Duldung Wohnsitz

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Hogir
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Duldung Wohnsitz

Hallo,

ich würde gern wissen ob eine Person mit einer Duldung ( Aussetzung der Abschiebung) seinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen kann.

Danke für dir Antworten im voraus...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30396 Beiträge, 5437x hilfreich)

Zitat (von Hogir ):
ob eine Person mit einer Duldung ( Aussetzung der Abschiebung) seinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen kann.
Kommt drauf an, welche Duldung wann aus welchem Grund erteilt wurde.
§60a AufenthG
§61 AufenthG
Was steht denn jetzt zum Wohnsitz? zB im Grünen Papier?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Hogir
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Duldung steht dass der Wohnsitz auf Bundesgebiet beschränkt ist.
Nach welchen Paragraphen er diesen Duldung erhalten steht nicht. Vorher wurde sein Asylantrag mehrmals abgelehnt. Anschließend hat er ein 5 monatiges Duldung bekommen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30396 Beiträge, 5437x hilfreich)

Zitat (von Hogir ):
In der Duldung steht dass der Wohnsitz auf Bundesgebiet beschränkt ist.
Das Bundesgebiet ist Deutschland.
Ein Bundesland (zB Bayern, NRW, Sachsen usw) ist nicht genannt?

Wenn es eine Duldung für 5 Monate gibt und mehrfach der Asylantrag abgelehnt wurde--- ist der Ausländer auf jeden Fall ausreisepflichtig. Er hat in der Duldungszeit (5 Monate) die Möglichkeit, seine persönlichen Angelegenheit zur Ausreise zu organisieren. Den Wohnsitz zu verlegen nützt nichts.

Der Ausländer muss nach den 5 Monaten mit einer Abschiebung rechnen, wenn er nicht freiwillig ausreist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32395 Beiträge, 17070x hilfreich)

Kurzum - ja, er kann in ein anderes Bundesland ziehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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