Hallo,
mein Einbürgerungsantrag wurde am 09.12.2021 an das Regierungspräsidium zur Entscheidung weitergeleitet.
Bisher habe ich leider nichts gehört.
Es sind jetzt fast 13 Monate rum. Telefonisch wie auch auf meine Mails bekomme ich Keine Auskunft.
Die Bearbeitung hat bis jetzt nicht begonnen.
Was muss ich jetzt tun ?
I
Einbürgerung Wartezeit 11-12 Monate
16. Januar 2023
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Frage vom 16. Januar 2023 | 20:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung Wartezeit 11-12 Monate
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#1
Antwort vom 16. Januar 2023 | 20:41
Von
Status: Unbeschreiblich (107603 Beiträge, 38045x hilfreich)
ZitatWas muss ich jetzt tun ? :
Nichts.
#2
Antwort vom 16. Januar 2023 | 20:45
Von
Status: Lehrling (1015 Beiträge, 460x hilfreich)
Abwarten.....
Du bist sicher nicht der Einzigste der wartet.
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#3
Antwort vom 17. Januar 2023 | 12:42
Von
Status: Unbeschreiblich (26597 Beiträge, 4943x hilfreich)
War das evtl. das inzwischen *berühmte* RP Darmstadt? Dort dauert es lange.
Woher weißt du von der Weiterleitung dorthin?
Dass man noch nicht mit der Bearbeitung begann, dürfte vermutlich nicht so sein.
Welche Auskunft wolltest du haben?
#4
Antwort vom 22. Januar 2023 | 22:05
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Du kannst nichts tun! Die 11 bis 12 Monate ist ja nur die geschätzte Wartezeit. In Wahrheit dauert es überall sehr sehr lange. Leider bringt auch ein Anwalt nichts, da eh zu wenig Personal in den Behörden vertreten ist. Somit kannst du nur warten, warten und warten. Irgendwann wird es vielleicht bearbeitet werden. Wenn auch noch die Gesetzesänderung kommt, dann kann man mehrere Jahre auf die Bearbeitung warten.ZitatWas muss ich jetzt tun ? :
#5
Antwort vom 23. Januar 2023 | 09:46
Von
Status: Unbeschreiblich (35972 Beiträge, 13458x hilfreich)
Es geht ja nicht nur um das fehlende Personal in den deutschen Ämtern. Es geht ja auch darum, dass in vielen Fällen Auskünfte aus dem Mutterland des Antragstellers eingeholt werden müssen.
wirdwerden
#6
Antwort vom 24. Januar 2023 | 18:42
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei mir liegt bereits ALLES vor. Alle Auskünfte und Unterlagen hatte ich eingereicht. Die haben alles!ZitatEs geht ja auch darum, dass in vielen Fällen Auskünfte aus dem Mutterland des Antragstellers eingeholt werden müssen. :
#7
Antwort vom 24. Januar 2023 | 18:42
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei mir liegt bereits ALLES vor. Alle Auskünfte und Unterlagen hatte ich eingereicht. Die haben alles!ZitatEs geht ja auch darum, dass in vielen Fällen Auskünfte aus dem Mutterland des Antragstellers eingeholt werden müssen. :
#8
Antwort vom 24. Januar 2023 | 19:08
Von
Status: Unbeschreiblich (26597 Beiträge, 4943x hilfreich)
Da hast du wohl etwas missverstanden.ZitatBei mir liegt bereits ALLES vor. :
Auch, wenn sie alles von dir haben, benötigt die EBH noch andere Auskünfte von anderen Stellen.
Es wird dich nicht trösten, aber ich hörte kürzlich von anderen Ausländern in anderen Bundesländern, dass diese weniger als 8 Monate auf ihre Einbürgerungszusicherung warten mussten.
2 davon brauchen ihre Herkunftsstaatsangehörigkeit nicht aufgeben, die meckern jetzt darüber, dass es bei der Meldebehörde solange dauert, bis Pass und DPA fertig sind.
Die anderen warten noch auf die *Entlassung*, meckern über ihr Herkunftsland und DANN über die dt. Meldebehörde...

Es kommt also auf viele Faktoren an--- Regionale, individuelle, allgemeine---
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