Ein Deutscher Staatsbürger ist mit einer Tunesierin verheiratet. Beiden haben zwei gemeinsame Kinder. Er möchte nun sich trennen. Sie lebt seit genau 3 Jahren und 10 Wochen hier, der Aufenthaltstitel ist aber abgelaufen März 2020 und wurde wegen Corona (noch) nicht verlängert. Wenn der Ehemann bei der Ausländerbehörde den Sachbearbeiter seine Absichten sich zu trennen mitteilt, würde der Aufenthaltstitel dann trotzdem automatisch (wegen der 3 Jahre ?) verlängert werden und sie darf dann trotz Trennung hier bleiben? Oder wird sie dann auffordern Deutschland zu verlassen und man würde auf Grund der Tatsache dass der Ehemann sich trennen möchten den Aufenthaltstitel nicht weiter verlängern? Spielen da andere Dinge eine Rolle?
Ein Deutscher ist mit einer Tunesierin verheiratet, Er möchte sich nun scheiden lassen ...
3. Juni 2020
Thema abonnieren
Frage vom 3. Juni 2020 | 19:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein Deutscher ist mit einer Tunesierin verheiratet, Er möchte sich nun scheiden lassen ...
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Juni 2020 | 02:56
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatEin Deutscher Staatsbürger ist mit einer Tunesierin verheiratet. Beiden haben zwei gemeinsame Kinder. Er möchte nun sich trennen. Sie lebt seit genau 3 Jahren und 10 Wochen hier, der Aufenthaltstitel ist aber abgelaufen März 2020 und wurde wegen Corona (noch) nicht verlängert. Wenn der Ehemann bei der Ausländerbehörde den Sachbearbeiter seine Absichten sich zu trennen mitteilt, würde der Aufenthaltstitel dann trotzdem automatisch (wegen der 3 Jahre ?) verlängert werden und sie darf dann trotz Trennung hier bleiben? Oder wird sie dann auffordern Deutschland zu verlassen und man würde auf Grund der Tatsache dass der Ehemann sich trennen möchten den Aufenthaltstitel nicht weiter verlängern? Spielen da andere Dinge eine Rolle? :
Ja, da spielen andere Dinge eine Rolle.
Nämlich die gemeinsamen Kinder. Die sind Deutsche, und damit ist die Tunesierin Mutter deutscher Kinder und hat gemäß §28 AufenthG im Regelfall Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn das Kind seinen regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat. Das Kind hat nämlich Anspruch auf Umgang mit seiner Mutter. Und die Mutter hat Anspruch auf Umgang mit ihrem Kind.
Die Trennung der Eltern hat darauf keinen Einfluss. Man sollte im übrigen auch nicht davon ausgehen, daß automatisch der deutsche Vater das alleinige Sorgerecht für die Kinder bekommt. Der Regelfall ist das gemeinsame Sorgerecht, auch wenn die Eltern getrennt leben.
#2
Antwort vom 7. Juni 2020 | 19:33
Von
Status: Unbeschreiblich (31992 Beiträge, 5630x hilfreich)
Warum will denn der Ehemann bei der ABH irgendetwas mitteilen?ZitatWenn der Ehemann bei der Ausländerbehörde den Sachbearbeiter seine Absichten sich zu trennen mitteilt :
Die Ehefrau und Mutter zweier Kinder kann das selbst mitteilen.
Sind die Kinder deutsche Staatsangehörige?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Ausländerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. Juni 2020 | 19:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Sind die Kinder deutsche Staatsangehörige? Ja, denn Kinder von dt. Staatsangehörigen pflegen die dt. Staatsangehörigkeit durch Abstammung zu erwerben...
Und jetzt?
Schon
266.987
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten