Ehegattennachzug Verpflichtungserklärung

24. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jana123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Ehegattennachzug Verpflichtungserklärung

Hallo liebe Leute und guten Morgen...

Zu meinem Anliegen

Ich habe vor 3 Monaten in Kosovo Standesamtlich geheiratet und die beglaubigte Heiratsurkunde beim Standesamt auch vorzeigen müssen in Deutschland...

Mein Ehepartner hat den obligatorischen Deutschtest bestanden und hat in einem Monat einen Termin zu Vorsprache zur Beantragung eines Visums für Ehegattennachzug in Prishtina. (nach mehr als 6 Monaten Wartezeit für einen Termin :|)

Ich studiere momentan und arbeite nebenbei (450€Job)

Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und lebe bei meinen Eltern in einem Haus

Heute Morgen war ich bei der AB um ein Visum zu beantragen, weil die vom Deutschen Konsulat in Kosovo beim Vorsprechtermin das Visum sehen wollen, und AB verlangte von mir Einkommensnachweise
nun meine Frage

Kann jeder bürgen (auch zum Beispiel eine Freundin von mir, mit der ich nicht zusammenlebe), für den Fall, dass mein Vater nicht genug verdient (laufender Kredit), weil das Einkommen meiner Mutter nicht berücksichtigt wird, die ja auch ca 1000 verdient

Oder kann sogar meine Mutter mit dem Einkommen bürgen, die jedoch nicht Besitzerin des Hauses ist?
Oder eine Freundin die jedoch in einer anderen Stadt wohnt?

Ich danke euch vielmals und ganz liebe Grüßeee





-- Editier von Jana123 am 24.06.2015 11:33

-- Editier von Jana123 am 24.06.2015 11:37

-- Editiert von Moderator am 24.06.2015 16:55

-- Thema wurde verschoben am 24.06.2015 16:55

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Jana123,

Das Thema ist wohl besser im Unterforum Ausländerrecht aufgehoben.

Warum wurde die Sache nicht richtig vorbereitet?

Das mit den Bürgen findet ich sehr abenteuerlich.Wen willst du alles in das Abenteuer mit reinreißen?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jana123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo edy

Kann ein Moderator dies verschieben, oder soll ich einen neuen Beitrag, im Bereich Ausländerrecht, verfassen ?

Für eine hilfreiche Antwort auf meine URSPRÜNGLICHE FRAGE wäre ich sehr dankbar...

LG...

-- Editiert von Jana123 am 24.06.2015 13:33

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Kann jeder bürgen (auch zum Beispiel eine Freundin von mir, mit der ich nicht zusammenlebe)

Ja.

Ich würde mich aber primär mit der Frage beschäftigen, warum überhaupt eine Verpflichtungserklärung verlangt wird.
Es handelt sich doch um einen Ehegatten-Nachzug zu einer in Deutschland lebenden Deutschen, oder?
Da ist die Sicherung des Lebensunterhalts im Regelfall keine Voraussetzung.

Oder liegt einer der folgenden "Sonderfälle" vor?
- Verdacht auf Schein-Ehe (egal ob berechtigt oder nicht)
- Fragestellerin lebt selbst nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend in Deutschland
- Fragestellerin hat Kinder oder unterhaltsberechtigten Ex-Partner aus früherer Beziehung, deren Unterhalt durch die neue Ehe gefährdet wird

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit...
Heute Morgen war ich bei der AB um ein Visum zu beantragen,

Wozu brauchst Du ein Visum ?

Das Visum braucht Dein Mann,der nach Deutschland einreisen will und das muss er bei der deutschen Auslandsvertretung im Kosovo beantragen. Die Ausländerbehörde kann keine Visa erteilen.

Eine Bürgschaft/Verpflichtungserklärung ist beim Zuzug zum deutschen Ehepartner (außer den vom Vorposter genannten Gründen) nicht erforderlich.



-- Editiert von ya338 am 24.06.2015 17:43

5x Hilfreiche Antwort

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