Hallo,
ich würde gern wissen ob eine Person mit einer Duldung ( Aussetzung der Abschiebung) seinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen kann.
Danke für dir Antworten im voraus...
Duldung Wohnsitz
17. März 2023
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Frage vom 17. März 2023 | 11:17
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Duldung Wohnsitz
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#1
Antwort vom 17. März 2023 | 13:55
Von
Status: Unbeschreiblich (30396 Beiträge, 5437x hilfreich)
Kommt drauf an, welche Duldung wann aus welchem Grund erteilt wurde.Zitatob eine Person mit einer Duldung ( Aussetzung der Abschiebung) seinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen kann. :
§60a AufenthG
§61 AufenthG
Was steht denn jetzt zum Wohnsitz? zB im Grünen Papier?
#2
Antwort vom 17. März 2023 | 21:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
In der Duldung steht dass der Wohnsitz auf Bundesgebiet beschränkt ist.
Nach welchen Paragraphen er diesen Duldung erhalten steht nicht. Vorher wurde sein Asylantrag mehrmals abgelehnt. Anschließend hat er ein 5 monatiges Duldung bekommen.
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#3
Antwort vom 18. März 2023 | 10:58
Von
Status: Unbeschreiblich (30396 Beiträge, 5437x hilfreich)
Das Bundesgebiet ist Deutschland.ZitatIn der Duldung steht dass der Wohnsitz auf Bundesgebiet beschränkt ist. :
Ein Bundesland (zB Bayern, NRW, Sachsen usw) ist nicht genannt?
Wenn es eine Duldung für 5 Monate gibt und mehrfach der Asylantrag abgelehnt wurde--- ist der Ausländer auf jeden Fall ausreisepflichtig. Er hat in der Duldungszeit (5 Monate) die Möglichkeit, seine persönlichen Angelegenheit zur Ausreise zu organisieren. Den Wohnsitz zu verlegen nützt nichts.
Der Ausländer muss nach den 5 Monaten mit einer Abschiebung rechnen, wenn er nicht freiwillig ausreist.
#4
Antwort vom 19. März 2023 | 13:32
Von
Status: Unbeschreiblich (32395 Beiträge, 17070x hilfreich)
Kurzum - ja, er kann in ein anderes Bundesland ziehen.
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