Damen und Herren,
ich bitte Sie um einen Rat. Habe im August letzten Jahren eine Verlobung gehabt. Meine Freundin kommt ursprünglich aus Dagestan (Russland), lebt aber bereits seit 11 jahren in Deutschland, hat seit einem Jahr eine unbefristete Aufenthaltserlaubniseinen und ist bei einem Unternehmen festeingestellt. Ich selbst bin Bürger der Republik Aserbaidschan und habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Russischen Föderation. Lebe seit bereits 4 Jahren in Moskau und arbeite hier als TGA-Ingenieur in einem deutschen Unternehmen.
Die Frage ist nun folgende - ich möchte sie demnächst besuchen und wir wollen in Deutschland heiraten. Kann ich danach auf Grundlage dieser Eheschließung eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen?
Bedanke mich bei allen Beteiligten im Voraus,
Mfg,
Farid R.
P.s.: Eine richtig komplizierte Situation, nicht wahr`?=)
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Eheschließung/Aufenthaltserlaubnis.
Notfall?
Notfall?
und dieses Visum zur Ehebeschliessung muss man vor der Einreise nach Deutschland in der Botschaft beantragen? Das frage ich deshalb, weil ich normalerweise immer ein halbjaeriges Geschaeftsvisum durch meine Firma beantragt bekomme. Bitte klaeren Sie mich darueber auf, wenn es Ihnen nichts ausmacht.
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Wieso das? was gibts da für ein Unterschied ob man speziell ein Visum zum Heiraten beantragt, oder ein anderes Visum hat? Das frage ich deshalb, weil ich befürchte, wenn ich hier in der deutschen Botschaft einen Antrag auf ein Visum für Ehebeschließung stelle, wird mit Sicherheit abgelehnt. Das verstehen Sie bestimmt besser als ich=).
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