Einbürgerung, deutscher Pass? - Ja bitte! aber wie?

12. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
MoRt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung, deutscher Pass? - Ja bitte! aber wie?

Um es nicht ganz zu lang zu machen :-)
Seit ca. 8 Jahren lebt meine Freundin und ihre Famlilie hier in Deutschland. Die Familie, damals aus der Türkei, bemüht sich nun seither immer wieder um Asyl.
Ich selber kenne mich zu wenig aus um die ganze Lage beurteilen zu können, aber es muss wohl einiges schief gegangen sein, soweit ich mitbekommen habe, aber naja.
Die älteste Tochter (von insgesamt 2 Kindern) ist nun gerade 18 geworden.
Und nun würde ich gerne wissen welche Möglichkeiten offen stehen, um sich einbürgern zu lassen etc.

Und ich hätte auch gerne ein paar Hilfen welche Kriterien es denn alle gibt, die erfüllt sein müssen um endlich den Sprung der Angehörigkeit zu überwinden.

DEn Vorschlag des Heiratens kenne ich zum Beispiel.
Dazu hätte ich auch eins, zwei Fragen:
Ist nach der Heirat, dann damit dieses nervenraubende Kapitel abgeschlossen oder stehen erneute, weitere Bemühungen um die Bleibe an?
Gilt dies auch bei einer Heirat zwischen Lesben oder Schwulen?

Schon im Vorraus vielen lieben Dank
MoRt

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

18 und schon 2 kinder?? warum asyl wenn man türke ist ??

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
i4a-ralf
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 21x hilfreich)

Wie es aussieht, mangelt es hier schon am rechtmäßigen Aufenthalt (Duldung?). Eine Einbürgerung ist dann nicht möglich.

Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung kann man u.a. bei www.info4alien.de nachlesen.

-----------------
"http://www.info4alien.de"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Mandozer, richtig lesen: Die Familie hat 2 Kinder von denen dass älteste mittlerweile 18 Jahre alt ist und von der Abschiebung bedroht ist.
Eine Hochzeit macht das Mädchen nicht automatisch zur Deutschen, aber eventuell kann sie dadurch ein eigenes Aufenthalts- und Arbeitsrecht erhalten.
Eine Liebesheirat sollte es schon sein, die sexuelle Ausrichtung spielt da keine Rolle (es gibt ein Gerichtsurteil auf das Recht von Familiezusammenführung bei einem schwulen Paar). Das wird vom Amt schon eher geprüft.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Guckst Du hier: www.info4alien.de

Da sitzen die Experten.



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