Duldung u. Geburt

5. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Yoshua
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Duldung u. Geburt

Hallo

Ich wohne in Münster mit einer Niederlassung u. meine Freundin in Coesfeld mit einer Duldung angemeldet. Sie wohnt aber mit mir zusammen in meiner Wohnung. Meine Frage lautet: Darf meine Freundin unseren gemeinsamen Kind in Münster Gebähren und auch hier in Münster beim Standesamt das Kind anmelden ?
Wird es irgendwie ein Problem geben mit dem Ausländerbehörde oder mit dem Sozialamt von ihr im Coesfeld geben ?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yoshua
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Pass und Geburtsurkunde hat meine Freundin alles.

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#2
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Ganz gewiss wird es Ärger geben, wenn sich deine Freundin illegal außerhalb des ihr zugewiesenen Bereichs aufhält. Auch für dich.

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#3
 Von 
Yoshua
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die duldung ist doch auf NRW beschränkt. Da kann sie doch bei mir sein oder ?

Noch was, die Ausländerbehörde weist das sie bei mir wohnt.

Können sie mir meine Frage beantworten ?

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#4
 Von 
Yoshua
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Was für Probleme würden dann auf mich oder bzw. auf meine Freundin zukommen wenn sie doch das Kind in Münster bekommt ?

Und wieso ist sie dann Ilegal hier im Münster, wenn ihre Duldung auf NRW beschränkt ist und ich der Vater des Kindes bin ?



Bitte um Unterstützung.

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#5
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Yoshua
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Posen

Klar bin ich der Paper zu 100%.

Wow Posen, du hast mich gerade Glücklich gemacht mit deine Antwort Danke Danke Posen.

Noch Zwei Fragen bitte:

Darf sie von Coesfeld nach Münster sich Ummelden bei mir in der Wohnung. Bin berufstätig und bezahle die Miete selber ohne unterstützung vom Staat?

2.Frage: Darf sie das Kind auch hier in Münster beim Standesamt anmelden obwohl sie in Coesfeld wohnt bzw angemeldet ist ?

Nochmals Danke Posen

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#7
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Yoshua
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank Posen.

Also über Heiraten haben wir eigentlich nicht gesprochen aber wenn sie damit einverstanden ist, wieso ich dann nicht ?

Gute Idee Posen. Lasse ich mir durch dem Kopf gehen lassen

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#9
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Meines Wissens beschränkt sich die Residenzpflicht auf den jeweiligen Landkreis und nicht auf das Bundesland.
Es ist aber anscheinend in Euren Fall anders.

.

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#10
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Stimme Saxonicus zu, aber wenn die Beschränkung tatsächlich ganz NRW ist, dann ist es ja gut.
Standesamt: Da ist natürlich inmmer das Standesamt von der Stadt oder Gemeinde zuständig, wo die Geburt stattgefunden hat. Aber die Anmeldung macht sowieso das Krankenhaus, wenn es nicht eine Hausgeburt ist.
Heiraten: Gibt es einen gültigen Pass? Ohne Pass keine heirat. Aber auch keinen legalen Aufenthalt.
Hat die Duldungsinhaberin eine Krankenversicherung? Eine Geburt ist teuer, und die zahlt sonst der Vater.
Das Kind wird übrigens auch Deutscher, vorausgesetzt es gibt eine Vaterschaftsanerkennung. Aber auch dazu braucht die Frau einen Pass, denn sie muss zustimmen und sich dazu natürlich ausweisen. Vaterschaftsanerkennung ist auch schon vor der egburt möglich, das geht beim Jugendamt.
Mit einem deutschen Kind ist dann auch ein legaler Aufenthalt drin, aber eben nur mit Pass.
Also: Wenns noch keinen Pass gibt, nix wie hin zur Botschaft ihres Landes.

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#11
 Von 
Yoshua
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an alle und danke an alle die mir geschrieben haben.

Also ich habe die Duldung von meiner Freundin zur Hand und lese hier:

Der Aufenthalt ist beschränkt auf:
Land Nordrhein - Westfalen und auf der letzte seite steht:

Duldung erlischt wenn der Ausländer im Besitz eines zur Rückkehr berechtigenden Dokumentes ist oder wenn dies dem Ausländer bekannt gegeben wurde.
Wohnsitznahme nur in Coesfeld gestattet.

Einen Gültigen Pass hat sie sowie auch eine Geburtsurkunde von ihr.


Meine Freundin bekommt Sozialhilfe somit heisst es doch das es vom Sozialamt versichert ist. Wenn sie beim Arzt geht muss sie immer ein Schein vom Sozialamt mitbringen.

Das Sozialamt wird doch die Geburt bezahlen, wenn sie das Kind in eine andere Stadt bekommt, oder ?

Vaterschatsanerkennung habe ich schon längst gemacht.

Fehlt nur noch eigentlich das, das Kind auf der Welt Kommt.

Danke an alle und bitte noch um unterstützung wenn ich was noch brauche oder vergessen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Yoshua
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

OHH,Ohh, was soll ich jetzt machen ?

Erstens: Ich muss halt jetzt vorsichtig sein wann sie ihr Kind Gebährt, damit wir schnell nach Coesfeld fahren.

Zweitens: Meine Arbeit ist in Münster und das ist miss wenn ich jeden Tag von Coesfeld nach Münster mit dem Zug zur Arbeit fahre.

Gibt es nicht eine ander Lösung bzw was ich mit dem Sachbearbeiterin von der Ausländerbehörde meine Freundin besprechen kann ?

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#14
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Ok, sie darf sich also in ganz NRW aufhalten, aber nur in COE wohnen. Wenn ich das auf der Karte richtig sehe, ist das von Münster ja gleich um die Ecke.

Schon möglich, dass das Sozialamt die Geburt bezahlt, auch woanders. Auch möglich, dass es sich das Geld vom Vater wiederholt. Würde mich da vorher erkundigen.

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#15
 Von 
Yoshua
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Würde es nicht die AOK bezahlen ?

Wenn das Kind auf die Welt kommt, dann ist er doch durch mich mitversichert sein bei der AOK.
Oder doch nicht ?

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#16
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Die Kosten für eine Geburt werden der Frau zugerechnet, nicht dem Kind.
Aber Fragen bei der AOK kostet ja nix. Vielleicht machen die ja mal ne Ausnahme.

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