Hallo. Meine Frage ist folgende. Ich wurde 2017 aus Deutschland ausgewiesen nach § 456 Stpo aus der Haft heraus und zwar für 7 Jahre lang. Die Frist ist zwar abgelaufen jedoch ist meine Reststrafe noch fällig. Wie kann ich zurück nach Deutschland? Muss ich die Strafe dort absitzen oder wie läuft dass?
-- Editiert von Moderator topic am 7. Mai 2025 21:13
-- Thema wurde verschoben am 7. Mai 2025 21:13
EINREISE NACH ABSCHIEBUNG NACH §456 Stpo
Notfall?
Notfall?



Nun, vermutlich können Sie gar nicht legal zurück nach D, da Sie schlicht keine Aufenthaltserlaubnis bekommen werden. Und ja, wenn die Reststrafe nicht verjährt ist, ist sie abzusitzen.
Nun ja ich wollte nur mal zu Besuch kommen 3 Monate als tourist. Doch das Problem ist anscheinend die Reststrafe. Die Reststrafe verjährt auch nicht da ich mich nicht in Deutschland aufhalte. Habe gelesen dass das dann sozusagen eingefroren ist und nur dann verjährt wenn ich mich im Bundesgebiet aufhalte.
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Das ist falsch - die Frist läuft auch während eines Auslandsaufenthaltes. Schreiben Sie doch mal, wann Sie zu welcher Strafe verurteilt wurden: Dann kann man ausrechnen, wann die Vollstreckung verjährt.
Also rechtskräftig war es im Juli 2015. Die Strafe war 1 Jahr und 2 Monate.
Dann ist es schon fast verjährt - die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Allerdings ruht die Verjährung während der Haft, aber das waren ja vermutlich nur 7 Monate...
Dafür müsstest du ein Visum zur Einreise bei der dt. Botschaft beantragen.Zitatich wollte nur mal zu Besuch kommen 3 Monate als tourist. :
Deine Einreisesperre betrug 7 Jahre?
idR gelten dafür max. 5 Jahre und nur in besonders schweren Fällen wird die erhöht.
Voraussetzung einer späteren möglichen Einreise sind auch die bezahlten Abschiebekosten.
Ich war21 Monate in Haft da ich noch was auf Bewährung hatte.
Unabhängig von der Haftdauer...ZitatIch war21 Monate in Haft :
Um ein Einreise-Visum zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
Einen Antrag auf ein Touristenvisum/Schengenvisum wird die dt. Botschaft besonders prüfen und ablehnen, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Um die Reststrafe abzusitzen, stellt die dt. Botschaft kein Touristenvisum aus.
Dafür müsstest du ein Visum zur Einreise bei der dt. Botschaft beantragen. Mutige Aussage - wir wissen doch gar nicht, ob er nicht einfach visafrei einreisen kann...
Ich war21 Monate in Haft da ich noch was auf Bewährung hatte. Dann sollten Sie in den nächsten 2 Jahren lieber nicht nach D kommen.
Deutet das hier nicht mindestens darauf hin?ZitatMutige Aussage - wir wissen doch gar nicht, ob er nicht einfach visafrei einreisen kann... :
Zitatich wollte nur mal zu Besuch kommen 3 Monate als tourist. :
Ich kann visafrei einreisen. Die Ausländerbehörde sagte dass ebenfalls dass ich einreisen kann aber dass Gericht sagte mir in einer Email dass ich zur Fahndung ausgeschrieben bin wegen der offenen Reststrafe.
Deutet das hier nicht mindestens darauf hin? Nö - es gibt Länder, deren Bürger visafrei für 90 Tage nach D einreisen dürfen, z. B. Albanien, Bosnien, Kosovo, Montenegro, Serbien und noch diverse andere Länder.
Ich kann visafrei einreisen. Wie ich schon vermutet hatte...
-- Editiert von User am 8. Mai 2025 19:12
Aha.ZitatIch kann visafrei einreisen. :
Aha.Zitataber dass Gericht sagte mir in einer Email dass ich zur Fahndung ausgeschrieben bin wegen der offenen Reststrafe. :
Danke für die späte Info. Dann weißt du ja selbst längst Bescheid.
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