Hallo,
ich bin ein ausländischer Student, wohne in Deutschland (Nordrheinwestfalen)seit 9 Jahren und habe eine eingebürgerte deutsche Freundin, die 2 Kindern hat. Wir haben vor, dieses Jahr zu heiraten und wollen gern wissen unter welchen Bedingungen ich nach der Heirat eine unbefristete Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis oder der deutsche Pass bekommen kann.
Viele Grüße
Colonnel 2013
EINBUERGERUNG
31. Juli 2013
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Frage vom 31. Juli 2013 | 19:51
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
EINBUERGERUNG
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#1
Antwort vom 31. Juli 2013 | 20:03
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
quote:
...dieses Jahr zu heiraten und wollen gern wissen unter welchen Bedingungen ich nach der Heirat eine unbefristete Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis oder der deutsche Pass bekommen kann.
Den deutschen Pass kann es erst nach der Einbürgerung geben, aber wenn Du nicht gerade in Bayern oder Baden-Württemberg wohnst, sollte diese nach der Eheschließung mit einer Deutschen und dem Erhalt des entsprechenden Aufenthaltstitels (§ 28) alsbald möglich sein.
Vorausetzung ist natürlich, daß Du die übrigen Kriterien für die Einbürgerung ebenfalls erfüllst.
Es könnte nicht schaden, wenn Du Dich bei der Einbürgerungsstelle Deiner Gemeinde/Stadt bei einem Informationsgespräch schlau machen läßt.
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""
#2
Antwort vom 1. August 2013 | 16:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32832 Beiträge, 17250x hilfreich)
wenn Du nicht gerade in Bayern oder Baden-Württemberg wohnst
Bayern und Sachsen - BW hat die Nicht-Anerkennung von Aufenthalten zu Studienzwecken abgeschafft.
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