Eheschließungsvisum, Angst vor Ablehnung

30. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mell123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)
Eheschließungsvisum, Angst vor Ablehnung

Guten Tag,

meine Freundin (libanesin) und ich (deutsche) wollen am 08.08.2018 hier in Deutschland heiraten. Wir haben alle Unterlagen zusammen, bei der Deutschen Botschaft in Beirut war sie auch schon und hat alles abgegeben. Der Mann der die Bearbeitung durchführte sagte, es sehe eigentlich sehr gut aus und das nichts dagegen spricht, was sie sehr erleichterte, da sie große Angst vor der Reaktion des Mannes hatte (homosexuelle Partnerschaft). Ihr Termin war am 12.04.2018, die Unterlagen könnten ja evtl. schon in Deutschland bei der Ausländerbehörde meines Landkreises zur weiteren Bearbeitung sein. Ich fliege in knapp 3 Wochen wieder zu ihr und hab etwas Angst, dass die Ausländerbehörde noch Unterlagen von mir benötigt oder ein Interview mit mir führen möchte. Oder einfach das Visum ablehnt. Macht es Sinn bei der Ausländerbehörde anzurufen und darum zu bitten, falls noch etwas benötigt wird, mir vor dem 19.05. Bescheid zu geben? Gibt es hier Erfahrungswerte wie lang die Bearbeitung dauert? Ich wohne in einer Kleinstadt (OHV), ca. 42.000 Einwohner, kaum bis keine Wartezeiten bei Behördengängen. Kann man davon ausgehen, dass es schneller gehen sollte als in einer Großstadt wie Berlin? Spielt mein Gehalt eine Rolle? Eine Verpflichtungserklärung liegt dem Antrag bei, aber ich hab öfter etwas gelesen, dass das Gehalt trotzdem nochmal erfragt wird und man mehr Einkommen für ein Ehevisum nachweisen muss, als für ein Schengenvisum. Ist das korrekt? Könnte es ein Problem geben, da wir zwei Frauen sind? Bisher waren alle sehr offen und nett, aber die Angst vor einem evtl. homphoben Bearbeiter-/in ist immer irgendwie da :/

Ich denke man merkt meine Nervosität, es wäre so schön wenn alles Reibungslos und bis August klappt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Mell123):
Macht es Sinn bei der Ausländerbehörde anzurufen und darum zu bitten, falls noch etwas benötigt wird, mir vor dem 19.05. Bescheid zu geben?

Dann solltest Du die Ausländerbehörde davon in Kenntnis setzen, dass Du in diesen Zeitraum nicht zu erreichen bist bzw. wo Du zu erreichen bist.

Es ist natürlich nicht sehr sinnvoll, ausgerechnet zu diesen Zeitpunkt abwesend zu sein, wenn ein behördlicher Bescheid oder ein Gespräch bei einer Behörde zu erwarten ist. Auch für die Behörde ist es nicht einfach Deinen Hinweis auf Abwesenheit dem Vorgang zuzuordnen, den sie noch gar nicht auf den Tisch haben. Zu einer Verzögerung wird es natürlich auch führen, wenn Du für die Ausländerbehörde nicht erreichbar bist.

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#2
 Von 
Mell123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe vor 2 Wochen angerufen, da waren natürlich noch keine Unterlagen da. Die Dame sagte mir, sie könne der Bearbeiterin eine Notiz schreiben, dass ich in der Zeit vom 19.05.-03.06. nicht in Deutschland bin, sobald die Unterlagen eingegangen sind. Ich hoffe einfach das sie von meiner Seite aus nichts mehr benötigen, da ja eigentlich alles abgegeben wurde bei der Botschaft.

Ich weiss es ist suboptimal nicht vor Ort zu sein, aber die Sehnsucht ist einfach zu groß und bis August konnte ich nicht mehr warten.

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#3
 Von 
Mell123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe nun mal dem BVA geschrieben, um zu fragen, ob überhaupt schon was eingegangen ist. Die Nachricht ist sehr ernüchternd. Anscheinend wurde es noch nicht einmal online erfasst. Angekommen ist demnach natürlich auch noch nichts. Ist das normal? Sollten die Daten nicht wenigstens nach 3 Wochen erfasst sein?

-- Editiert von Mell123 am 30.04.2018 15:33

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#4
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Mell123):
Anscheinend wurde es noch nicht einmal online erfasst. Angekommen ist demnach natürlich auch noch nichts. Ist das normal? Sollten die Daten nicht wenigstens nach 3 Wochen erfasst sein?

Auch wenn es für Dich unvorstellbar sein mag, solltest Du vielleicht doch in Erwägung ziehen, dass Eure Angelegenheit nicht unbedingt der einzigste Fall zu sein scheint, der dort auf seine Bearbeitung wartet. Bekanntlich geht es bei den Behörden zudem nicht nach Schönheit, sondern die Fälle werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, es sei denn es handelt sich um Dinge, die einer bestimmten Dringlichkeit bedürfen. Der Eurige dürfte in dieser Hinsicht nicht privilegiert zu sein und deshalb bleibt Euch kaum etwas anderes übrig als abzuwarten, bis er an der Reihe ist.

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