Einbuergerung nach Auslandsaufenthalt...

23. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
samanta3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Einbuergerung nach Auslandsaufenthalt...

Hallo!! Ich braeuchte einmal eure Hilfe...
Ich bin Lettin, aber hab 13 Jahre in Deutschland gewohnt (von meinem 3. bis 16 Lebensjahr), aber seit etwa 2 Jahren wohne ich wieder in Lettland (meine Mutter ist in die USA gezogen und ich konnte ja nicht als Minderjaehrige alleine in Deutschland bleiben).. Meine Mutter hat schon vor 2 Jahren die deutsche Staatsbuergerschaft bekommen, aber da sie sich nicht richtig informiert hat und ich auch zu spaet mitbekam, dass ich mit 16 die deutsche Staatsbuergerschaft selber haette beantragen koennen, haben wir das nicht getan. Ich wohne nur voruebergehend hier und moechte noch das Abi in Lettland machen um nicht noch mal in der 11 anfangen zu muessen. Danach werde ich auch wieder in Deutschland studieren. Wie ist das aber nun mit der Einbuergerung. Ich meine, ich habe 13 Jahre in Deutschland gewohnt und auch meine Mutter ist nun Deutsche. Muss ich trotzdem noch mal die 8 Jahre (bzw 7 mit Integrationskurs) in Deutschland leben um eingebuergert zu werden?
MfG, samanta3

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Die 8 (bzw. 7) Jahre sind normalerweise "am Stück" hier zu leben. Ein früherer Aufenthalt kann aber (muss allerdings nicht) bis zu maximal 5 Jahren angerechnet werden, wenn er integrierende Wirkung hatte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wobei - wenn deine Mutter in die USA zog, dann wäre es ja egal gewesen, ob du alleine und minderjährig in Lettland oder in Deutschland geblieben wärest. Damals wäre das Jugendamt die richtige Ansprechadresse gewesen.
Bist du dir denn sicher, dass dein lettisches Abitur an einer Hochschule in Deutschland anerkannt wird? Das sollte man nicht automatisch voraussetzen, also sich vorsichtshalber jetzt schon einmal erkundigen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
samanta3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja.. hinterher ist man immer schlauer. ;) Danach hab ich ja auch herausgefunden, dass ich schon mit 16 die deutsche staatsangehoerigkeit haette beantragen koennen.. aber das hilft mir ja jetzt in diesem moment auch nicht weiter.
ich hab mich informiert usw. und generell wird das lettische abitur anerkannt.
es gibt ja auch internetseiten wo man das nachgucken kann.
ich waere ja auch nicht die erst lettin, die in d. studiert.. es gibt schon viele ,die ins ausland studieren gegangen sind.. darueber mach ich mir weniger sorgen.. (in dem punkt ist das einzige problem ins ws reinzukommen, denn in lettland bekommt man das abitur etwa zum gleichen zeitpunkt, wenn der letzte tag zum einschreiben ist... darueber muss ich mir eher gedanken machen)... hm.. ich moechte einfach am liebsten keine 7/8 jahre warten muessen, denn ich selber sehe mich nicht als lettin und will auch nicht immer direkt als auslaenderin gesehen werden. ich hab fast mein ganzes leben in d. gelebt und lettland ist fuer mich ausland.. ich konnte ja am anfang nicht mal die sprache...

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