Hallo
Ich bin Serbische Staatsbürgerin und lebe seit 22 Jahren in der BRD.
Nun haben ich und mein Freund vor zu heiraten.
Bis auf das Ehefähigkeitszeugnis habe ich alle Dokumente schon zusammen.
Ich habe einem Anwalt in Serbien den Auftrag gegeben dieses Ehefähigkeitszeugnis für mich zu besorgen. Er meinte da es kein internationales Dokument ist, muss dieses mit einer Apostille beglaubigt werden. Und er würde sich um die übersetzung kümmern da er in Serbien staatlich anerkannter Übersetzer ist.
Weiß jemand ob diese Übersetzung in Deutschland anerkannt ist oder ob ich das in Deutschland übersetzen lassen muss?
Bitte um eure Hilfe
-----------------
""
Ehefähigkeitszeugnis - Welche Übersetzung gilt?
23. September 2009
Thema abonnieren
Frage vom 23. September 2009 | 16:00
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 8x hilfreich)
Ehefähigkeitszeugnis - Welche Übersetzung gilt?
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. September 2009 | 09:32
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 439x hilfreich)
Im Zweifel wird ein hierzulande von einem allgemein beeidigten Übersetzer gefertigte Übersetzung vorzuziehen sein,
-----------------
""
#2
Antwort vom 25. September 2009 | 22:36
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 145x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Ausländerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. September 2009 | 11:30
Von
Status: Praktikant (863 Beiträge, 358x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 27. September 2009 | 11:49
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 55x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
268.301
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
5 Antworten