Einbürgerung - gültigen + abgelaufenen Pass

21. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
amz515729-89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung - gültigen + abgelaufenen Pass

Guten Tag,

ich habe zwei Fragen zur Einbürgerung in Deutschland. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. :-)
Ich besitze die italienische und die brasilianische Staatsbürgerschaft. Mein italienischer Pass ist gültig, der brasilianische jedoch schon längst abgelaufen, weil ich ihn einfach nicht brauche. Könnte es Probleme bei der Einbürgerung geben oder wäre das ok, da ich einen gültigen Reisepass besitze? Im Forum habe ich gelesen, dass die Einbürgerung nicht möglich war, für Menschen, die abgelaufene Pässe besaßen aber ich gehe davon aus, dass sie nur eine Staatsangehörigkeit hatten.

Ein weiteres Problem ist, dass meine Mutter (die in Brasilien wohnt) die portugiesische Staatsangehörigkeit besitzt. Ich habe das im Formular eingetragen (man wird nach der Staatsangehörigkeit der Eltern gefragt) und die Mitarbeiterin hat sich darüber geärgert und meinte, sie braucht einen Nachweis, dass ich nicht Portugiesin bin. Das war ein sehr komplizierter Prozess aber zum Glück habe ich Verwandte in Portugal, die direkt da nachfragen könnten und ich bekam dann ein Schreiben von einem offiziellen Amt, dass es keine Einträge über mich in Portugal vorliegen. Ich habe dieser Mitarbeiterin das Dokument (übersetzt) gezeigt und sie meinte, es kann immer noch Probleme geben, weil da nicht explizit darauf steht, dass ich nicht Portugiesin bin. Ich habe schon mit dem Konsulat in Deutschland telefoniert und sie meinten, die Formulierung ist einfach so und das bedeutet, dass ich nicht Portugiesin bin und wenn die Mitarbeiterin vom Rathaus ein Problem damit hat, sollte sie das Konsulat anrufen. :-D Ich habe nächsten Monat erneut einen Termin zur Abgabe der Unterlagen und mache mir gerade Sorgen wegen dieser zwei Angelegenheiten.

Ich weiß, das sind sehr spezielle Situationen aber vielleicht hat jemand schon einen solchen Fall erlebt.

Vielen Dank.

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von amz515729-89):
Könnte es Probleme bei der Einbürgerung geben oder wäre das ok, da ich einen gültigen Reisepass besitze?


Die Forderung nach einem gültigen Pass ergibt sich aus der Passpflicht § 3 (1) AufenthG :

Zitat:
(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, (...)


Für mich ist daraus nur zu lesen, dass es um "einen" gültigen Pass geht. Dass Doppel- und Mehrfachstaatler einen gültigen Pass für jede Staatsangehörigkeit benötigen sollten, wäre mir neu.

Dass es Probleme geben könnte, kann man jedoch nie ausschließen. Es geht immer um den Einzelfall. Zudem ist Einbürgerung Landessache - hier werden die Verwaltungsabläufe unterschiedlich strukturiert und die Gesetze auch mitunter unterschiedlich interpretiert.

Bei der Einbürgerung geht es erstens darum, dass der Bewerber bis zuletzt die Vorschriften des Aufenthaltsrechts befolgt (was hier durch den einen Pass für mich gegeben ist). Andererseits geht es darum, welche Staatsangehörigkeiten der Bewerber hat, weil die Aufgabe anderer Staatsangehörigkeiten im Staatsangehörigkeitsrecht vorausgesetzt wird. Ein Pass ist hier ein geeignetes Indiz für den Besitz einer Staatsangehörigkeit. Sollte die Aufgabe der brasilianischen Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung hier notwendig sein, braucht man einen gültigen brasilianischen Pass allein für den Antrag bei den brasilianischen Behörden.

Zur möglichen portugiesischen Staatsangehörigkeit: Normalerweise reicht es für den Nachweis einer nicht vorhandenen Staatsangehörigkeit bei deutschen Behörden nicht aus, wenn man belegt, dass dort keine Einträge vorliegen. Staaten erhalten meist erst dann Kenntnis von einem neuen Staatsbürger, der im Ausland geboren wurde, wenn die Eltern die Geburt dort anmelden (z.B. im Konsulat). Wenn man die Meldung unterlässt, ist ein Kind doch Staatsbürger, wenn es die Staatsangehörigkeit von den Eltern geerbt hat. Da Recht und Verwaltungspraxis von Land zu Land unterschiedlich sind, kann es zu unterschiedlichen Interpretationen von Dokumenten kommen.

Was mich aber ein wenig verwundert, ist die intensive Frage nach einer evtl. portugiesischen Staatsangehörigkeit. Das ist eine EU-Staatsangehörigkeit, sie muss bei Einbürgerung nicht aufgegeben werden. Möglicherweise arbeitet die Behörde streng die Vorschrift ab, jede Staatsangehörigkeit eines Antragstellers zu erfassen. Was benötigt wird und was geeignet ist, die Staatsangehörigkeit nachzuweisen, entscheidet erst mal die Behörde. Wenn aufgrund dieser Frage die Einbürgerung nicht weiterbearbeitet oder abgelehnt würde, könnte man das gerichtlich prüfen lassen. Bis dahin spricht man sich am besten mit der Einbürgerungsbehörde ab, was zu tun ist.

Im Fall der portugiesischen Staatsangehörigkeit wäre die Frage, wie die erworben worden sein soll: War die Mutter bei Ihrer Geburt schon Portugiesin? Dann wäre wichtig, wie das portugiesische Staatsangehörigkeitsrecht zur Zeit Ihrer Geburt aussah (evtl. keine Vererbung über die Mutter?). Oder wurde Ihre Mutter nach Ihrer Geburt eingebürgert? Dann könnten Unterlagen über die Einbürgerung helfen, die deutlich machen, dass Sie als minderjähriges Kind nicht mit eingebürgert wurden. Letztlich könnte man versuchen zu recherchieren, ob es so etwas wie einen Staatsangehörigkeitsausweis auch in Portugal gibt.

Zitat (von amz515729-89):
Ich habe nächsten Monat erneut einen Termin zur Abgabe der Unterlagen und mache mir gerade Sorgen wegen dieser zwei Angelegenheiten.


Nicht verrückt machen lassen! Wenn beim nächsten Termin noch Unterlagen fehlen, können die auch nachgereicht werden. Das kann den Ablauf halt etwas verzögern. Einfach entspannt bleiben und sich der Behörde gegenüber freundlich und kooperativ zeigen. Bei Ländern wie Portugal und Brasilien sollte es keine unüberwindlichen Probleme bei der Dokumentenbeschaffung geben.

-- Editiert von Felicite am 21.05.2019 18:55

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz515729-89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Antwort! Das war extrem hilfreich und ich werde versuchen, entspannt zu bleiben. Im Moment ist es leider nicht möglich, meinen brasilianischen Reisepass zu erneuern, da wir ganz komische Gesetze haben und verpflichtet dazu sind, bei den Wahlen abzustimmen. Das habe ich natürlich in den letzten mehreren Jahren nicht gemacht und jetzt wurde meine "Bürgernummer" "gecancelt" sodass ich gar nichts beantragen kann. :-D Ich werde morgen beim Stadthaus anrufen und die Situation schildern. Hoffentlich machen sie eine Ausnahme oder ich erkläre ihnen, dass ich mich gerade darum kümmere, den Pass zu erneuern und es nachreichen könnte aber ich kann nicht einschätzen, wie lange es dauern wird. Ich warte auf Antwort des brasilianischen Konsulats. Man muss die brasilianische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben.

Genau, meine Mutter hat die portugiesische Staatsangehörigkeit erhalten, als ich bereits über 18 war und schon in Deutschland lebte. Sie hat beim portugiesischen Konsulat in Brasilien nachgefragt und sie stellen keine Dokumente aus, welche beweisen, wann sie die Staatsangehörigkeit erhalten hat. Sie hat lediglich einen portugiesischen Ausweis. Ich könnte auch nachfragen, ob sie das akzeptieren würden (wegen Austellungsdatum).

Vielen Dank nochmal und ich hoffe, dieses Problem bald klären zu dürfen! :-)

Viele Grüße

-- Editiert von amz515729-89 am 23.05.2019 14:45

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.943 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen