Ehegattennachzug ohne Wohnsitz in Deutschland

3. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.10.2020 11:21:13
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattennachzug ohne Wohnsitz in Deutschland

Hallo Forum,

wie sieht es eigentlich mit dem Ehegattennachzug aus, wenn ein deutscher Staatsbürger in einem Nicht-EU-Staat wohnt, dort eine Nicht-EU-Bürgerin heiratet und mit ihr irgendwann zusammen nach Deutschland möchte, um dort in ehelicher Gemeinschaft zu leben ?

Erhält sie das Ehegattennachzugs-Visum, auch wenn ihr deutscher Mann noch keine Wohnung in Deutschland hat ?

Also können sie zusammen nach Deutschland fliegen ?

Oder muss der deutsche Mann erst allein vorweg fliegen und sich eine Wohnung besorgen, bevor sie nachkommen darf ?

Im ersten Fall würden sie vorerst bei ihren Schwiegerelten (großes Haus) unterkommen und sich dann gemeinsam eine eigene Wohnung suchen.

Geht das ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Josefina2020):
Oder muss der deutsche Mann erst allein vorweg fliegen
und sich eine Wohnung besorgen, bevor sie nachkommen darf ?

Zumindest muss ein erster Wohnort angegeben werden, damit die Zuständigkeit
einer Ausländerbehörde feststeht, die sich mit den Formalitäten beschäftigt.

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#2
 Von 
guest-12305.10.2020 11:21:13
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn die Schwiegereltern das Paar erstmal aufnehmen würden, gibt man einfach deren Wohnort an.

Braucht man irgendwas schriftliches ?

Gibt es dazu einen konkreten Gesetzestext ?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Josefina2020):
Also wenn die Schwiegereltern das Paar erstmal aufnehmen würden, gibt man einfach deren Wohnort an.
Nö, das dürfte nicht genügen.
Da es einen Ehemann gibt, mit dem die nachziehende Ehefrau in D. zusammenleben will, müsste der Ehemann seine Wohnadresse/Meldeadresse auch dort haben, wo man dann zunächst leben will.
Die Ehefrau wird kaum ein Einreisevisum zum Nachzug zu ihren Schwiegereltern erhalten.
Zitat (von Josefina2020):
Braucht man irgendwas schriftliches ?
Zum Antrag auf ein Visum zum Ehegattennachzug braucht man recht viel Schriftliches. Die Botschaft stellt gern die Liste zur Verfügung.
Zitat (von Josefina2020):
Gibt es dazu einen konkreten Gesetzestext ?
Wozu? Zum Visum, zum Wohnsitz oder zur Aufenthaltserlaubnis?

Beachte: Nur eine Meldeadresse des dt. Ehemannes in D. genügt nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
guest-12305.10.2020 11:21:13
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist also nicht möglich, gemeinsam nach Deutschland zu fliegen ?

Der Ehemann müsste also erst vorweg fliegen, eine Wohnung organisieren und dort gemeldet sein, bevor die Ehefrau das Ehegattennachzugs-Visum beantragen kann ?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Josefina2020):
wenn ein deutscher Staatsbürger in einem Nicht-EU-Staat wohnt,
Dann kann seine Nicht-EU-Ehefrau kein Einreisevisum nach D bekommen. Er WOHNT nicht in D.
Zitat (von Josefina2020):
Es ist also nicht möglich, gemeinsam nach Deutschland zu fliegen ?
Ohne Visum kann die Frau nicht einreisen.

Zitat (von Josefina2020):
und mit ihr irgendwann zusammen nach Deutschland möchte, um dort in ehelicher Gemeinschaft zu leben ?
Dann sollte der Ehemann in D. alles allein soweit vorbereiten, dass er seine Ehefrau ---nachziehen--- lassen kann. Damit sie für den Nachzug ein Visum erhält. Für die Einreise zu ihrem Ehemann in X mit Wohnung in X., wo man auch gemeinsam wohnt und lebt.
Das kann die Adresse der Schwiegereltern sein, wenn diese damit einverstanden sind und der Ehemann sich wieder an dieser Adresse anmeldet. Dann wäre das der Ort des gemeinsamen Ehelebens.

Verstehe bitte: Es braucht einen Ort/Adresse in D., wo beide dann gemeinsam als Ehepaar leben.
Lies doch die Antworten zu deinem vorigen Beitrag nach. Dort sind die Schritte genannt. Was geht und was nicht geht, wann man was braucht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von Josefina2020):
Der Ehemann müsste also erst vorweg fliegen, eine Wohnung organisieren und dort gemeldet sein, bevor die Ehefrau das Ehegattennachzugs-Visum beantragen kann ?


Nein, der Ehemann muss nicht vorausfliegen. Es reicht, wenn das Paar eine erste Wohnadresse hat, bei der sie wirklich unterkommen können. Im Zweifel reicht sogar eine Hotelbuchung.

Zitat (von Josefina2020):
Im ersten Fall würden sie vorerst bei ihren Schwiegerelten (großes Haus) unterkommen und sich dann gemeinsam eine eigene Wohnung suchen.


Das hört sich gut an. Es muss nur klar sein, dass die Schwiegereltern die beiden aufnehmen können (also dass kein Mietvertrag dem entgegensteht). Die Schwiegereltern sollten schriftlich bestätigen, dass sie die beiden aufnehmen können. Kopien des Mietvertrags oder einer Eigentümerbescheinigung kann man beifügen. Die amtliche Meldung kann das junge Paar dann nach der gemeinsamen Einreise und dem Einzug erledigen (wie bei jedem Umzug).

Nachtrag zur Klärung:

Zitat (von Anami):
Dann sollte der Ehemann in D. alles allein soweit vorbereiten, dass er seine Ehefrau ---nachziehen--- lassen kann. Damit sie für den Nachzug ein Visum erhält. Für die Einreise zu ihrem Ehemann in X mit Wohnung in X., wo man auch gemeinsam wohnt und lebt.


Nein, das ist ein simples Missverständnis des Wortes "Ehegattennachzug". Natürlich darf man auch immer zusammen einreisen, wenn man vorher im Ausland gelebt hat. Wenn der deutsche Staatsbürger immer vorher in Deutschland leben und gemeldet sein müsste, könnte ein sorgeberechtigtes Elternteil nie mit ihrem deutschen Kind nach Deutschland umziehen.

Hier nur beispielsweise aus einem Merkblatt der deutschen Vertretung in Russland für das Visum zum Ehegattennachzug; die Auflistung der erforderlichen Dokumente enthält:

Zitat:
- 2 Kopien des Passes oder des Personalausweises des in Deutschland lebenden Ehepartners
sowie 2 Kopien der Meldebescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate), bei
ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich 2 Kopien der Aufenthaltserlaubnis.
- Bei gemeinsamer Übersiedlung nach Deutschland: Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder
Ähnliches mit Angabe der zukünftigen Wohnadresse mit 2 Kopien.

- Formlose Einladung des in Deutschland lebenden Ehepartners zur gemeinsamen
Wohnsitznahme mit formloser Erklärung, den Lebensunterhalt für den nachziehenden
Ehepartner zu sichern mit 2 Kopien.


Da das Recht deutscher Staatsbürger, ihre Ehe in Deutschland zu führen, schwer wiegt, reicht also sogar "oder Ähnliches" zum Nachweis des ersten Wohnortes, da wäre evtl. sogar die Bestätigung über die Buchung eines Hotelzimmers.

-- Editiert von Felicite am 03.08.2020 13:51

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#7
 Von 
guest-12305.10.2020 11:21:13
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Also geht es doch !?

Die Ehefrau kann "nachziehen", obwohl der Ehemann noch gar nicht in Deutschland lebt, sondern erst zusammen mit der Frau einreist ?

Eine Eigentümerbescheinigung der Schwiegereltern und eine schriftliche Zusage, das Paar aufzunehmen, werden akzeptiert ?

Oder sind das Ermessensentscheidungen ?

Gibt es diesbezüglich einen konkreten Paragraphen oder fachliche Anweisungen, auf die man sich beziehen kann ?

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#8
 Von 
guest-12305.10.2020 11:21:13
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar.

Danke !

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