Duldung läuft ab, Heirat angemeldet

16. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Fragensteller 5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Duldung läuft ab, Heirat angemeldet

Hallo, meine Freundin kommt aus Kenia, wir sind seid über einem Jahr zusammen, und wir wollen Heiraten. Das Problem ist, der Asylantrag wurde abgelehnt, sie hat eine Duldung, die bald abläuft. Wir haben beim Standesamt eine Anmeldung zur Heirat gemacht, müssen jetzt aber die Überprüfung in Kenia abwarten. Das heißt, die Duldung läuft aus, bevor wir einen verbindlichen Termin bekommen. Was können wir tun um die Duldung der Ausländerbehörde gegenüber zu rechtfertigen, um das meine Freundin nicht erst ausreisen muß?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Tag,

es ist so, dass die Auslängerbehörde ein Spielraum zur Verlängerung der Duldung hat. Die Behörde kann diese Spielräume nutzen, muss es aber nicht.

Sie müssten einen schriftlichen Antrag zur Verlängerung der Duldung stellen, und zwar bevor die jetztige Duldung abläuft (achten Sie auf eventuelle Fristen aus dem Duldungsbescheid).

Auf den Antrag hin erhalten Sie einen Bescheid. Ein Bescheid könnte mit dem Rechtsmittel der Klage angegangen werden. Hierzu sollten Sie ein Fachnwalt/eine Fachanwältin zu Rate ziehen.

Nochmals: Achten Sie auf die Fristen. Liegt erstmal die Ausweisung vor, rudert die Behörde selten zurück.

Viel Glück.

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Liegt erstmal die Ausweisung vor, rudert die Behörde selten zurück.

Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von ausreisepflichtigen Ausländern.

Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt.

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was können wir tun um die Duldung der Ausländerbehörde gegenüber zu rechtfertigen, um das meine Freundin nicht erst ausreisen muß? <hr size=1 noshade>


Weshalb wird sie denn überhaupt geduldet?

Aus welchen Gründen deine Freundin nicht nach Kenia zurückkehren kann, das muss sie selber wissen - da helfen keine Vorschläge aus einem Forum. Wenn die Hochzeit nicht kurz bevorsteht (weil noch Dokumente geprüft werden müssen), wird eine evtl. Abschiebung sicher nicht ausgesetzt.

Eine Duldung erhalten Ausreisepflichtige, wenn Abschiebehindernisse bestehen, es also derzeit nicht möglich ist, die Ausreise zu erzwingen (also abzuschieben). Auch wenn eine Duldung verlängert wird, kann kurz danach abgeschoben werden, wenn das Abschiebehindernis fortfällt. Die Duldung garantiert keinen sicheren Aufenthalt bis zum Ende der Duldungsfrist, sondern bedeutet nur, dass sich jemand, der keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat, nicht wegen illegalen Aufenthalts strafbar macht.

Ob sie sich bis zur Hochzeit in Deutschland aufhalten kann, hängt also davon ab, weshalb sie nicht in ihre Heimat zurückkehren kann. Das könnte sein: eine Krankheit, die in ihrer Heimat nicht behandelt werden kann; Reiseunfähigkeit; Gefahr für Leib und Leben im Heimatland; fehlender Reisepass und Weigerung, bei der Beschaffung von Reisepapieren mitzuwirken, ...

Sollte sie wegen drohender Gefahren auf lange Sicht nicht nach Kenia können, wird man sie auch während des langfristigen Verfahrens zur Dokumenten-/Identitätsprüfung hier bleiben können. Sollte sie aber selber dafür verantwortlich sein, dass sie nicht abgeschoben werden kann (nur angeblich "verlorener" Pass, fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung, Angaben falscher Personalien, ...), sieht das dann ganz anders aus. Wenn dann der Pass exakt zur Anmeldung beim Standesamt auftaucht, wird man den Zeitraum bis zur Prüfung der Dokumente sicher nicht überstehen können.

Sollte die Hochzeit in Deutschland möglich sein, kann sie danach jedoch nur in Ausnahmefällen direkt in Deutschland bleiben (also wenn ihr die Reise nach Kenia nicht zumutbar ist, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen äußerer Gefahren). Ansonsten muss sie nach der Hochzeit nach Kenia, um von dort ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen (§ 5 (2) AufenthG ).

Sollte sie abgeschoben werden, erhält sie zudem eine Einreisesperre. Dann ist der Weg zu einem gemeinsamen Leben in Deutschland richtig steinig - und teuer, denn die Abschiebekosten müssen selber getragen werden (bei Afrika sind die meist besonders happig). Deshalb sollte sie sich gut überlegen, ob sie nicht doch erstmal nach Kenia zurückkehren kann, um von dort aus ein Heiratsvisum zu beantragen.

-- Editiert Felicite am 16.03.2014 22:39

4x Hilfreiche Antwort


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