Hallo zusammen,
ich habe die portugiesische Staatsbürgerschaft und möchte gern die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen.
Ich bin in Deutschland geboren und seit meiner Geburt hier auch wohnhaft. Ich bin aktuell 28 Jahre alt.
Beim Einbürgerungsversuch wurde festgestellt, dass mein Vater bei meiner Geburt türkischer Staatsbürger war und ich daher die türkische Staatsbürgerschaft besitze. Ich besitze aber keinen türkischen Ausweis, das nächstgelegene Konsulat kennt mich nicht und auch das Familienregister in der Türkei kennt mich nicht.
Ich habe eine Mail vom türkischen Konsulat, dass mir bestätigt, dass die mich nicht kennen, meine Eltern haben aus der Türkei einen Auszug aus dem Familienregister mitgebracht, dass bestätigt, dass ich da ebenfalls nicht geführt bin, das reicht meinem Rathaus aber nicht, die akzeptieren nur ein Schreiben, dass meinen Austritt bestätigt, sonstige Hilfe leistet der unfähige Sauhaufen auch nicht da wörtlich "es nicht deren Aufgabe ist Leute zu beraten". Der einzige Vorschlag der kam war, dass ich mich beim türkischen Konsulat einbürgern lassen soll und die Staatsbürgerschaft direkt wieder ablegen soll, was absoluter Schwachsinn ist und mit immensen Kosten verbunden wäre.
Was kann ich tun? Gibt es Stellen an denen ich mich beraten lassen kann oder ähnliches? Oder gibt es irgendwelche Möglichkeiten die ich sonst ausschöpfen kann?
Vielen Dank im Voraus!
Einbürgerung nicht möglich, da ich angeblich türkischer Staatsbürger bin
Notfall?
Notfall?



Die hast du von deiner Mutter?Zitatich habe die portugiesische Staatsbürgerschaft :
Das wurde anhand einer Geburtsurkunde deines Vaters festgestellt? Von dem Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde?ZitatBeim Einbürgerungsversuch wurde festgestellt, dass mein Vater bei meiner Geburt türkischer Staatsbürger war und ich daher die türkische Staatsbürgerschaft besitze. :
Dieser Mitarbeiter hat garantiert einen Vorgesetzten. Den Leiter der Einbürgerungsstelle...Zitatdas reicht meinem Rathaus aber nicht, :
An diesen würde ich mich an deiner Stelle wenden. Ganz sachlich, mit allen Unterlagen.
Stimmt, beraten tun sie nicht. Ist tatsächlich keine Beratungsstelle, aber sie müssen Fragen beantworten.
Würde dein Antrag etwa schon kostenpflichtig abgelehnt?
Ich meine, die Türkei würde dich im Fall des Falles eh nicht einfach so aufgeben/austreten lassen.
Die portugiesische Staatsbürgerschaft habe ich von meiner Mutter und die einfach so abzulegen ist wohl kein Problem.
Die angebliche türkische Staatsbürgerschaft wurde falls ich mich Recht erinnere anhand meiner Geburtsurkunde festgestellt, wo mein Vater als mein Vater eingetragen ist. Der Versuch die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen ist knapp 2 Jahre her, aktuell aber wieder ein Thema, da meine Schwester einen Brief erhalten hat, in der der Antrag kostenpflichtig abgelehnt werden soll. Ich habe noch keine Post bekommen.
Die Türkei weiß gar nichts von meiner Existenz, der wäre es vermutlich ziemlich egal was ich mache. Ich weiß nur nicht wie ich weiter verfahren soll.
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ZitatDer Versuch die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen ist knapp 2 Jahre her :
Wenn du vor 2 Jahren den Antrag gestellt hast--- was ist jetzt damit? Liegt der Antrag auf Eis bei der EBH?
Dann brauchst du natürlich jetzt nicht zum Vorgesetzten gehen.
Tja. Falls das bei deiner Schwester das gleiche Thema ist (sie also auch den türkischen Vater und die türk. Staatsbürgerschaft hat...)
Hä? Was schreiben sie ihr?Zitatin der der Antrag kostenpflichtig abgelehnt werden soll. :
Der Antrag liegt auf Eis korrekt, ich wusste damals nicht was ich machen soll und habe fürs Erste aufgegeben.
Ich habe das Schreiben grad nicht zur Hand, aber es war in etwa "wir planen den Antrag abzulehnen und die Bearbeitungsgebühr einzubehalten. Sie können bis zum xx.xx.2019 noch eine AUsstrittsbescheinigung aus der türkischen Staatsbürgerschaft reinreichen"
ZitatWenn dein Vater bei deiner Geburt die türkische Staatsbürgerschaft hatte, hast du sie automatisch auch. Punkt. :
Dass deine Vater seine daraus entstehenden Pflichten nicht wahrgenommen hat, fällt jetzt dir auf die Füsse. Das geht/ging vielen anderen auch so, aber da darf man sich beim Vater bedanken und nicht mit Behörden hadern, die geltendes Recht beachten müssen.
Dir bleibt nur, nachzuweisen, dass du die türkische Staatsbürgerschaft abgelegt hast oder der Nachweis, dass dir das Ablegen unmöglich ist. Letzteres wird aber nicht gelingen, da die Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft möglich ist. In deinem Fall halt leider nur mit viel Bürokratie, für die der deutsche Staat aber nichts kann. Nochmal, danke an Papa.
-- Editiert von Flo Ryan am 05.08.2019 17:13
Und was konkret sollte ich da jetzt versuchen?
Ich hab all diese Sachen schonmal gehört, aber niemand gibt mir einen konkreten Rat, was ich genau tun soll oder an welche Stelle ich mich wenden kann für weitere Hilfe.
Zitatsonstige Hilfe leistet der unfähige Sauhaufen auch nicht :
Und Du willst die deutsche Staatsbürgerschaft, obwohl Du beim "Staat" unfähige Sauhaufen findest? Dann lass das doch lieber bleiben.
Zitat:Zitatsonstige Hilfe leistet der unfähige Sauhaufen auch nicht :
Und Du willst die deutsche Staatsbürgerschaft, obwohl Du beim "Staat" unfähige Sauhaufen findest? Dann lass das doch lieber bleiben.
(Pampigkeiten editiert - mäßigen Sie Ihren Ton!)
-- Editiert von Moderator am 16.08.2019 14:36
Der User @Flo Ryan hat mit Antwort #5 vollkommen recht, so ist das nun mal. Bedanke Dich also bei Deinem Vater für sein Versäumnis.
ZitatUnd was konkret sollte ich da jetzt versuchen? :
Dir wird gar anderes übrig bleiben, als Dich bei den türkischen Behörden registrieren zu lassen, einen türkischen Pass zu beantragen und Dich dann aus der türkischen Staatsangehörigkeit wieder ausbürgern zu lassen. Das da Kosten entstehen, ist natürlich unvermeidlich. Frag doch Deinen Vater, ob er sich daran beteiligt, schließlich ist er doch für das ganze Schlamassel verantwortlich.
Problem scheint zu sein, dass wenn man Abkömmling eines Türkischen Vaters ist, die Türkische Staatsbürgerschaft nicht beantragen muss, sonder diese einfach aufgrund der geltenden Türkischen Staatsbürgergesetz besitzt. Unabhängig davon ob die Geburt in irgendwelchen Türkische Register eingetragen wurde oder dem Konsulat/Botschaft gemeldet wurde.
ZitatIch habe eine Mail vom türkischen Konsula :
Eine "poppelige" Mail hat keinen Wert. Das muss schon ein bisschen offizieller daher kommen. Wenn es um die Deutsche Staatsangehörigkeit ginge, dann gebe es hierzu das Verfahren auf Feststellung des Nichtbestehens der Deutschen Staatsangehörigkeit. Falls man die Deutsche Staatsangehörigkeit nicht hat, wir dies mit einer Negativbescheinigung attestiert. https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Feststellung_Start/Negativbescheinigung/Negativbescheinigung_node.html;jsessionid=0BCAC68F22544502189C89CD9A012DC8.intranet661
Ein ähnliches Verfahren gibt es auch von der Türkischen Seite. Man kann unter Vorlage aller nötigen Unterlagen eine Negativbescheinigung bekommen, dass man die Türkische Staatsbürgerschaft nicht mehr bzw. nie besessen hat. Man muss aber auch damit rechnen, dass das Verfahren darin endet, dass man nun auch von den Türkischen Behörden offiziell als Türke anerkannt wird. Mit allen Rechten und Pflicht die damit einher gehen. Der nächste Schritt wäre dann die Ausbürgerungsprozedur.
Hat dein Vater die Türkische Staatsbürgerschaft noch oder hat er diese, als Du noch Minderjährig warst, offiziell aufgegeben? Falls ja war es eine gewisse Zeit nach Türkischen Staatsbürgerrecht möglich, dass dann auch die Türkische Staatsbürgerschaft der minderjährigen Kinder aufgegeben wurden. Diese würde mit einer Negativbescheinigung ebenso bestätigt.
Zitat:ich habe die portugiesische Staatsbürgerschaft
Zitat:in Deutschland geboren und seit meiner Geburt hier auch wohnhaft
Zitat:dass mein Vater bei meiner Geburt türkischer Staatsbürger war
Jetzt fehlt nur die Staatsangehörigkeit der Mutter?
Wenn du in Deutschland einen portugisischen Pass vorlegst, wie konnen die dann drauf das du Türke bist.
An deiner Geschichte scheint was zu fehlen
Ich rate mal: deine Mutter ist Portugisin, dein Vater ist Türke. Sie was fleisig und hat das daheim gemeldet, und Vati war faul und hat nichts gemacht. Das rächt sich nun eben und darfst es nachholen.
ZitatProblem scheint zu sein, dass wenn man Abkömmling eines Türkischen Vaters ist, die Türkische Staatsbürgerschaft nicht beantragen muss, sonder diese einfach aufgrund der geltenden Türkischen Staatsbürgergesetz besitzt. Unabhängig davon ob die Geburt in irgendwelchen Türkische Register eingetragen wurde oder dem Konsulat/Botschaft gemeldet wurde. :
ZitatIch habe eine Mail vom türkischen Konsula :
Eine "poppelige" Mail hat keinen Wert. Das muss schon ein bisschen offizieller daher kommen. Wenn es um die Deutsche Staatsangehörigkeit ginge, dann gebe es hierzu das Verfahren auf Feststellung des Nichtbestehens der Deutschen Staatsangehörigkeit. Falls man die Deutsche Staatsangehörigkeit nicht hat, wir dies mit einer Negativbescheinigung attestiert. https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Feststellung_Start/Negativbescheinigung/Negativbescheinigung_node.html;jsessionid=0BCAC68F22544502189C89CD9A012DC8.intranet661
Ein ähnliches Verfahren gibt es auch von der Türkischen Seite. Man kann unter Vorlage aller nötigen Unterlagen eine Negativbescheinigung bekommen, dass man die Türkische Staatsbürgerschaft nicht mehr bzw. nie besessen hat. Man muss aber auch damit rechnen, dass das Verfahren darin endet, dass man nun auch von den Türkischen Behörden offiziell als Türke anerkannt wird. Mit allen Rechten und Pflicht die damit einher gehen. Der nächste Schritt wäre dann die Ausbürgerungsprozedur.
Hat dein Vater die Türkische Staatsbürgerschaft noch oder hat er diese, als Du noch Minderjährig warst, offiziell aufgegeben? Falls ja war es eine gewisse Zeit nach Türkischen Staatsbürgerrecht möglich, dass dann auch die Türkische Staatsbürgerschaft der minderjährigen Kinder aufgegeben wurden. Diese würde mit einer Negativbescheinigung ebenso bestätigt.
Danke für die hilfreiche Antwort.
Dass es so eine Bescheinigung nicht gibt war mit nicht bekannt und man kann zumindest versuchen so ein Dokument vom Konsulat zu erhalten.
Mein Vater hat die türkische Staatsbürgerschaft nicht mehr, hat die aber erst abgelegt, nachdem ich bereits volljährig war, daher fällt das leider weg.
ZitatMein Vater hat die türkische Staatsbürgerschaft nicht mehr, hat die aber erst abgelegt, nachdem ich bereits volljährig war, daher fällt das leider weg. :
Somit ist es unstrittig, dass Du ebenfalls die türkische Staatsangehörigkeit innehast.
Deshalb wird Dir kaum etwas anders übrigbleiben, als das Verfahren zu absolvieren, was ich Dir in meiner Antwort #9 dargelegt habe.
Zitat:ZitatMein Vater hat die türkische Staatsbürgerschaft nicht mehr, hat die aber erst abgelegt, nachdem ich bereits volljährig war, daher fällt das leider weg. :
Somit ist es unstrittig, dass Du ebenfalls die türkische Staatsangehörigkeit innehast.
Deshalb wird Dir kaum etwas anders übrigbleiben, als das Verfahren zu absolvieren, was ich Dir in meiner Antwort #9 dargelegt habe.
Angenommen es wird beim Konsulat meine türkische Staatsbürgerschaft bestätigt, wovon ich nach den Aussagen hier ausgehe, wie sehen meine Chancen dann aus überhaupt die Staatsbürgerschaft verlassen zu können?
Soweit ich weiß gibt es noch das Kopfgeld, was bezahlt werden muss, damit man nicht zum Militär muss.
Laut Google gibt es die Möglichkeit das zu umgehen, indem man vorweisen kann, dass man eine andere Staatsbürgerschaft annehmen könnte. Wenn ich die türkische ablegen würde, würde ich die deutsche Staatsbürgerschaft problemlos erhalten. Ist da etwas dran?
Quelle: https://de.connection-ev.org/article-1609
Information vom Generalkonsulat der Türkei:
Um die Ausbürgerung beantragen zu können, werden die Einbürgerungszusicherung im Original, der türkische Personalausweis (Nüfus Cüzdani) und Reisepass, die Entlassungsurkunde vom Militärdienst (oder Bescheid über die Verschiebung des Militärdienstes), ein Passbild und 17.- Euro benötigt. Die Ausbürgerung muss persönlich beantragt werden.
Für die Vorsprache bei der Staatsangehörigkeitsabteilung wird ein Termin benötigt, der selbst unter www.konsolosluk.gov.tr vereinbart werden muss.
Mein Rat: Gehe zu einem Anwalt und lass dich beraten.Diese ganzen Kommentare bringen dich nicht weiter und haben keine rechtliche Grundlage. Nur als Info: Die Ausländerbehörden sind seit der Flüchtingswelle nicht besonders gut gepolt und lassen gerne Antrage monatelang liegen mit der Ausrede sie wären unterbesetzt. Es gibt auch die Möglichkeit einer Fachaufsichtsbeschwerde wenn Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist.Ich nehme an Du bist in Deutschland geboren.Von daher sollte der Einbürgerung nichts im Wege stehen, sofern Du arbeite
est und keine Vorstrafen hast.Viel Erfolg
Nur als Info: Die Ausländerbehörden sind seit der Flüchtingswelle nicht besonders gut gepolt und lassen gerne Antrage monatelang liegen mit der Ausrede sie wären unterbesetzt. Nur als Info: Die Ausländerbehörde hat mit Einbürgerungsanträgen nicht das Geringste zu tun.
Wer dann? Bundesamt für Migration geht aus der Ausländerbehörde hervor.
https://www.gruene-duesseldorf.de/wer-kommt-rein-einbuergerungen-duesseldorf/
Wer dann? Die bei der jeweiligen Gemeinde angesiedelte Einbürgerungsbehörde.
Bundesamt für Migration geht aus der Ausländerbehörde hervor. Auch das ist falsch - BAMF und regionale Ausländerbehörden haben völlig verschiedene Aufgaben.
Das möchte ich ganz stark anzweifeln.ZitatBundesamt für Migration geht aus der Ausländerbehörde hervor. :
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