Einbürgerung nach 6 Jahre

1. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mars2008
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Einbürgerung nach 6 Jahre

Hallo zusammen,

Ich Wohne seit 03.2002 in Deutschland, NRW, also insgesamt 6 Jahre und ein paar Monate. Die gesamte Aufenthalt besteht aus 3 Jahre Aufenthaltsbewilligung und 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis.
Die Aufenthaltsbewilligung wird von Behörden anerkannt.

von 03.2002 bis 06.2007 war ich Student und hab mein Studuim als Diplomingenieur (Master) abgeschloßen. danach hab sofort eine Arbeit gefunden und seit 07.2007 bis jetzt arbeite ich vollzeit als ingenieur und hab auch wissenschaftliche Veröffentlichungen während der Arbeit.

Ich möchte gerne die 8 Jahre Aufenthaltsfrist auf 6 Jahre verkürtzen, aber die Sachbearbeiterin von Ausländerbehörde meinte daß es mindestens 7 Jahre sein muss und daß man auch eine bescheinigung über Teilnahme in Integrationskurs einreichen muss.

Im gesetz (§10), steht sehr Gute Deutschkenntnisse könnte als besondere integrationsleistung angenommen werden und damit die Aufenthalts frist auf 6 Jahre verkürtz werden kann, aber die Sachbearbeiterin meinte daß es keine aussergewöhnliche leistung ist! :???:

Könnte in diesem Fall einen Anwalt helfen? Gibt's eine andere Weg? Was ist genau diese besondere Integrationsleistung? Es scheint daß in diesem Fall die behörden ein großes Spielraum haben und die Sache mit einem Anwalt leichter wäre.. :augenroll:

Wenn man das Studium abgeschloßen hat braucht man immer noch in einem Integrationskurs teilzunehmen um die Aufenthaltsfrist auf 6 oder 7 Jahre zuverkürtzen?

Vielen Dank noch.

-- Editiert von mars2008 am 01.07.2008 14:54:45

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Oulkadi
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,
§ 10 Abs. 3 Satz 1 StAG lautet:
"Weist der Ausländer durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die erforderliche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist nach Abs. 1 auf sieben Jahre verkürzt"
Es kann nur die genannte Bescheunigung anerkannt werden. Die Vorhandensein der im Integrationskurs vermittelten Kenntnisse reicht nicht aus.
Bei besonderer Integrationsleistungen, insbesondere beim Nachweis von Sprachkenntnissen, die die Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 übersteigen, kann sie auf sechs Jahre verkürzt werden.

Diese Passage in der seit dem 28.08.2007 gültigen Fassung des StAG ist neu und wift dementsprechend viele Fragen auf.
Eine bundeseinheitliche Verwaltungvorschrift dazu existiert m.E bisher noch nicht.
In jedem Fall handelt es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung.

m.f.G

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mars2008
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Oulkadi,

Vielen Danke für Ihre Antwort.

Also heisst es, obwohl ich ein Studium abgeschloßen habe muss ich trotzdem in diesem Integrationskurs teilnehmen? Wie lange dauert es den Kurs abzuschliessen? oder bekommt man eine Bescheinigung von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Annerkennung wenn man schon ein Studiumabschluss hat?

Wegen Verkürzerung der Aufenthaltsfrist auf 6 Jahre, was ist Ihre Vorschlag, da es kein bundeseinheitliche Verwaltungvorschrift gibt?
Wie groß ist die Chance in NRW? Wenn der Antrag Abgelehnt wäre hat es eine Negative wirkung wenn man sich später wieder beantragt?

Beste Grüße und nochmal besten Dank.

-- Editiert von mars2008 am 01.07.2008 18:32:02

-- Editiert von mars2008 am 01.07.2008 18:36:03

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Zudem werden nicht in allen Bundesländern die Studiumszeiten als rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt anerkannt.

Es empfiehlt sich deshalb bei der Einbürgerungsstelle der Gemeinde/Stadt ein informelles Gespräch zu führen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Die Studienzeiten werden in NRW schon anerkannt, das ist nicht das Problem.

Die erforderliche Aufenthaltsdauer beträgt 8 Jahre, das ist der Regelfall. Verkürzungen sind als Ausnahme gedacht und sollen eben gerade nicht zur Regel werden.
Einen Anspruch auf Verkürzung gibts nur mit der Bescheinigung vom Bundesamt. Dann sind es 7 Jahre.

Das andere (Verkürzung auf 6 Jahre) ist eine absolute Ausnahme für absolute Überflieger. Die Betonung liegt auf dem Wort *besondere*. Nur gut Deutsch können reicht da bei weitem nicht, das wird ja sowieso verlangt. Man muß also mindestens *sehr* gut deutsch können. Das alleine reicht aber auch noch nicht. Wie sieht es denn so aus mit Engagement im sozialen Bereich? Ehrenämter? Was tut man so für die Allgemeinheit?

*Das* ist besondere Integration.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Ich glaube, wenn ein Ausländer in der Bundesliga spielt, muss er nicht oder nur ein wenig deutsch sprechen, er muss auch nicht 8 Jahre warten, um eingedeutscht zu werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Oulkadi
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

wie bereits dargelegt.
Die Einbürgerungsvoraussetzungen der ausreichenden Kenntnisse der deutsche Sprache ist auf das Kompetenzniveau des Zertifikats Deutsch (B1 GERS) festgelegt, dessen Anforderungen in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt werden müssen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit der Einbürgerung auf Grund einer Ermessensentscheidung.
Ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, hängt von der Umständen des Einzelfalls ab.
Hinweis: ab 01.09.2008 müssen Einbürgerungstest Kenntnisse des Rechts-und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in BRD nachgewiesen werden (Ziffer 10.1.1.7 der vorl. Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 19.10.2007).
m.f.G

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Ich glaube, wenn ein Ausländer in der Bundesliga spielt, muss er nicht oder nur ein wenig deutsch sprechen, er muss auch nicht 8 Jahre warten, um eingedeutscht zu werden.
von meri -
-------------------------------------------

Dabei handelt es sich um sogenannte Ermessenseinbürgerungen, soetwas gibt es aber in allen anderen Ländern auch.

Es sind eben nicht alle Menschen gleich, manche sind etwas gleicher.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Alladin
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 22x hilfreich)

Nachdem was ich von Ihnen bisher gelesen habe, müssten Sie Ihre Rechtschreibung und wohl auch Ihre Sprachkompetenz noch ein wenig verbessern um ein sehr gut zu bekommen.

Wieso haben Sie es so eilig ?


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