Ein Deutscher ist mit einer Tunesierin verheiratet, Er möchte sich nun scheiden lassen ...

3. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
gutefrage11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein Deutscher ist mit einer Tunesierin verheiratet, Er möchte sich nun scheiden lassen ...

Ein Deutscher Staatsbürger ist mit einer Tunesierin verheiratet. Beiden haben zwei gemeinsame Kinder. Er möchte nun sich trennen. Sie lebt seit genau 3 Jahren und 10 Wochen hier, der Aufenthaltstitel ist aber abgelaufen März 2020 und wurde wegen Corona (noch) nicht verlängert. Wenn der Ehemann bei der Ausländerbehörde den Sachbearbeiter seine Absichten sich zu trennen mitteilt, würde der Aufenthaltstitel dann trotzdem automatisch (wegen der 3 Jahre ?) verlängert werden und sie darf dann trotz Trennung hier bleiben? Oder wird sie dann auffordern Deutschland zu verlassen und man würde auf Grund der Tatsache dass der Ehemann sich trennen möchten den Aufenthaltstitel nicht weiter verlängern? Spielen da andere Dinge eine Rolle?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von gutefrage11):
Ein Deutscher Staatsbürger ist mit einer Tunesierin verheiratet. Beiden haben zwei gemeinsame Kinder. Er möchte nun sich trennen. Sie lebt seit genau 3 Jahren und 10 Wochen hier, der Aufenthaltstitel ist aber abgelaufen März 2020 und wurde wegen Corona (noch) nicht verlängert. Wenn der Ehemann bei der Ausländerbehörde den Sachbearbeiter seine Absichten sich zu trennen mitteilt, würde der Aufenthaltstitel dann trotzdem automatisch (wegen der 3 Jahre ?) verlängert werden und sie darf dann trotz Trennung hier bleiben? Oder wird sie dann auffordern Deutschland zu verlassen und man würde auf Grund der Tatsache dass der Ehemann sich trennen möchten den Aufenthaltstitel nicht weiter verlängern? Spielen da andere Dinge eine Rolle?

Ja, da spielen andere Dinge eine Rolle.

Nämlich die gemeinsamen Kinder. Die sind Deutsche, und damit ist die Tunesierin Mutter deutscher Kinder und hat gemäß §28 AufenthG im Regelfall Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn das Kind seinen regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat. Das Kind hat nämlich Anspruch auf Umgang mit seiner Mutter. Und die Mutter hat Anspruch auf Umgang mit ihrem Kind.

Die Trennung der Eltern hat darauf keinen Einfluss. Man sollte im übrigen auch nicht davon ausgehen, daß automatisch der deutsche Vater das alleinige Sorgerecht für die Kinder bekommt. Der Regelfall ist das gemeinsame Sorgerecht, auch wenn die Eltern getrennt leben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von gutefrage11):
Wenn der Ehemann bei der Ausländerbehörde den Sachbearbeiter seine Absichten sich zu trennen mitteilt
Warum will denn der Ehemann bei der ABH irgendetwas mitteilen?
Die Ehefrau und Mutter zweier Kinder kann das selbst mitteilen.

Sind die Kinder deutsche Staatsangehörige?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Sind die Kinder deutsche Staatsangehörige? Ja, denn Kinder von dt. Staatsangehörigen pflegen die dt. Staatsangehörigkeit durch Abstammung zu erwerben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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