Hallo ich bin franzose, also eu bürger und hab ein paar fragen zum antrag der einbürgerung:
Wie wird im antrag Auslandsaufenthalt definiert?
wird an deutschen oder eu flughäfen, eu ländergrenzen protokolliert wann man ein und ausreist?
werden beim antrag meine länder stempel im pass kontrolliert und muss ich ihn abgeben?
Vielen dank
Einbürgerung antrag
Notfall?
Notfall?
ZitatWie wird im antrag Auslandsaufenthalt definiert? :
Das sollte man in dem Antrag nachlesen können.
Zitatwird an deutschen oder eu flughäfen, eu ländergrenzen protokolliert wann man ein und ausreist? :
Ja, das kann durchaus passieren
Zitatwerden beim antrag meine länder stempel im pass kontrolliert und muss ich ihn abgeben? :
Auch das kann beides im Rahmen des Verfahrens passieren.
Da es für EU-Ausländer bisher keine besondere gesetzliche Regelung zur Einbürgerung gibt, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Drittstaater.ZitatWie wird im antrag Auslandsaufenthalt definiert? :
Es gibt aber Erleichterungen.
Auslandsaufenthalt ist dann gegeben, wenn du dich außerhalb Deutschlands aufhältst.
Was meinst du mit protokolliert? Ganz sicher wird das kontrolliert und vermerkt.Zitatwird an deutschen oder eu flughäfen, eu ländergrenzen protokolliert wann man ein und ausreist? :
Nein, bei der Antragstellung nicht.Zitatwerden beim antrag meine länder stempel im pass kontrolliert und muss ich ihn abgeben? :
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitatwird an deutschen oder eu flughäfen, eu ländergrenzen protokolliert wann man ein und ausreist? :
werden beim antrag meine länder stempel im pass kontrolliert und muss ich ihn abgeben?
Längere Auslandsaufenthalte, die für die Einbürgerung relevant sind, können auch aus anderen Gründe auffallen. Darüber musst du dir aber keine Gedanken machen, wenn du beim Antrag korrekte Angaben machst.
Ich hoffe, du stellst die Frage nicht, um zu erfahren, wie leicht man sich mit Falschangaben eine Einbürgerung erschleichen kann. Eine Einbürgerung, die durch arglistige Täuschung oder durch "vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind", erschlichen wurde, kann innerhalb von zehn Jahren zurückgenommen werden - mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 35 StAG). Falls durch die Rücknahme nicht zwingende humanitäre Notlagen entstehen würden, nehmen Behörden in der Regel die Einbürgerung zurück, wenn beim Antrag wissentliche relevante Falschangaben gemacht wurden.
Zudem kann das Ganze auch strafrechtliche Konsequenzen haben. § 42 StAG:
Zitat:Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Einbürgerung zu erschleichen.
Damit es hier kein Vertun gibt, muss man meines Wissens bei jedem Antrag auf Einbürgerung unterschreiben, dass man diese Strafandrohung zur Kenntnis genommen hat, z.B. hier, auf Seite 6 unter "5. Sonstiges" (das Formular ist ein Beispiel, es kann regional auch anders gestaltet sein).
wird an deutschen oder eu flughäfen, eu ländergrenzen protokolliert wann man ein und ausreist? Kommt drauf - reist man innerhalb des Schengenraums, dann nicht.
Längere Auslandsaufenthalte, die für die Einbürgerung relevant sind, können auch aus anderen Gründe auffallen. Darüber musst du dir aber keine Gedanken machen, wenn du beim Antrag korrekte Angaben machst. Dem kann ich nur zustimmen.
Wie wird im antrag Auslandsaufenthalt definiert? Interessanter ist doch, wie das im Gesetz definiert wird. Und da verweist § 12b(1) des Staatsangehörigkeitsgesetzes bezüglich EU-Bürgern auf das Freizügigkeitsgesetz, § 4a(6): https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__4a.html
-- Editiert von muemmel am 01.11.2021 16:38
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten