Ehefähigkeitszeugnis - Welche Übersetzung gilt?

23. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Zauberfee86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)
Ehefähigkeitszeugnis - Welche Übersetzung gilt?

Hallo

Ich bin Serbische Staatsbürgerin und lebe seit 22 Jahren in der BRD.
Nun haben ich und mein Freund vor zu heiraten.
Bis auf das Ehefähigkeitszeugnis habe ich alle Dokumente schon zusammen.

Ich habe einem Anwalt in Serbien den Auftrag gegeben dieses Ehefähigkeitszeugnis für mich zu besorgen. Er meinte da es kein internationales Dokument ist, muss dieses mit einer Apostille beglaubigt werden. Und er würde sich um die übersetzung kümmern da er in Serbien staatlich anerkannter Übersetzer ist.

Weiß jemand ob diese Übersetzung in Deutschland anerkannt ist oder ob ich das in Deutschland übersetzen lassen muss?

Bitte um eure Hilfe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Im Zweifel wird ein hierzulande von einem allgemein beeidigten Übersetzer gefertigte Übersetzung vorzuziehen sein,

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#2
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 55x hilfreich)

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