Einbürgerung - Wenn ich meinen Lebensgefährten heirate kann ich dann Staatsbürgerschaft beantragen?

21. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)
Einbürgerung - Wenn ich meinen Lebensgefährten heirate kann ich dann Staatsbürgerschaft beantragen?

Ich komme aus Polen, bin 24 Jahre alt und studiere an der Universität. Ich wurde von meinem Stiefvater adoptiert (Antrag wurde nach 18 Lebensjahr gestellt). Ich hatte zuerst nur eine zweckgebundene Aufenthaltserlaubnis und nachdem die Polen in Eu gekommen ist, habe ich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Im letzten Jahr bekam ich auch eine Arbeitsberechtigung.
Ich bin momentan schwanger im 9 Monat und wir möchten heiraten.
Es gibt, aber noch ein Problem. In Deutschland führe ich den Nachnamen von meinem Steifvater und in Polen noch den alten Nachnamen ( da es dort sowas wie Erwachsenen Adoption nicht gibt). Meine Frage: Wenn ich meinen Lebensgefährten heirate ( der die deutsche Staatsbürgerschaft hat) , kann ich dan direkt die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?
Ich will nicht mit vielen unterschiedlichen Nachnamen durch die Weltgeschichte laufen... :-(
Wäre Euch sehr dankbar für eine Antwort.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Die Adoption hat in Deinem Fall keinen Einfluß auf die Staatsangehörigkeit. Als Ehepartner eines Deutschen kannst Du aber bereit nach mindestens 2jähriger Ehe (bei 3 Jahren rechtmäßigen Inlandsaufenthalt), Straffreiheit und Kenntniss der deutschen Sprache eingebürgert werden. (§ 9 im Staatsangehörigkeitsrecht).
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#2
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Wie lange lebst du denn schon in Deutschland und mit welchen Aufenthaltstiteln in welchem Bundesland?
Vielleicht gehts ja unabhängig von der Heirat schon jetzt.

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#3
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich lebe in Deutschland seit 1.10.2002. Ich hatte zuerst die Aufenthaltsbefugnis, das auf das Ziel Studium an der Uni geknüpft war. Nachdem die 2 Jahre abgelaufen sind, bekam ich Aufenthaltserlaubnis für Eu Bürger, was wiederum 2 Jahre gültig war. Danach bekam ich Freizügigkeitsbescheinigung. Ich besitze auch seit 2006 unbegrenzte Arbeitsberechtigung.
Ich studiere weiter an der Uni, bin nicht straffälig geworden, habe die staatliche Unterstützung nicht in anspruch genommen (ausser Bafög).
Insgesamt lebe ich schon seit 5 Jahren in Deutschland, die ganze Zeit davon in Rheinland Pfalz.
Wäre Dir für ne Antwort dankbar :cool:

Gruss studentinde

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

normalerweise sind acht Jahre Aufenthalt erforderlich, bei Dir sind es erst fünf Jahre. Nach der Heirat sind es wiederum zwei Jahre, die abgewartet werden müssen (siehe saxonicus) - schneller geht es nicht.

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

quote:
normalerweise sind acht Jahre Aufenthalt erforderlich,

Genau. Mit einem Integrationskurs nur noch sieben. Und nach dem ganz neuen Gesetz kann bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs reduziert werden. Immerhin werden in RPL auch die Studienzeiten angerechnet.
Egal wie man es dreht, mit der Einbürgerung wird es noch ein wenig dauern.

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