Ehe im Ausland und HARTZ IV

16. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
go353057-82
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 17x hilfreich)
Ehe im Ausland und HARTZ IV

Hallo zusammen,

ein Freund von mir ist deutscher Staatsangehöriger, hat vor kurzem eine Australierin in Australia geheiratet.
Er hat dort ein Jahr lang studiert.
Jetzt ist er zurück in Deutschland und sucht nach einem Job, was nicht so richtig klappt, und ohne Job kann er auch nicht wirklich eine Wohnung finden. Zur Zeit wohnt er bei einem Freund.

Seine Frau hat gestern endlich mal ihre Heiratsurkunde per Post bekommen. Diese muss nun noch von der deutschen Botschaft in Melburn legalisiert werden und dann noch hier in Deutschland anerkannt werden, wenn sie nach Deutschland kommt und einen Aufenthaltstitel beantragt.

Das Hauptproblem ist aber die Meldepflicht in Deutschland.
Der Freund von mir muss also erstmal eine Wohnung finden, damit er und seine Frau sich dort anmelden können.

Wie würde es aber mit seinem Antrag auf HARTZ IV aussehen?
Zählt denn seine Frau zu seiner Bedarfsgemeinschaft? Ist sie verpflichtet, ihn zu unterhalten? Müsste sie ihre australische Kontoauszüge nach Deutschland schicken?
Sie ist ja noch nicht in Deutschland ubd die Ehe ist ja in Deutschland noch nicht anerkannt.
Was muss da überhaupt beachtet werden?

Danke

-- Editiert von Moderator am 16.11.2018 14:56

-- Thema wurde verschoben am 16.11.2018 14:56

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von go353057-82):
Das Hauptproblem ist aber die Meldepflicht in Deutschland.
Moin. Ja. Das hat mit der Eheschliessung nichts zu tun. Die Frau kann ja auch etwas später einreisen. Er selbst benötigt eine Meldeadresse, um Hartz 4 beantragen zu können (und alle anderen Voraussetzungen auch erfüllt sind).
Zitat (von go353057-82):
Zählt denn seine Frau zu seiner Bedarfsgemeinschaft?
Jetzt noch nicht. Sie ist ja noch nicht in Deutschland, hat noch keinen Anspruch.
Wenn sie dann hier ist, die Eheschliessung auch nach dt. Recht anerkannt ist bzw. die Frau im Wege der Familienzusammenführung (mit Visum und A1-Sprachzertifikat) einreist, braucht sie auch eine Meldeadresse und gehört dann zur BG.
Hat sie Vermögen über dem Freibetrag, muss sie damit zunächst beide unterhalten.
Zitat (von go353057-82):
Müsste sie ihre australische Kontoauszüge nach Deutschland schicken?
Nö.
Zitat (von go353057-82):
Zur Zeit wohnt er bei einem Freund.
Könnte er sich dort anmelden? Als Untermieter? Damit das mit dem Hartz-4-Antrag vorangeht und mit der Jobsuche...
Zitat (von go353057-82):
Was muss da überhaupt beachtet werden?
Jede Menge. Die örtlich zuständige Ausländerbehörde erklärt dem Mann gern auch alle behördlichen Wege (aus Sicht der ABH). Sogar im Internet findet sich viel Information...u.a. hier:
http://www.familiennachzug-visum.de/family-first/ehegattennachzug/ehegattennachzug-zum-deutschen-ehegatten

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von go353057-82):
Der Freund von mir muss also erstmal eine Wohnung finden, damit er und seine Frau sich dort anmelden können.


Eine Meldeadresse muss er schon vor dem Antrag auf Ehegattennachzug haben. Das muss wie gesagt nicht unbedingt eine eigene Wohnung sein, aber es muss klar sein, wo das Ehepaar wohnen wird. Der Wohnort entscheidet darüber, welche Ausländerbehörde dann von der Botschaft (wegen der Zustimmung zum Visumsantrag) kontaktiert wird. Solange die Ehefrau noch nicht in Deutschland ist, kann er sie nicht anmelden. Wenn sie mit Visum eingereist ist, sollte sie zur Meldebehörde.

Zitat (von go353057-82):
Zählt denn seine Frau zu seiner Bedarfsgemeinschaft? Ist sie verpflichtet, ihn zu unterhalten? Müsste sie ihre australische Kontoauszüge nach Deutschland schicken?


Bei Eheleuten hat die (gegenseitige) Unterhaltspflicht nichts mit der Bedarfsgemeinschaft zu tun. Wenn dein Freund Hartz IV beantragt, ist für die Behörde natürlich relevant, dass ein Ehepartner existiert. Denn der Steuerzahler darf erst dann einspringen, wenn jemand nicht selber für seinen Unterhalt sorgen kann und auch Unterhaltsverpflichtete nicht leistungsfähig sind. Falls sich Unterhaltsverpflichtete weigern sollten, Unterhalt zu leisten und/oder keine Belege vorlegen, kann der Staat auch einspringen (z.B. bei Kindern durch Unterhaltsvorschuss), wird aber versuchen, das Geld zurückzuholen.

Was die Behörde in einem Fall, in dem der Ehepartner im Ausland lebt, an Angaben oder Unterlagen verlangt, kann man am besten im Forum zum Sozialrecht erfragen.

Zitat (von go353057-82):
Sie ist ja noch nicht in Deutschland ubd die Ehe ist ja in Deutschland noch nicht anerkannt.


Bei nach australischem Ortsrecht gültiger Eheschließung sind die beiden verheiratet. Das muss er auch so bei der Behörde angeben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.493 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen