Hallo.
Bin 17, lebe seit 8 Jahren in Deutschland, gehe zur Schule und komme aus Tschechien.
Mutter hat eine unbefristete Aufenhaltsgenehmigung. Stiefvater ist Deutscher. Ich habe eine Aufenhaltsgenehmigung die in 3 Monaten abläuft. Ich möchte eingebürgert werden. Bin polizeilich ein paar mal aufgefallen, aber die Verfahren worden eingestellt, der letzte war vor 2 Monaten.
Meine Fragen:
Kriege ich den deutschen Pass, gibt es evntl vorausichtliche Komplekationen wegen den eingestellten Verfahren?
Wie lange dauert die Einbürgerung und durch wieviele Behörden muss ich rennen?
Soll ich meine Aufenhaltsgenehmigung verlängern oder gleich die dt Staatsbürgerschaft beantragen?
Bitte um Aufklärung, danke im vorraus!
-- Editiert von Maus123 am 28.05.2004 00:42:21
Einbürgerung - gibt es Komplikationen wegen der eingestellten Verfahren?
Einbürgerung Deutschland
Einbürgerung: einfach sofort Antrag stellen
Kein Problem, wenn Voraussetzungen erfüllt sind.
eingestellte Verfahren: keine Probleme zu erwarten
Zuständige Behörde: Stadtverwaltung, Einbürgerungsangelegenheiten
Kosten: 255 € (Erwachsene), 51 € (miteinzubürgernde minderjährige Kinder)
abgelehnter Antrag: ebenfalls kostenpflichtig, 191 €
Bearbeitungszeit: 6 - 8 Wochen
Einbürgerung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ein Einbürgerungsanspruch besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- 8 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer
Aufenthaltsberechtigung
- keine Vorstrafen (Ausnahmen bei geringfügigen Verurteilungen)
- keine Sozial- oder Arbeitslosenhilfe
(gilt nicht für Personen unter 23; ansonsten
Ausnahmen bei unverschuldetem Hilfebezug,
z. B. bei Erwerbsunfähigen, Senioren,
Alleinerziehenden)
www.einbuergerung.de
Aufenthaltserlaubnis
Sollte sich der Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit der noch nicht erteilten Einbürgerung überschneiden, dann beantragen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis parallel zum laufenden Einbürgerungsverfahren.
Ausbürgerung Tschechien
möglicherweise auch kostenpflichtig
Viel Glück und schreiben Sie bei Gelegenheit wie es ausgegangen ist.
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"Ich bin Laie und kein Rechtsanwalt und gebe die Quellen meiner Aussagen zur Überprüfung an."
-- Editiert von gere am 28.05.2004 09:55:49
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