Einbürgerung als Student in NRW

3. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.11.2018 19:17:18
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung als Student in NRW

Guten Tag an alle,

ich habe im letzten Jahr Antrag auf Einbürgerung gestellt, bin momentan etwas ratlos was das angeht und weiß nicht so wirklich weiter. Vorab ein paar Infos zu mir:

- 27 Jahre alt
- In Deutschland (NRW) lebend seit ca. 16 Jahren
- Unbefristetes Aufenthaltserlaubnis
- Studiere Maschinenbau (benötige noch 2 Semester bis zum Abschluss)
- Wohne mit Eltern zusammen

Als ich letztes Jahr September 2017 den Antrag gestellt habe, habe ich noch BAföG erhalten. Nun habe ich in Oktober dieses Jahres den Bescheid bekommen, dass ich wieder die gleichen Unterlagen einreichen soll.
Ich verstehe den Sinn nicht wieso ich nach einem Jahr warten die gleichen Unterlagen einreichen soll aber gut dachte ich mir, das sollte kein Problem sein die Unterlagen einzureichen. (Unter anderem aktuellen BAföG-Bescheid)

Da ist auch das erste Problem, ich erhalte kein BAföG mehr. Auf Nachfrage teilte mir die Sachbearbeiterin mit, dass ich meinen Unterhalt sicherstellen muss. Ich müsste jetzt also nebenbei noch arbeiten oder eine Verpflichtungserklärung durch meine Eltern erstellen, damit ich wieder alle Voraussetzungen erfülle.
Zum Zeitpunkt wo ich den Antrag gestellt habe, habe ich aber alle Voraussetzungen erfüllt. Warum wird das so geregelt? Unfair.
Meine erste Frage: kann ich in dem Fall noch was dagegen tun ohne, dass ich jetzt neben dem Studieren arbeiten muss? (Da ich überhaupt gar keine Zeit dafür habe)
Meine zweite Frage: Welche wichtige Inhalte muss die Verpflichtungserklärung enthalten? Ich finde im Internet leider nichts passendes zu meinem Fall.

Ich wäre sehr dankbar für jede Hilfe!

Viele Grüße

Engineeer

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Du solltest zunächst Dein Studium erfolgreich abschließen, eine dementsprechende Arbeitsstelle finden und dann, nach Beendigung der Probezeit den Antrag auf Einbürgerung erneut stellen. Dann dürften die Chancen auf eine unproblematische Einbürgerung erheblich gestiegen sein.

Normalerweise können Studenten mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §16 ohnehin nicht eingebürgert werden. Es ist allein den Umstand, dass Du über eine Niederlassungserlaubnis verfügst zu verdanken, dass man Deinen Einbürgerungsantrag überhaupt entgegengenommen hat.

Die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts muss aber trotzdem erbracht werden und das dürfte bei Dir, solange Dein Studium nicht erfolgreich beendet ist, (noch) nicht der Fall sein.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.11.2018 19:17:18
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

(Editiert und geschlossen - rumpampen können Sie woanders!)

-- Editiert von Moderator am 03.11.2018 18:56

0x Hilfreiche Antwort

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