Einbürgerung abgelehnt da ich aufstockende Leistungen erhalte?

9. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
stoss777
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung abgelehnt da ich aufstockende Leistungen erhalte?

Hallo an alle Forummitglieder,

ich habe ein kleines Problem, ich 28 Jahre aus Türkei unbefristeten Aufenthalt per aysl anerkannt nichtverheiratet, habe eine Frau mit 2 Kindern eheähnliche Bedarfsgemeinschaft. Arbeite Vollzeit bekomme leider nur 1100 Euro netto raus zzgl aufstockende Leistungen vom Jobcenter.


Ich hatte einen Antrag auf Eibürgerung gestellt doch der wurde abgelehnt da ich die aufstockende Leistungen erhalte.


Ich finde es für völligen Schwachsinn. Soll ich etwa meine Vollzeitstelle aufgeben und mir eine neue suchen wo ich mehr bekomme und eventuell nach 4 Monaten in der Probezeit gekündigt werde.

Habe ich irgend eine Chance doch eingebürgert zu werden.

Danke schon mal für eure Beiträge

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo SToss777,
es geht ja um den Hintergrund, warum in solchen Fällen die Einbürgerung verwehrt wird - nämlich, dass man dem Staat nicht auf der Tasche liegt und sich in das Sozialsystem hinein-einbürgert.
Jetzt kannst Du natürlich überlegen, ob es eine Möglichkeit gibt, den Anforderungen Genüge zu tun. Dies wäre z.B. der Fall, wenn du ausreichend eigenes Einkommen hättest. Entweder durch Job-Wechsel erreichbar oder durch einen Nebenjob.
Ansonsten schließe ich mich dem Vorschlag von Syconicus II an. Vielleicht gäbe es aber auch die Möglichkeit, einen Antrag beim Petitionsausschuss zu stellen? Da kenne ich mich aber nicht so gut aus.

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#3
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Wenn der Antrag sich nach § 10 StAG richtet und man diese zusätzlichen Leistungen nicht zu vertreten hat, dann hat man einen Einbürgerungsanspruch. Also evtl. noch warten bis man die 8 Jahre für § 10 voll hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
Vielleicht gäbe es aber auch die Möglichkeit, einen Antrag beim Petitionsausschuss zu stellen?!


Dafür gibt's doch die "e-Petitionen" , wie es geht im nachfolgenden Link

FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten





Gruss vom Strand
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Spaß mit Telefon-Terror ! http://nicht-anrufen.de/index.php

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