbildungvertrages?
Diese Frage lässt sich nicht zielführend beantworten. Die Wahrscheinlichkeit dürfte zwischen 0 und 100% liegen.
Zitat (von vd2706):
Also er möchte wissen wie realistisch das ist und ob er sich überhaupt bewerben sollte (für das nächste Jahr)..
Er sollte sich auf jeden Fall um einen solchen gewünschten Ausbildungsplatz bewerben. Sonst bewegt sich gar nichts.

Ob und wann er eine Zusage von einem Betrieb erhält, steht in den Sternen. Aber erst mit der Zusage eines Ausbildungsbetriebes ist der nächste Schritt der Vorrangprüfung / ABH für geänderte Aufenthaltserlaubnis möglich.

Zitat (von vd2706):
Außerdem lebt er schon seit paar Jahren in Deutschland und besitzt ein C1-Sprachzertifikat.
Gute Voraussetzungen. Welche A-Erlaubnis hat er jetzt und bis wann ist die gültig?

Zum Nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__39.html


Danke für die Antwort.
Er studiert an einer FH im 2. Semester und hat schon jetzt Probleme mit dem Studium.

Deswegen möchte er gerne eine Ausbildung machen.
Wenn er einen Ausbildungsvertrag kriegt und wegen der Vorrangprüfung abgelehnt wird, muss er dann Deutschland verlassen? Kann man in dem Fall der Entscheidung widersprechen?

Es ist ja wichtig schon jetzt zu wissen was für Möglichkeiten es gibt und ob es vielleicht sinnvoller ist, sich für einen anderen Ausbildungsberuf entscheiden wo es nicht so viele Bewerber gibt...
Im Netz gibt es leider keinerlei Infos dazu, ob man in der Regel eine AE in dem Fall kriegt oder nicht..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32181 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von vd2706):
Wenn er einen Ausbildungsvertrag kriegt und wegen der Vorrangprüfung abgelehnt wird, muss er dann Deutschland verlassen?
Grundsätzlich ja.
Zitat (von vd2706):
Kann man in dem Fall der Entscheidung widersprechen?
Ja. Das ist möglich. Viele klagen sogar. Ob das dann vor einem Gericht (Verwaltungsgericht) Erfolg hat, weiß man jetzt nicht.
Zitat (von vd2706):
ob es vielleicht sinnvoller ist, sich für einen anderen Ausbildungsberuf entscheiden wo es nicht so viele Bewerber gibt...
Richtige Überlegung!!
Vielleicht ist eine Ausbildung, die nicht unbedingt ein Traum ist, sinnvoller, wenn man unbedingt in D bleiben will.
Es gibt ja Mangelberufe. Dort werden auch Ausbildungsplätze angeboten.
Zitat (von vd2706):
Im Netz gibt es leider keinerlei Infos dazu, ob man in der Regel eine AE in dem Fall kriegt oder nicht..
Natürlich nicht. Das ist auch verständlich. Denn jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung.
Und es gilt auch hier: Grundsätzlich gibt es (fast) alles... aber eben nicht jederzeit und für jede Situation und jede Person.

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