Einbürgerung EU und nicht EU Bürger

20. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
steflup
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung EU und nicht EU Bürger

Hallo an allen,

Ich wohne in Deutschland seit 6 Jahren und möchte die Deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Mein Fall ist ja eigentlich nicht ein klassischer weil ich eine sowohl EU als auch eine non-EU Staatsbürgerschaft besitze. Nun steht die Frage was passiert als nächstes wenn ich den Antrag zur Einbürgerung stelle, weil ich vorm Ankommen nach Deutschland nur in meinem nicht EU Land gelebt habe, und die Behörde werden es natürlich sehen. Ich besitze auch eine Wohnung im nicht EU Land, dachte auch dass kann als Beweis gelten dass es zum Finanziellen Verlusten führen kann. Ist jemand schon auf sowas gestoßen?

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von steflup):
Ich wohne in Deutschland seit 6 Jahren und möchte die Deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.

Da wirst Du wohl normalerweise noch 2 Jahre warten müssen, bis eine Einbürgerung möglich sein wird.

Innerhalb dieser Zeit solltest Du Dich an die Einbürgerungsbehörde Deiner Stadt wenden und Dich darüber informieren lassen, inwieweit Deine Chancen auf eine Einbürgerung erfüllt werden.

Möglicherweise ist eine Einbürgerung auch schon vor diesen 8jährigen Aufenthalt möglich, aber das kann die Einbürgerungsbehörde besser einschätzen als wir hier im Forum, denn die verfügen über die Einsicht in Deine Akte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Vor der Antragstellung solltest du zunächst prüfen, ob du alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllst. Was dazu gehört, findest du zb hier:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html

Man sollte einen solchen Antrag nur stellen, wenn man die Voraussetzungen schon erfüllt hat.
Denn bei Ablehnung (weil etwas nicht erfüllt ist), muss man trotzdem die Verwaltungskosten von 255,- € zahlen.

Dass man in seinem Herkunftsland eine eigene Wohnung hat, ist für die Einbürgerung vermutlich nicht interessant. Was meinst du mit dem finanziellen Verlust?

Wie muss man sich das bei dir vorstellen? So?:

-Herkunftsland A-Staat. Staatsbürger von A
-Einreise und Leben in EU-Staat B und Erhalt der B-Staatsbürgerschaft nach x Jahren.
-Rückkehr nach Staat A.
-Einreise nach Deutschland vor 6 Jahren.

Welche Aufenthaltserlaubnis hast du von der Ausländerbehörde für Deutschland ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von steflup):
Ich besitze auch eine Wohnung im nicht EU Land, dachte auch dass kann als Beweis gelten dass es zum Finanziellen Verlusten führen kann.


Möchtest du finanzielle Verluste geltend machen als Begründung für die Beibehaltung der Nicht-EU-Staatsbürgerschaft trotz Einbürgerung hier? Wenn dein Heimatland Nicht-Staatsbürgern den Besitz von Wohnungen nicht erlauben sollte, hast du die Möglichkeit die Wohnung vor der Ausbürgerung dort zu verkaufen. Einen finanziellen Verlust wirst du so nicht belegen können.

Zitat (von steflup):
Nun steht die Frage was passiert als nächstes wenn ich den Antrag zur Einbürgerung stelle, weil ich vorm Ankommen nach Deutschland nur in meinem nicht EU Land gelebt habe, und die Behörde werden es natürlich sehen.


Die Formulierung gibt Rätsel auf: Weshalb sollte es ein Problem sein, dass die Behörde sehen wird, dass du vor dem Aufenthalt in Deutschland nur in deinem Nicht-EU-Land gelebt hast?

Hast du evtl. die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes erst im Laufe deines Lebens erworben, ohne je in diesem Land gelebt zu haben? Könnte man Zweifel am rechtmäßigen Erwerb der EU-Staatsbürgerschaft haben? Hat sich dein Aufenthalt in Deutschland auf die EU-Freizügigkeit gestützt? Hast du bei deutschen Behörden immer korrekte Angaben gemacht? Wenn alles mit rechten Dingen vor sich gegangen sein sollte, ist es vollkommen egal, in welchem Land du vor deiner Einreise gelebt hast.

Wir müssten schon wissen, was das Problem mit deinem Aufenthalt im Nicht-EU-Land ist, um wirklich Hilfreiches beitragen zu können.

-- Editiert von Felicite am 21.10.2020 11:44

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.094 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen