Einbürgerung - bin in Deutschland geboren, jetzt Studium als ausländischer Student

9. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
dali87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung - bin in Deutschland geboren, jetzt Studium als ausländischer Student

Guten tag,

also ich bin Tunesier und bin in Deutschland Solingen 1987 gebohren, als ich 6 war schikten mich meine Eltern nach Tunesien (da mein Bruder behindert ist und meine Eltern beide arbeiteten und wegen mehrere Gründe). danach habe ich die Schule in Tunesien besucht und jedes Sommerferien habe ich in Deutschland verbracht.
Nachdem ich mein Abitur Abschluß 2006 hatte, bin ich nach Paragraph 16 also als ausländische Student hier zurückgekehrt. Und zurzeit läuft mein Studium nicht so besonders erfolgreich wie ich es erhoffte aber bin auf einem gleichgewichtigen Bereich.
Meine Frage wäre : wie kann ich die Deutsche Nationalität bekommen da meine Eltern und zwei geschwisters es auch haben ?

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-- Editiert von Moderator am 09.03.2015 16:36

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

wie kann ich die Deutsche Nationalität bekommen da meine Eltern und zwei geschwisters es auch haben ? Gar nicht - da Ihre Eltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt keine dt. Staatsangehörigen waren, sind Sie kein dt. Staatsbürger durch Abstammung. Und per Einbürgerung können Sie auch nicht dt. Staatsbürger werden, weil das mit einer AE nach § 16 schlicht nicht geht.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hannaha
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Leider geht das nicht. Sie können deutsche Nationalität nicht bekommen.

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"Viele Grüsse,
Hannaha"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
yorbase
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 19x hilfreich)

Wie ich es mitbekommen habe , braucht "Ausländer" einen Unbefristen Aufenthalt.
Und dass ist bei dir nicht der fall

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Wie ich es mitbekommen habe , braucht "Ausländer" einen Unbefristen Aufenthalt. Das ist falsch. Eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis genügt durchaus - nur eben nicht jede AE. Und die des TE gehört halt zu denen, die nicht ausreichen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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