Hallo liebes Forum,
ich habe heute meine Einladung zur Ausländerbehörde bekommen und soll ausreichenden Wohnraum und mein Gehalt der letzten drei Monate nachweisen.
Im Dezember habe ich einen Monat nicht gearbeitet, ehe ich am 2. Januar wieder einen Teilzeitjob angefangen habe. Daher würde mir der Nachweis im Dezember fehlen.
Da ich aber einen deutschen Ausweis habe und hier geboren bin, brauche ich eigentlich keines der beiden vorzuweisen, oder?
Was kann/muss ich tun, wenn die Behörde auf stur macht, und es trotzdem sehen möchte, muss ich direkt klagen, würde ein hinweisen auf das Gesetz reichen? Ich möchte meine Frau so schnell wie möglich hier haben.
Am Monat gehe ich direkt zur Behörde, nur möchte ich wissen, ob ich jetzt doch bis März für den dreimonatigen Gehaltsnachweis warten muss, oder ich eben nichts nachweisen muss. Bundesland Bayern.
Vielen Dank!
-- Editiert von neulong am 25.01.2020 13:57
Ehegattennachzug zum Deutschen (Ausländerbehörde)
25. Januar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 25. Januar 2020 | 13:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattennachzug zum Deutschen (Ausländerbehörde)
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#1
Antwort vom 25. Januar 2020 | 14:00
Von
Status: Unbeschreiblich (32294 Beiträge, 5678x hilfreich)
Da gilt:ZitatEhegattennachzug zum Deutschen :
https://www.familiennachzug-visum.de/family-first/ehegattennachzug/ehegattennachzug-zum-deutschen-ehegatten
Und jetzt?
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