EHELICHE Situation

30. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
rena22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
EHELICHE Situation

Ich bin Deutsche mein Mann ist Togolese.
Ich bin 63 Jahre mein Mann 34 .
Wir sind seit 20 Monaten zusammen in Deutschland .Er sagte immer er liebt mich hat sich aber geweigert die Ehe zu vollziehen .Er sagt er will egal welche Frau keinen Beischlaf komisch
Er arbeitet zählt Miete und verhält sich als wäre die Wohnung ein Hotel sonst nichts.
Ich möchte die Ehe auf Grund der Situation Aufheben lassen.
Frage verliert er dadurch den Aufenthalt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von rena22):
Er sagt er will egal welche Frau keinen Beischlaf komisch


Nö. Schwul. Oder Asexuell. Aber nicht komisch.

Kann natürlich auch sein, er lügt, liebt dich nicht wirklich, hat dich nur wegen der Aufenthaltserlaubnis geheiratet und hüpft mit anderen ins Bett. Aber das wäre ja geradezu absurd, so etwas anzunehmen.

Zitat (von rena22):
Ich möchte die Ehe auf Grund der Situation Aufheben lassen.


Mangelnder Beischlaf ist kein Grund für eine Aufhebung der Ehe. Dir ist ein normales Scheidungsverfahren zuzumuten.

Zitat (von rena22):
Frage verliert er dadurch den Aufenthalt?


Warum interessiert dich das? Wenn ihr geschieden seid, ist das doch nicht dein Problem.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wie wärs mit einer ganz einfachen Scheidung? Anwalt einschalten. Den brauchst Du eh, das kann man nicht allein vor Gericht machen. Der klärt das dann auch mit der Wohnung, ich vermute mal, er ist zu Dir gezogen? Und gut ist. Und wie er das mit dem Ausländeramt auseinander klabeustert, das kann Dir doch wurscht sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von rena22):
Frage verliert er dadurch den Aufenthalt?


Um das auch noch zu beantworten.
Ja vermutlich wird er sein Aufenthaltsrecht, wenn es allein auf der Eheschließung beruht, verlieren.

0x Hilfreiche Antwort

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