Hallo,
Ich bin in einer ziemlich unübersichtlichen Situation und hoffe hier wirklich Hilfe zu bekommen.
Ich bin doppelter Staatsbürger (türkisch und deutsch) und meine Verlobte ist türkische Staatsbürgerin und lebt in der Türkei.
Wir planen nach unserer Hochzeit im Sommer in der Türkei, dass Sie für eine bestimmte Zeit (etwa 1 Jahr) zu mir nach Deutschland kommt und wir später womöglich zurück in die Türkei ziehen (ist aber noch nicht sicher, Jobsituation,etc).
Weil ich, wie oben bereits erwähnt, beide Staatsangehörigkeiten habe und wir planen im Sommer 2018 zu heiraten, ist es für mich sehr viel einfacher und mit erheblich weniger bürokratischen Aufwand in der Türkei verbunden mit dem TÜRKISCHEM PASS zu heiraten. Logisch, denn man durchläuft das Prozedere für eine „normale Ehe".
Kann ich die Türkische Ehe dann auch auf meine deutsche Staatsbürgerschaft übertragen bzw. wird diese von den deutschen Behörden anerkannt? Kann ich meine Verlobte nach der Trauung im Sommer nach Deutschland holen (vorausgesetzt sie besteht den A1 Deutsch-Test)?
Oder ist all dies viel leichter, wenn ich die Ehe als Deutscher Staatsbürger vollziehe?
Danke und LG!
-- Editiert von Moderator am 09.01.2018 12:18
-- Thema wurde verschoben am 09.01.2018 12:18
Eherecht Türkei - doppelte Staatsbürgerschaft
9. Januar 2018
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Frage vom 9. Januar 2018 | 00:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eherecht Türkei - doppelte Staatsbürgerschaft
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#1
Antwort vom 9. Januar 2018 | 12:44
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
#2
Antwort vom 9. Januar 2018 | 13:04
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatKann ich die Türkische Ehe dann auch auf meine deutsche Staatsbürgerschaft übertragen bzw. wird diese von den deutschen Behörden anerkannt? Kann ich meine Verlobte nach der Trauung im Sommer nach Deutschland holen :
Die Ehe hat doch nichts mit Deiner Staatsangehhörigkeit zu tun. Wenn die Eheschließung nach Ortsrecht stattfindet, hat sie auch in Deutschland Gültigkeit. Da spielt Deine Staatsangehörigkeit überhaupt keine Rolle.
Es empfiehlt sich allerdings, die Ehe auch beim deutschen Standesamt nachregistrieren zu lassen. Das macht später vieles einfacher. Ihr bekommt eine deutsche Urkunde die überall anerkannt wird und Ihr könnt Euch jederzeit ohne lange Wartezeiten eine neue Urkunde ausstellen lassen.
Deine Ehefrau kannst Du nicht nach Deutschland "holen". Die Initiative muss schon von ihr selber ausgehen. Sie muss den Visumsantrag zur Familienzusammenführung beim deutschen Konsulat stellen und die Ausländerbehörde in Deutschland wird dann wahrscheinlich auf Dich zukommen, um weitere Auskünfte dazu bei Dir zu erfragen.
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