Hallo zusammen,
ich lebe seit 1995 in Deutschland, bin als Student nach D gekommen, seit 2004 bin ich verheiratet, habe einen befristeten Aufenthaltserlaubnis, was ich immer verlängern muss, seit 1 Jahr lebe ich getrennt von meiner Frau, sie hat jemanden kennen gelernt, dadurch ist unsere Beziehung in die Brüche gegeangen, wir haben die Trennung den Behörden noch nicht gemeldet, wir wohnen allerdings nicht mehr zusammen, ich möchte die Einbürgerung beantragen, habe mein Studium seit 2 Jahre wieder aufgenommen, nachdem ich es aufgeschmissen haben, arbeite seitdem als Studentische Aushilfe, mit Vertrag.
Meine Frage:
Spielt es eine Rolle dass ich von meiner noch Ehefrau getrennt lebe? Wenn ja was muss man beachten? Soll ich einen Anwalt aufsuchen, oder einfach die einbürgerung direkt beantragen.
Bin für jede Hilfe dankbar.
Grüße
Einbürgerung - Spielt es eine Rolle dass ich von meiner noch Ehefrau getrennt lebe?
6. März 2010
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Frage vom 6. März 2010 | 23:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Einbürgerung - Spielt es eine Rolle dass ich von meiner noch Ehefrau getrennt lebe?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 7. März 2010 | 00:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
danke für die schnelle Antwort,
also wenn ich angebe dass wir getrennt sind, kann ich die Einbürgerung nicht mehr beantragen ?
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#4
Antwort vom 7. März 2010 | 00:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Danke, Sie haben mir viel geholfen...
noch eine Frage bitte.
Wo kann ich einen guten Anwalt suchen?
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#5
Antwort vom 8. März 2010 | 08:33
Von
Status: Praktikant (897 Beiträge, 341x hilfreich)
quote:
Wo kann ich einen guten Anwalt suchen?
Bei der Anwaltskammer, die für Ihren Wohnort (gemeldeter Erstwohnsitz) zuständig ist.
Aber reden Sie zunächst mit der Behörde. Die beraten Sie bezogen auf Ihren Fall und das ganz kostenlos.
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