Einbürgerung, bitte um Hilfe

25. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Netx123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung, bitte um Hilfe

Ich lebe in Deutschland seit 6 Jahren und will die deutsche Bürgerschaft beantragen,da ich das B2 von Goethe vor 12 Jahren bestanden habe und ich über diesen Zertifikat verfüge.

Mir ist das folgende aufgefallen: mein Geburtstag ist der 05.januar (05.01) und auf dem Goethe Zertifikat steht (01.05). Ich habe Goethe kontaktiert und haben mir leider mitgeteilt, dass sie aus Datenschutzgründen verpflichtet sind nach 10Jahren die personenbezogene Daten deren Kunden zu löschen. D.h. Ich kann kein neues Zertifikat mit dem richtigen Geburtsdatum erhalten. Die restliche Angaben (Vorname,Name, Geburtsort) stimmen.

Was sollte ich am besten tun? Hat jemand Erfahrung damit? Werden die Sachbearbeiter Verständnis haben? Oder ist es einen absoluten no go?

Vielen lieben Dank!

-- Editiert von Netx123 am 25.08.2020 14:46

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5622x hilfreich)

Bitte hier nachlesen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, wenn man die Einbürgerung beantragen will.
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html
6 Jahre in Deutschland sind vielleicht noch nicht ausreichend.

Dass dein Geburtsdatum irgendwann falsch eingetragen wurde, ist nur ein kleiner Fehler.
Sicher hast du mehrere andere Urkunden/Ausweise/Pass, wo man das richtige Geburtsdatum findet.

Bitte beachte: Wenn du du einen Antrag stellst und der wird aus einem Grund (fehlende Voraussetzung) abgelehnt, musst du trotzdem die Kosten von 225,- zahlen.
Und dann nochmal, für den richtigen Antrag.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Netx123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! Da ich einen B2 Niveau habe, darf ich die Einbürgerung nach 6 Jahren in Deutschland beantragen.

Nur meine Sorge liegt daran, dass meine Geburtsdatum auf meinem Pass mit dem Geburtsdatum auf meinem Zertifikat aus dem oben genannten Grund nicht übereinstimmt und dass deswegen vielleicht meinen Antrag abgelehnt wird?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5622x hilfreich)

Zitat (von Netx123):
Da ich einen B2 Niveau habe, darf ich die Einbürgerung nach 6 Jahren in Deutschland beantragen.
Das wäre mir neu. Wer hat dir das gesagt oder geschrieben?
Ich kenne sehr viele Ausländer, die auch das B2-Zertifikat oder auch C- Niveau haben, aber noch lange keine Einbürgerung bekommen.

Nach 6 Jahren ist vielleicht die Einbürgerung bei ganz besonderen Integrationsleistungen möglich. Welche wären das bei dir?

Ich habe deine Sorge verstanden. Ich meine, dieser kleine Fehler mit dem verwechselten Geburtsdatum wird keine Rolle spielen. Die anderen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Außerdem musst du den Test L-I-D (Leben in Deutschland) noch machen. Diesen gab es vor 12 Jahren im Ausland beim GI wahrscheinlich noch nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Netx123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir wurde vom KVR in München so kommuniziert , dass wenn ich das B2 nachweisen kann, die Jahre auf 6 reduziert werden... außerdem kenne ich eine Bekannte, die aus diesem Grund für sie möglich war die Einbürgerung nach 6jahren zu beantragen.. vielleicht ist es je nach Bundesland unterschiedlich?

Ja, die Einbürgerungstest habe ich schon gemacht und bestanden :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Netx123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe das auch im Internet gefunden:

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html

10-(3) (3) Weist ein Ausländer durch die Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist nach Absatz 1 auf sieben Jahre verkürzt. Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen, insbesondere beim Nachweis von Sprachkenntnissen, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 übersteigen, kann sie auf sechs Jahre verkürzt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5622x hilfreich)

Zitat (von Netx123):
vielleicht ist es je nach Bundesland unterschiedlich?
Nein. Das Gesetz gilt in ganz Deutschland.
Zitat (von Netx123):
kann sie auf sechs Jahre verkürzt werden.
Dann hoffe darauf, dass das *KANN* zum *WIRD* wird und dass das KVR München das so sieht wie du.

Viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kurticim
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

an Anami:
letzte Zeit sehe ich dich unter dem Rubrik Einbürgerung. Und du bringst die Leute immer mit falsche Angaben durcheinander. Was ist dein Ziel eigentlich? Was bezweckst du? ??
"Außerdem musst du den Test L-I-D (Leben in Deutschland) noch machen. Diesen gab es vor 12 Jahren im Ausland beim GI wahrscheinlich noch nicht." Was soll das? Das eine hat mit dem anderen nicht zu tun.
Es ist passive Aggression was du an den Tag legst.
Im anderen Tread schreibst du "es reicht eben nicht. Du bleibst Ausländer"!! Was bist du für einer??

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

@ Kurticim
Wer bist Du denn, der Du Dich hier aufspielst und glaubst mit zwei lächerlichen Beiträgen altgediente Mitglieder diffamieren zu können?

@Anami hat in ein paar mehr Beiträgen als Du hier im Forum unter Beweis gestellt, dass er/sie über ein umfangreiches Wissen im Aufenthaltsrecht verfügt. Wir sind alle keine Juristen, und machen sicher auch mal Fehler, aber ein bisschen mehr als Du haben wir schon zum Bestand des Forums und bei den Anfragen der Fragesteller beigetragen.

Es bleibt Dir unbenommen, den Fragestellern mit Deinem Rechtskenntnissen zu helfen und den Beweis zu liefern, dass Du besser bist als diejenigen, die Du glaubst kritisieren zu müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5622x hilfreich)

Zitat (von Kurticim):
letzte Zeit sehe ich dich unter dem Rubrik Einbürgerung.
Die gibts hier gar nicht. Hier kann man solche Fragen unter *Ausländerrecht* stellen.
Denn auch Ausländer haben Rechte, zB das Recht auf Einbürgerung. Das gelingt dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die nicht ich, sondern das BAMF setzt.
Zitat (von Kurticim):
Und du bringst die Leute immer mit falsche Angaben durcheinander
Welche bitte waren/sind immer falsch?
Zitat (von Kurticim):
Was ist dein Ziel eigentlich? Was bezweckst du? ??
Mein Ziel ist, möglichst richtige Antworten zu geben und darauf hinzuweisen, was erfüllt sein muss und was es kostet und dass nicht jeder Wunsch auch gleich erfüllt wird. Und was bezweckst du?
Zitat (von Kurticim):
Was soll das? Das eine hat mit dem anderen nicht zu tun.
Selbstverständlich hat das miteinander zu tun.
Der Einbürgerungstest L-i-D wurde in D im Jahre 2008 zur Pflicht. Der TE hat seinen Deutsch-Nachweis B2 vor 12 Jahren im Ausland gemacht. Die Frage zum L-i-D ist also erlaubt. Und wurde auch beantwortet.
Zitat (von Kurticim):
Es ist passive Aggression was du an den Tag legst.
Huuuh, passiv aggressiv... wasn das fürn Unfug?
Zitat (von Kurticim):
Im anderen Tread schreibst du "es reicht eben nicht. Du bleibst Ausländer"!!
Wenn du auch im Paket lesen könntest, würde dir die Bedeutung einleuchten.

Zitat (von Kurticim):
Was bist du für einer??
Ich bin einer, der sich u.a. seit ca 5 Jahren mit Ausländerrecht und Asylrecht beschäftigt. Als Laie und freiwillig und völlig kostenlos. Und garantiert nicht 100%ig fehlerfrei.
Und nebenbei erkläre ich den ersten Flüchtlinge aus Syrien, die ich seit genau 5 Jahren ehrenamtlich unterstütze, und die zu gern schon jetzt ihre Einbürgerung beantragen möchten. Ich erkläre ihnen u.a.: Es dauert noch... noch bleibst du Ausländer, weil noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. B2 und L-i-D-Test genügen eben nicht.
Noch Fragen?

Und was bist du für einer? Nun troll dich oder gib hier möglichst korrekte Antworten.
Deine allererste Antwort zu @saak--- war doch schon daneben. Toller Einstand, und dann gleich motzen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.473 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen