Einbürgerung Problem

28. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bretjoner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung Problem

Guten Tag
Ich hoffe , dass ich hier eine Lösung finden werde, die mir bei diesem Problem helfen wird.

Also ich wohne seit September 2010 in Deutschland, bin hierhin als Student gekommen. 4 Jahre habe ich Chemie studiert . Im 2015 hab ich mit einer deutschen geheiratet, 1 Jahr hab ich gearbeitet und danach hatte meine Firma einige Probleme und wurde dann gekündigt, 1 Jahrlang hab ich nach einem Job gesucht und leider erfolglos, ich habe im April 2017 eine Ausbildung zum krankenpfleger angefangen, 1 Jahr später hab ich einen Antrag zur Einbürgerung gestellt , weil ich schon lange hier in Deutschland wohnte und mich hier wie zuhause fühle. Also den Antrag hab ich im April 2018 in Essen gestellt. Mir würde gesagt , ich sollte 9 Monate auf eine Rückmeldung warten. Was für mich kein Problem war.
Inzwischen hatte ich Probleme mit meiner Frau und haben uns dann anschließend getrennt, gab in der Ehe keine Kinder.
Nach 1 jahr, hatte ich noch keine Rückmeldung von der Behörde bekommen . 2 mal hab ich dort angerufen und mir wurde immer gesagt, ich solle warten, was für mich wirklich keine problem war.
Vor 3 Monaten bin ich dahin gegangen, weil ich wirklich wissen wollte, warum das alles so viel Zeit in Anspruch nimmt, die Dame sagte mir, ich hätte bei dem Antrag gelogen, hier nicht vorbestraft gewesen zu sein.
Ich habe , ihr gesagt, das ist wahr ich habe hier noch nichts illegales gemacht oder so. Sie fragte mich , ob ich noch nie einen Brief vom Gericht bekommen habe , in dem ich Geld zahlen musste. Dann hab ich mich erinnern, dass ich vor 4 Jahren einmal schwarz gefahren bin und die Polizei auch dabei war. Ich habe 30 Tagessätze bekommen. Aber für mich war das keine Vorstrafe, und hatte das schon vergessen , auf mein Führungszeugnis steht gar nichts deswegen hab ich das nicht angegeben. Das habe ich ihr erzählt, das war wirklich unbewusst und wollte niemanden verarschen oder so.
Ich habe mich auch erkundigt, unter 120 Tagessätze würde in der Einbürgerung keine Rolle spielen oder irre ich mich gerade.
Ich muss auch sagen, dass ich nich nie vom sozial gelebt habe, seitdem ich hier wohne, auch als ich Arbeitssuchend war, hab ich immer kleine Arbeit gemacht um leben zu können. Warum vom Sozial leben wenn ich jung bin und arbeiten kann.
Jetzt werde ich im März meine Ausbildung abschließen, und eine Stelle als krankenpfleger auf intensiv habe ich schon sicher.
Ich frage mich,
Was soll ich noch machen? Bzw. beweisen , dass ich hierhin gehöre,
Ich schreibe und spreche perfekt Deutsch, ich gehe arbeiten habe mich integriert .
Was soll ich noch tun?

Ich hoffe , sie könnten mich hier ein bisschen beraten wie ich nun vorgehen könnte. Ich überlege mir eine Anwalt zu holen aber das wäre noch viele kosten , die auf mich zukommen würden obwohl das eigentlich nicht sein muss.

Danke , dass Sie mich gelesen haben

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Bretjoner):
Jetzt werde ich im März meine Ausbildung abschließen, und eine Stelle als krankenpfleger auf intensiv habe ich schon sicher.
Ich frage mich, Was soll ich noch machen? Bzw. beweisen , dass ich hierhin gehöre,

Wenn Sie dann Ihre Ausbildung abgeschlossen haben und sich in einem stabilen Arbeitsverhältnis befinden, gibt es sicher kein Problem mehr bei der Einbürgerung. Solange müssen Sie eben noch warten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von Bretjoner):
Vor 3 Monaten bin ich dahin gegangen, weil ich wirklich wissen wollte, warum das alles so viel Zeit in Anspruch nimmt, die Dame sagte mir, ich hätte bei dem Antrag gelogen, hier nicht vorbestraft gewesen zu sein.


Und hat die Mitarbeiterin der Behörde etwas dazu gesagt, ob das Konsequenzen haben wird? Oder war es nur die Erklärung, weshalb die Behörde für den Antrag länger braucht? Auf eine mündliche Aussage kann man sich zwar nur schlecht berufen, aber sie gibt zumindest einen Hinweis darauf, wo aus Sicht der Behörde das Problem liegt und womit man rechnen kann.

Zitat (von Bretjoner):
Dann hab ich mich erinnern, dass ich vor 4 Jahren einmal schwarz gefahren bin und die Polizei auch dabei war. Ich habe 30 Tagessätze bekommen. Aber für mich war das keine Vorstrafe, und hatte das schon vergessen , auf mein Führungszeugnis steht gar nichts deswegen hab ich das nicht angegeben. Das habe ich ihr erzählt, das war wirklich unbewusst und wollte niemanden verarschen oder so.


Einerseits kann man so erklären, dass man die Sache mit den Tagessätzen einfach vergessen hat. Auf der anderen Seite sehen solche Aussagen aber danach aus, als würde man Straftaten auf die leichte Schulter nehmen. Auch wenn die falsche Angabe die Einbürgerung wohl nicht verhindern kann, kann sie Anlass sein, dass die Behörde noch sorgfältiger recherchiert, ob nicht noch woanders "Überraschungen" lauern.

Prinzipiell gilt einfach: Bei der Beantwortung der Fragen ist man zur Wahrheit verpflichtet. Wenn nach Verurteilungen gefragt wird, sind sämtliche angegeben. Hier muss man immer auf die genaue Fragestellung achten. Auch wenn Verurteilungen bis zu 90 Tagen (nicht 120) eine Einbürgerung im Normalfall nicht verhindern, muss man alles angeben. Die Schlussfolgerung, ob es relevant ist, muss die Behörde treffen.

Was man jetzt machen kann: Wenn die Bearbeitung des Antrags weiterläuft, am besten abwarten. Zusätzliche Erklärungen gegenüber der Behörde bringen nichts (etwa Erklärungen zur Motivation für die Einbürgerung oder weshalb man eine Verurteilung "vergisst", obwohl man das Rechtssystem ernst nimmt). Wenn der Antrag bewilligt wird, ist alles in Ordnung - wenn er abgelehnt wird, kann man sich überlegen, ob man die rechtlichen Mittel ausschöpft. Wenn sich die Bearbeitung übermäßig lange hinzieht, kann man eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO einreichen (nach mindestens 3 Monaten, in denen die Behörde gar nichts unternommen hat). Damit kann man gegebenenfalls die Entscheidung beschleunigen.

Ansonsten bleibt: Darauf achten, dass man der Behörde wirklich jede relevante Veränderung meldet. Beim Verlust des Arbeitsplatzes und bei der Trennung von der Ehefrau ist dies hoffentlich geschehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bretjoner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Mitarbeiterin von der Behörde war etwas frech mit ihrer Aussage. Sie könnte nicht einfach jeder glauben , der sagt " er wüsste nicht". Ich konnte sie auch sehr gut verstehen und leider konnte ich nichts mehr ändern. Ich hatte keinen Grund eine falsche Aussage anzugeben.
Der Verlust meines Arbeitsplatzes erfolgte vor der Einbürgerung. Ich habe mit der Einbürgerung angefangen als ich mit der Ausbildung angefangen habe. Bin immernoch am arbeiten und die Trennung habe ich die Behörde auch mitgeteilt.

Ja für mich heisst es nur warten, was eigentlich kein Problem ist. Ich finde nur schade, dass man einfach nichts an Informationen bekommt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.335 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen