Einbürgerung als Student Trotz ALG II (Weil ich Pflegeperson meiner Mutter bin 30H/W)

3. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
AboHatEinbürgerungsFragen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung als Student Trotz ALG II (Weil ich Pflegeperson meiner Mutter bin 30H/W)

Ich bin 21 und lebe seit 19 Jahren in Deutschland. Ich habe mein Abitur hier gemacht und studiere im ersten Semester. Da meine Mutter Pflegebedürftig ist(Pflegegrad 2) und die MDK eine wöchentliche Last von 30h die Woche festgesellt hat, ist es schwer einen Job zu finden bei dem ich studieren(35-40h/w), mich um meine Mutter kümmern, also die Pflicht als Pfleger erfüllen, arbeiten und lernen kann. Der Einbürgerungsprozess, also die Bearbeitung, läuft bereits seit 5 Wochen. Ich habe jetzt einen Minijob gefunden der mir zwar ein kleines Einkommen gibt (Maximal 36h/M) aber da die Arbeitszeiten sehr unregelmäßig sind und man somit nicht wirklich von einem regulären Einkommen reden kann wird es schwer ohne Staatliche hilfe auszukommen. Ich habe gelesen das es unter nicht Verschuldung von einem selbst zu Ausnahmen kommen kann. Deswegen lautet meine Frage: Unter Berücksichtigung all dieser Fakten besteht eine realistische Chance das ich trotz ALG2 einbürgert werde?
Ich beziehe kein Bafög.
Habe keine Vorstrafen und war gewähltes Mitglied im Jugendgemeinderat, also in der Gemeinde und gemeinnützig Tätig.

LG Abo.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Über welchen Aufenthaltstitel verfügen Sie?
Mit einem AT als Student können Sie nicht eingebürgert werden.

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#2
 Von 
AboHatEinbürgerungsFragen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Über welchen Aufenthaltstitel verfügen Sie?
Mit einem AT als Student können Sie nicht eingebürgert werden.

Ich besitze eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.

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#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von AboHatEinbürgerungsFragen):
Ich beziehe kein Bafög.


Weshalb nicht? Bafög ist exakt für den Fall gedacht, dass Eltern den Lebensunterhalt ihres studierenden Kindes nicht leisten können. Zudem gilt Bafög auch nicht als Sozialleistung: Wenn man Bafög bezieht, gilt der Lebensunterhalt bei der Einbürgerungsbehörde als gesichert.

Ganz im Allgemeinen gehört die notwendige Pflege eines Angehörigen zu den klassischen Gründen, weshalb man einen evtl. Sozialleistungsbezug höchstwahrscheinlich nicht zu vertreten hat. Ein anderer Grund ist, dass man in einer Ausbildung ist. Wobei sich ALG II und ein Vollzeit-Studium meines Wissens normalerweise ausschließen, weil man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Egal wie: Bei einer Einbürgerung nach § 10 StAG muss man nur im Rahmen des Möglichen alles unternehmen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Man muss nicht darüber hinausgehen. Aber hier gilt: falls es hier nicht irgendwelche rechtlichen Ausschlussgründe geben sollte, unbedingt Bafög beantragen!

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#4
 Von 
AboHatEinbürgerungsFragen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
Zitat (von AboHatEinbürgerungsFragen):
Ich beziehe kein Bafög.

Wobei sich ALG II und ein Vollzeit-Studium meines Wissens normalerweise ausschließen, weil man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Egal wie: Bei einer Einbürgerung nach § 10 StAG muss man nur im Rahmen des Möglichen alles unternehmen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Man muss nicht darüber hinausgehen. Aber hier gilt: falls es hier nicht irgendwelche rechtlichen Ausschlussgründe geben sollte, unbedingt Bafög beantragen!


Dann sollte es ja klappen. Bei meiner Schwester hat es 6 Wochen gedauert, sie hat sich vor 6 Jahren eingebürgert. Ich hoffe auf das Selbe. Macht das eigentlich einen Unterschied wenn ein Familienmitglied bereits eingebürgert ist?. Ja Ich beziehe kein Bafög da ich einen Studienplatz im Ausland bekommen habe für mein Traumfach. Da ich nicht 2 Bafög-Anträge gleichzeitig haben kann wolte ich bis zum Wintersemester warten.
Ich möchte vor meinem Auslandsstudium (UK) noch unbedingt eingebürgert werden weil ich, unter anderem, auch einfach Deutsch bin.

Zu der Aussage über ALG 2 und Vollzeit-Studium, die haben mir eigentlich gesagt das ab Studiumsbeginn ich kein Geld mehr von dennen bekomme worauf ich mich eigentlich auch eingestellt habe aber irgendwie schicken die weiterhin jeden Monat das Geld. Ich habe der behörde bereits alle Daten zugeschickt und sie über meine Lage informiert. Deswegen mache ich mir überhaupt sorgen weil ich jetzt eben doch ALG 2 beziehe/oder dachte. Weil jetzt wo Sie das ansprechen könnte da eigentlich eine Fehler vorliegen und ich dürfte keine Geld mehr bekommen vom Jobcenter.Ich werde das Jobcenter nochmal darauf ansprechen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32151 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von AboHatEinbürgerungsFragen):
aber irgendwie schicken die weiterhin jeden Monat das Geld.
Irgendwann fordern sie es zurück. Nämlich dann, wenn du entweder immatrikulierter Student bist oder dich im Ausland (als was auch immer) befindest.
Zitat (von AboHatEinbürgerungsFragen):
und studiere im ersten Semester.
Du bist in D immatrikuliert? Das weiß das JC schon? Dann steht dir kein Alg2 mehr zu. Sie werden es zurückforden.

Ein Traumstudium ab WS in UK? Hoffentlich hast du Garantien. Vielleicht brauchst du dann ein Visum für ein Studium im Nicht-EU-Land...
Zitat (von AboHatEinbürgerungsFragen):
Macht das eigentlich einen Unterschied wenn ein Familienmitglied bereits eingebürgert ist?
Nö. Welchen Unterschied wozu?
Wer pflegt eigentlich deine Mutter, wenn du nach UK umziehst?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AboHatEinbürgerungsFragen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von AboHatEinbürgerungsFragen):
aber irgendwie schicken die weiterhin jeden Monat das Geld.
Irgendwann fordern sie es zurück. Nämlich dann, wenn du entweder immatrikulierter Student bist oder dich im Ausland (als was auch immer) befindest.
Zitat (von AboHatEinbürgerungsFragen):
und studiere im ersten Semester.
Du bist in D immatrikuliert? Das weiß das JC schon? Dann steht dir kein Alg2 mehr zu. Sie werden es zurückforden.

Ein Traumstudium ab WS in UK? Hoffentlich hast du Garantien. Vielleicht brauchst du dann ein Visum für ein Studium im Nicht-EU-Land...
Zitat (von AboHatEinbürgerungsFragen):
Macht das eigentlich einen Unterschied wenn ein Familienmitglied bereits eingebürgert ist?
Nö. Welchen Unterschied wozu?
Wer pflegt eigentlich deine Mutter, wenn du nach UK umziehst?


Oh mein Gott. Jetzt ergibt auch alles Sinn. Ich habe dem Jobcenter soeben meine Immatrikulationsbescheinigung geschickt. Ich erfülle somit alle Vorraussetzungen für die Einbürgerung und muss nichtmehr Angst haben. Muss jetzt zwar viel mehr arbeiten aber so ist zumindest die Zukunft gesichert.

Ja, Ich habe von der Universität eine Garantie bekommen. Zum glück nicht, das hat man beschlossen auch bei einem No-Deal. Ich hoffe trotzdem sehr das es nicht zu einem harten Brexit kommt.

Ab dem September Zieht meine Mutter nach Norddeutschland zu meiner Schwester sie übernimmt dann während meines Studiums die Aufgaben.

Ich danke euch allen herzlich für die Hilfe.

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