Einbürgerung in die russische Staatsangehörigkeit und somit doppelte Staatsangehörigkeit

28. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
go353057-82
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 17x hilfreich)
Einbürgerung in die russische Staatsangehörigkeit und somit doppelte Staatsangehörigkeit

Hallo zusammen,

man ist ukrainischer Staatsangehöriger mit mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland. In Deutschland lebt er seit 11 Jahren. Nun bekommt er daneben noch die russische Staatsangehörigkeit. Hat das irgendwelche Auswirkungen in Deutschland bzw. muss er dann zur Ausländerbehörde aus irgendeinem Grund. Wie wäre es nun mit dem Verreisen?

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Ein Nicht-EU-Bürger mit NE in D.
Eine NE nach AufenthG ist unbefristet. Der ukrainische Pass sollte gültig sein. Der neue russische auch.

Zitat (von go353057-82):
Wie wäre es nun mit dem Verreisen?
So wie bisher. Aber Corona-beschränkt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Die dt. Staatsangehörigkeit verliert man in der Regel, wenn man eine andere Staatsangehörigkeit annimmt. Wie das in der Ukraine geregelt ist, wird hier wohl keiner wissen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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