Duldung - Aufenthaltserlaubnis

27. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Simpel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Duldung - Aufenthaltserlaubnis

Hallo zusammen!
Mich würde interesieren ob ein Ausreisepflichtigter mit einer Duldung, der seit mehr als 12 Jahre regelmässig arbeitet und Pflichtbeiträger zahlt, recht auf Bleiberecht bzw Aufenthaltserlaubnis hat. Vielen Dank im vorraus.

von Simpel - 27.04.2006 00:54:00
Status: Frischling (6 Beiträge)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Eine Duldung bedeutet, daß der Inhaber derselben zur Ausreise verpflichtet ist, aber aus irgendwelchen Gründen (Krankheit, kein Pass u.ä.) nicht ausreisen k a n n .
Er ist verpflichtet (sofern er dazu in der Lage ist) dazu beizuragen, diese Ausreisehindernisse zu beseitigen und auszureisen.
Ein rechtmäßiger Aufenthalt hat hat er eben nicht, sondern nur eine DULDUNG.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

Saxonicus hat das Wesen einer Duldung bestens erklärt. Dennoch bedarf das einer Ergänzung: Man kann nach 18 Monaten Duldung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn man seine Nichtabschiebung nicht selbst verschuldet hat(durch Identitätsverschleierung etc.). Nach 7 Jahren kann man dann eine Niederlassungserlaubnis erhalten (siehe §§ 25 und 26 des Aufenthaltsgesetzes). Am rechten Bildrand im Ratgeberteil steht auch was zu diesem Thema.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

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