Hallo,
nach 3 Jahren prozessieren vor sämtlichen Gerichten in Deutschland haben wir es nun endlich geschafft, dass mein Lebensgefährte eine Duldung erhält. Bis zum Jahre 2003 hatte er eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Nach Meinung der ABH ist er aber nur zum Schein mit seiner damaligen Frau verheiratet gewesen. Wir haben seit August 2004 ein gemeinsames Kind. Ich bin übrigens Deutsche, er Türke. Vateschaft und Sorgerecht vorhanden.
Jetzt haben wir erfahren, dass seine Mutter in der Türkei schwer erkrankt ist.
Meine Frage nun: Kann er, trotz Duldung, seine Mutter in der Türkei besuchen? Es könnte vielleicht das letzte Mal sein, dass er sie sieht. Sie ist schließlich schon 78 Jahre alt.
Vielen lieben Dank für Eure Antworten.
Duldung - keine Reise in die Heimat?
27. Februar 2007
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Frage vom 27. Februar 2007 | 14:19
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Duldung - keine Reise in die Heimat?
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#1
Antwort vom 27. Februar 2007 | 22:09
Von
Status: Praktikant (731 Beiträge, 353x hilfreich)
quote:
nun endlich geschafft, dass mein Lebensgefährte eine Duldung erhält
Klasse. Duldung bedeutet Ausreisepflicht, Aussetzung der Abschiebung. Wenn der Duldungsinhaber das Land verlässt, kommt er nicht wieder rein.
#2
Antwort vom 28. Februar 2007 | 13:45
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 441x hilfreich)
Sehr richtig.
Duldung bedeutet Ausreisepflicht.
Eine Wiedereinreise ist in diesem Falle nur im Rahmen eines Visums zur Personenfürsorge für das (deutsche) Kind möglich. Noch besser wäre es allerdings, wenn Ihr verheiratet sein würdet.
.
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