Hallo liebe Mitglieder,
mein Name ist Maryia, ich bin aus Belarus, und im Oktober 2018 als Au-Pair nach Deutschland gekommen. Im Oktober 2019 habe ich dann für 6 Monate ein FSJ angefangen und im April mit einem Sprachkurs in Berlin, welcher bis Ende September noch geht.
Mein aktueller Aufenthaltstitel läuft noch bis zum 21.09.2020 (da mein alter Pass an dem Tag abgelaufen wäre). Nun wollte ich mit dem Studium anfangen, vermutlich Studienkolleg, da ich die Prüfung zu C1 nicht mehr schaffe.
Aufgrund Corona verschiebt sich sowohl das Studium auf Oktober, auch dauert die Bewerbungsphase dieses Jahr länger, sodass ich noch keine Bestätigung für die Ausländerbehörde vorlegen kann. Ich habe auch schon meine Situation der Ausländerbehörde geschildert, allerdings bekomme ich keine Antwort auf meine Mails. Termine und Anrufe sind momentan auch nicht möglich.
Am 25.08. haben mein Verlobter und ich unseren Termin zur Anmeldung unserer Ehe im Standesamt. Da wir beide Ausländer sind, dauert der ganze Prozess auch deutlich länger als sonst(über den 21.09 hinaus). Bekomme ich hier sonst schon ein Ehevisum, welches ich bei der Ausländerbehörde vorlegen kann? Sobald wir verheiratet sind, kann ich ja dann in Deutschland bleiben.
Ich weiß gerade nicht, was ich tun kann und soll. Hilfe von den Behörden bekomme ich leider nicht. Daher freue ich mich über Hilfe hier.
Bei Fragen über mich stehe ich gerne bereit.
Vielen Dank vorab.
Maryia
Ehevisum oder Studentenvisum - Keine Antwort von Ausländerbehörden
17. August 2020
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Frage vom 17. August 2020 | 11:55
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehevisum oder Studentenvisum - Keine Antwort von Ausländerbehörden
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#1
Antwort vom 17. August 2020 | 14:29
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
Zitat:
Bekomme ich hier sonst schon ein Ehevisum, welches ich bei der Ausländerbehörde vorlegen kann?
Ein Visum (welcher Art auch immer) kann man nur bei einem deutschen Konsulat im Ausland
bekommen, bei der Ausländerbehörde in Deutschland gibt es dann damit die Aufenthaltserlaubnis.
Zunächst sollte Du Dich erst einmal um einen gültigen Pass kümmern, denn mit einem ungültigen
Pass bekommst Du weder eine Aufenthaltserlaubnis, noch kannst Du damit heiraten.
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 17.08.2020 14:32
#2
Antwort vom 17. August 2020 | 14:52
Von
Status: Unbeschreiblich (32201 Beiträge, 5658x hilfreich)
Die Ausländerbehörde ist keine Beratungsstelle.ZitatIch habe auch schon meine Situation der Ausländerbehörde geschildert, :
Man kann einen Antrag stellen. Dieser wird dann bewilligt oder abgelehnt. Manchmal werden Nachweise verlangt, bevor der Antrag bewilligt wird und zB ein AT erteilt wird..
Deshalb brauchst du nicht auf Antwort von der ABH warten.
Danach könntest du evtl. eine Fiktionsbescheinigung erhalten. d.h. eine verlängerte *Zwischenbescheinigung*. Das ist wie ein AT.ZitatMein aktueller Aufenthaltstitel läuft noch bis zum 21.09.2020 :
a) bis du den Pass erneuert hast oder B) bis du weißt, ob du das Studienkolleg beginnen kannst.
Gültiger Reisepass ist das Wichtigste (nicht zum Reisen).
Was du bekommst, richtet sich danach, was du beantragst.
Ich sehe:
- Antrag auf Fiktionsbescheinigung zur Passbeschaffung.
- Antrag auf Zweckwechsel ( Aufenthalt zum Studium)
- Antrag auf Zweckwechsel (Eheschließung)
Auf jeden Fall dauert das viel länger.ZitatDa wir beide Ausländer sind, dauert der ganze Prozess auch deutlich länger als sonst(über den 21.09 hinaus). :
Bekommt doch bitte heraus, wer von euch welche Unterlagen und Nachweise für die Eheschließung in Deutschland aus seinem Herkunftsland benötigt.
Du alles aus Belarus und dein Verlobter alles aus seinem Herkunftsland.
Das zu beschaffen, wird die allermeiste Zeit beanspruchen. Erst dann könnt ihr heiraten und eine andere Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. August 2020 | 11:21
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:
Bekomme ich hier sonst schon ein Ehevisum, welches ich bei der Ausländerbehörde vorlegen kann?
Ein Visum (welcher Art auch immer) kann man nur bei einem deutschen Konsulat im Ausland
bekommen, bei der Ausländerbehörde in Deutschland gibt es dann damit die Aufenthaltserlaubnis.
Zunächst sollte Du Dich erst einmal um einen gültigen Pass kümmern, denn mit einem ungültigen
Pass bekommst Du weder eine Aufenthaltserlaubnis, noch kannst Du damit heiraten.
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 17.08.2020 14:32
Guten Tag Neuanmeldung ya 380,
den neuen Pass hole ich heute ab, somit wäre das Problem schon gelöst. Was schlagen Sie nun vor, was mein nächster Schritt wäre?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Maryia
#4
Antwort vom 18. August 2020 | 11:28
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Die Ausländerbehörde ist keine Beratungsstelle.ZitatIch habe auch schon meine Situation der Ausländerbehörde geschildert, :
Man kann einen Antrag stellen. Dieser wird dann bewilligt oder abgelehnt. Manchmal werden Nachweise verlangt, bevor der Antrag bewilligt wird und zB ein AT erteilt wird..
Deshalb brauchst du nicht auf Antwort von der ABH warten.
Danach könntest du evtl. eine Fiktionsbescheinigung erhalten. d.h. eine verlängerte *Zwischenbescheinigung*. Das ist wie ein AT.ZitatMein aktueller Aufenthaltstitel läuft noch bis zum 21.09.2020 :
a) bis du den Pass erneuert hast oder B) bis du weißt, ob du das Studienkolleg beginnen kannst.
Gültiger Reisepass ist das Wichtigste (nicht zum Reisen).
Was du bekommst, richtet sich danach, was du beantragst.
Ich sehe:
- Antrag auf Fiktionsbescheinigung zur Passbeschaffung. Den neuen Pass sammel ich heute ein. Das Problem ist dann gelöst.
- Antrag auf Zweckwechsel ( Aufenthalt zum Studium)
- Antrag auf Zweckwechsel (Eheschließung)
Auf jeden Fall dauert das viel länger.ZitatDa wir beide Ausländer sind, dauert der ganze Prozess auch deutlich länger als sonst(über den 21.09 hinaus). :
Bekommt doch bitte heraus, wer von euch welche Unterlagen und Nachweise für die Eheschließung in Deutschland aus seinem Herkunftsland benötigt.
Du alles aus Belarus und dein Verlobter alles aus seinem Herkunftsland.
Das zu beschaffen, wird die allermeiste Zeit beanspruchen. Erst dann könnt ihr heiraten und eine andere Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Die Unterlagen haben wir alle zusammen, aufgrund Corona brauchen wir zur persönlichen Vorsprache einen Termin, welcher nächste Woche ist. Dann geht es allerdings noch vor ein Gericht, da ich aus Belarus komme, deshalb dauert das ganze auch noch so lange, bis wir dann verheiratet sind.
Welchen Antrag würdest du mir empfehlen? Das Studium würde im Oktober beginnen, wenn wir Glück haben ist die Ehe im Oktober oder November, je nachdem wie schnell die Behörden arbeiten. Brauche ich denn noch sonstige Unterlagen um einen Aufenthaltstitel mit Ehe zu bekommen?
Danke für deine Hilfe! Das gibt mir Hoffnung
Grüße
Maryia
#5
Antwort vom 18. August 2020 | 12:38
Von
Status: Unbeschreiblich (32201 Beiträge, 5658x hilfreich)
Sorry, ich kann dir keine Empfehlung geben.ZitatWelchen Antrag würdest du mir empfehlen? :
Aber: Nachweise und Voraussetzungen für das Studium hast du schon.
- Gültiger Reisepass ---> vorhanden.
- Sprachnachweis B2---> vorhanden.
- Studienplatz ---> kannst du schon nachweisen? Hast du eine Zusage?
Dein AT bis 21.09. ---> ist nach § 16f AufenthG ?? Oder welcher § steht dort?
Dein Antrag auf einen AT zum Studium könnte vermutlich relativ schnell erteilt werden. Oder eben *inzwischen* eine Fiktionsbescheinigung erteilt werden, bis die Zusage zum Studienplatz vorhanden ist.
Ich weiß: Heiraten kann man auch später. Als Studierender und als Ausländer. Man kann warten, bis das OLG/Gericht endlich fertig ist und das Standesamt mit den Unterlagen/Nachweisen zufrieden ist.
Du hättest dann evtl. schon den *AT zum Studium* (ob verheiratet oder nicht). Also eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Und dein Verlobter? Was muss der noch beschaffen? Bis wann ist sein AT gültig? Muss für ihn auch das OLG/Gericht eingeschaltet werden?
#6
Antwort vom 18. August 2020 | 12:50
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Sorry, ich kann dir keine Empfehlung geben.ZitatWelchen Antrag würdest du mir empfehlen? :
Aber: Nachweise und Voraussetzungen für das Studium hast du schon.
- Gültiger Reisepass ---> vorhanden.
- Sprachnachweis B2---> vorhanden.
- Studienplatz ---> kannst du schon nachweisen? Hast du eine Zusage?
Dein AT bis 21.09. ---> ist nach § 16f AufenthG ?? Oder welcher § steht dort?
Dein Antrag auf einen AT zum Studium könnte vermutlich relativ schnell erteilt werden. Oder eben *inzwischen* eine Fiktionsbescheinigung erteilt werden, bis die Zusage zum Studienplatz vorhanden ist.
Vielen Dank, ja Studienplatz sollte bald die Rückmeldung kommen, das dauert dieses Jahr aufgrund Corona deutlich länger, sollte aber bald klar sein, wie es da weitergeht. Ohne Corona hätte ich schon lange Gewissheit.
Ich weiß: Heiraten kann man auch später. Als Studierender und als Ausländer. Man kann warten, bis das OLG/Gericht endlich fertig ist und das Standesamt mit den Unterlagen/Nachweisen zufrieden ist.
Du hättest dann evtl. schon den *AT zum Studium* (ob verheiratet oder nicht). Also eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Sobald das Gericht fertig ist und das Standesamt zufrieden ist, wollen wir dann heiraten.
Und dein Verlobter? Was muss der noch beschaffen? Bis wann ist sein AT gültig? Muss für ihn auch das OLG/Gericht eingeschaltet werden?
Das war eventuell falsch ausgedrückt, er hat einen deutschen und amerikanischen Pass. Da er in Amerika geboren ist, braucht er ebenfalls besondere Unterlagen. Er wohnt aber schon fast sein ganzes Leben in Deutschland. Das heißt er braucht kein AT.
Dann werde ich mich für den AT als Student bewerben und sobald die Hochzeit durch ist, kann ich ja theoretisch noch den AT ändern, sodass ich hier auch ohne Probleme arbeiten kann oder nicht?
#7
Antwort vom 18. August 2020 | 14:17
Von
Status: Unbeschreiblich (32201 Beiträge, 5658x hilfreich)
Einen AT als Ehepartnerin wegen der Arbeitserlaubnis?--- Da wirst du dein Studium wieder abbrechen müssen.ZitatDann werde ich mich für den AT als Student bewerben und sobald die Hochzeit durch ist, kann ich ja theoretisch noch den AT ändern, sodass ich hier auch ohne Probleme arbeiten kann oder nicht? :
Als Studierende sollst du vor allem studieren und es sind nur gewisse Zeiten für Arbeit auch erlaubt. zB 120 Tage im Jahr bzw. 240 halbe Tage und Vollzeit in den Semesterferien bzw. vorlesungsfreie Zeit.
Als Ehepartnerin und Nicht-Studierende ist die Erwerbstätigkeit voll erlaubt.
#8
Antwort vom 18. August 2020 | 14:29
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Einen AT als Ehepartnerin wegen der Arbeitserlaubnis?--- Da wirst du dein Studium wieder abbrechen müssen.ZitatDann werde ich mich für den AT als Student bewerben und sobald die Hochzeit durch ist, kann ich ja theoretisch noch den AT ändern, sodass ich hier auch ohne Probleme arbeiten kann oder nicht? :
Als Studierende sollst du vor allem studieren und es sind nur gewisse Zeiten für Arbeit auch erlaubt. zB 120 Tage im Jahr bzw. 240 halbe Tage und Vollzeit in den Semesterferien bzw. vorlesungsfreie Zeit.
Als Ehepartnerin und Nicht-Studierende ist die Erwerbstätigkeit voll erlaubt.
Es ging mir primär um einen 450€ Job, um nebenbei etwas zu arbeiten und einen Teil zum Lebensunterhalt beizutragen. Dieser ist dann als Studentin in Ordnung? Aber das ist ja jetzt erstmal zweitrangig.
Als erstes geht es darum, meinen AT zu verlängern, und ich denke ich werde das mit dem Studenten-AT probieren.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
#9
Antwort vom 18. August 2020 | 14:59
Von
Status: Unbeschreiblich (32201 Beiträge, 5658x hilfreich)
Das ist auch möglich, wenn die Zeiten eingehalten werden.ZitatEs ging mir primär um einen 450€ Job :
SO würde ich wohl auch machen...ZitatAls erstes geht es darum, meinen AT zu verlängern, und ich denke ich werde das mit dem Studenten-AT probieren. :
Viel Glück und alles Gute!
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