Einbürgerung trotz V.Auskunft

13. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Zauber1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung trotz V.Auskunft

Hallo
Zu meiner Person , ich bin Deutscher 2500€ netto , unbefristet
Meine Frau will sich einbürgern lassen , 1050€ netto , alles Voraussetzungen sind gegebenen
Was mir jedoch sorgen macht das wir eine Vermögensauskunft abgegeben haben
Gepfändet oder so ist nichts , wir zahlen monatlich unsere Schulden , auch keine privatinsolvenz

Meine Frage
Kann der Antrag dadurch abgelehnt werden ? Eigentlich ist ja für unseren Lebensunterhalt gesichert

Liebe Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Keine Vermögensauskunft abgegeben zu haben--- ist doch keine Voraussetzung für die Einbürgerung.
zu deutsch: macht nix.
Wenn sie alle Voraussetzungen erfüllt--- meldet euch bei der E-Behörde, gebt alles an und ab--- und dann wird das gelingen mit der *Deutsch-Werdung*.

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html

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#2
 Von 
Zauber1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Antrag wird ja danach gefragt , ob ein Eintrag im Schuldnerverzeichniss besteht.
Nach Angabe der Vermögensauskunft erfolgt ja automatisch ein Eintrag.

Im Antrag der Wordlaut:

Sind sie im Schuldnerverzeichniss des Amtsgerichtes eingetragen (zb Privatinsolvenz)

Eintrag besteht , aber keine privatinsolvenz..

Deshalb bin ich irritiert

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Das ist mir neu, dass danach gefragt wird im E-Antrag.
Ich ging bisher davon aus, dass die Anträge und Voraussetzungen (fast) bundeseinheitlich sind...

Offenbar gibts da doch Unterschiede.
Ich halte den Eintrag trotzdem nicht für eine ablehnungsrelevantes Kriterium. Sonst würde das in allen gängigen Anträgen stehen.

schau mal:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=24801
https://deutsch-werden.de/sites/default/files/antrag-auf-einbuergerung.pdf
http://www.info4alien.de/einbuergerung/material/Einbuergerungsantrag.pdf
https://deutsch-werden.de/sites/default/files/einbuergerungsantrag-nrw.pdf
https://deutsch-werden.de/sites/default/files/einbuergerungsantrag-hamburg.pdf

https://deutsch-werden.de/sites/default/files/einbuergerungsantrag-niedersachsen.pdf ---> NDS hat die Frage
https://formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/pdf/4618.pdf?MANDANTID=12&FORMUID=BY-STAG-002-DE-FL ---> die auch
und Sachsen zeigt das Formular nicht im Netz...

-ICH- würde bei der zuständigen E-Behörde einfach nochmal nachfragen.
Ein evtl. abgelehnter Antrag kostet schließlich trotzdem...

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#4
 Von 
Zauber1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also im NRW Antrag steht es tatsächlich nicht , aber in der zweiten Datei für Niedersachsen steht es drin

Aber denke auch nicht das es ausschließt wenn alles andere passt, denn bei dem Antrag steht explizit privatinsolvenz

Danke dir

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#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von Zauber1987):
Also im NRW Antrag steht es tatsächlich nicht , aber in der zweiten Datei für Niedersachsen steht es drin


Einbürgerung ist Ländersache, deshalb helfen Infos über die Handhabung in anderen Bundesländern (genauso wie die in Vordrucken abgefragten Daten) auch nur bedingt weiter. Allerdings müssen sich die Anforderungen im Rahmen der (bundeseinheitlichen) gesetzlichen Vorgaben des Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) halten. Innerhalb dieses Rahmens gibt es von Bundesland zu Bundesland aber unterschiedliche administrative Vorgaben (Verwaltungsvorschriften u.a.).

Ob eine Vermögensauskunft irgendeinen Einfluss auf die Einbürgerung haben kann, hängt erstmal von einer Frage ab: Nach welchem Paragraphen soll deine Frau eingebürgert werden?

Bei einer Einbürgerung nach § 10 StAG darf es keine Probleme geben, solange keine Sozialleistungen bezogen werden - oder wurden. Bei einer privilegierten (da vorzeitigen) Einbürgerung nach § 9 StAG als Ehefrau eines Deutschen muss eine Prognoseentscheidung über die zukünftige Lebensunterhaltssicherung getroffen werden. Da können dann auch andere Kriterien herangezogen werden. Es muss nicht alles im Fragebogen stehen. Jede Prognoseentscheidung muss individuell getroffen werden.

Dass Schulden bestehen (die aber regelmäßig zurückgezahlt werden können, da das gemeinsame Einkommen reicht) sollte auch bei einer Einbürgerung nach § 9 StAG kein Hindernis sein. Nur wenn ganz ungünstige Faktoren zusammenkommen, könnte es Probleme geben, evtl. bei sehr hohen Schulden und einem drohenden Gang in die Privatinsolvenz inklusive der Gefahr, dass in dem Zusammenhang die Aufgabe der Berufstätigkeit (= Gang in Hartz IV) droht.

Soweit ich verstanden habe, wurde die Vermögensauskunft abgegeben. Das Einkommen hört sich doch sehr vernünftig an, noch dazu, wenn die Haupteinnahmen durch unbefristete Anstellung erzielt werden. Wenn die Schulden in einem annähernd vernünftigen Verhältnis dazu stehen, solltet ihr die Bearbeitung des Antrags in Ruhe abwarten (selbst wenn es ein Antrag nach § 9 StAG sein sollte).

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#6
 Von 
Zauber1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind Schulden so ca 15.000€

Ja sie soll vorzeitig eingebürgert werden

Und ja ich bin im unbefristeten Arbeitsverhältnis

Evtl sollte ich erwähnen ( das nur ich die Vermögensauskunft abgegeben habe, nicht aber meine Ehefrau)





-- Editiert von Zauber1987 am 14.01.2020 20:30

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#7
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von Zauber1987):
Ja sie soll vorzeitig eingebürgert werden


Dann gibt es erhöhte Anforderungen an den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts. Die Rückzahlungsraten müssen vom monatlichen Einkommen abgezogen werden. Schließlich wird eine Prognoseentscheidung getroffen. Das ist eine individuelle Entscheidung und in einem Forum kann man natürlich nichts Verlässliches sagen. Es geht um die Wahrscheinlichkeit, mit der man davon ausgehen kann, dass euer gemeinsamer Lebensunterhalt auch in Zukunft gesichert sein wird. Da können die unterschiedlichsten wirtschaftlichen Kriterien von der Einbürgerungsbehörde herangezogen werden.

Bei den Schulden z.B. zur Veranschaulichung zwei verschiedene Extreme: Es macht einen Unterschied, ob man Schulden bei einem Kredithai mit extrem hohen Raten machen musste, weil man keine Sicherheiten hatte und schnell Spielschulden oder Konsumschulden abdecken musste, oder ob man einen regulären Kredit bei einem Geldinstitut hat, weil man eine größere Anschaffung machen musste (für die es einen Gegenwert gibt) oder ob man Schulden für eine Berufsausbildung oder Weiterbildung gemacht hat, ... 15.000 Euro sind nicht wenig, aber mit einem Rückzahlungsplan, der bei der Einkommenssituation gut erfüllbar scheint und keine unwägbaren Risiken birgt, sollte das für eine Einbürgerung nicht unbedingt problematisch sein.

Zitat (von Zauber1987):
Evtl sollte ich erwähnen ( das nur ich die Vermögensauskunft abgegeben habe, nicht aber meine Ehefrau)


Wenn die Vermögensauskunft nur von dir gefordert wurde, weil es deine Schulden sind (nur von dir aufgenommen), dann ist das nicht falsch. Für die Sicherung des Lebensunterhalts sind eure gemeinsamen Einnahmen ausschlaggebend. Falls man aber zur Einschätzung käme, dass du überschuldet bist bzw. vor der Privatinsolvenz stehen solltest, gehört das zur Einschätzung, inwieweit du wahrscheinlich in der Zukunft einen Beitrag zum Familieneinkommen leisten kannst.

Das sind aber alles nur die prinzipiellen Rahmenbedingungen. Wichtig ist, dass die Prognose-Entscheidung der Behörde "ermessensfehlerfrei" ist. Das könntet ihr bei einer Ablehnung auch gerichtlich überprüfen lassen. Wie die Entscheidung der Behörde aussehen wird, kann euch niemand verlässlich sagen. Anhand der genannten Kriterien könnt ihr versuchen, es selber abzuschätzen. Bei einem guten, relativ sicheren Einkommen und einem vernünftigen Rückzahlungsplan solltet ihr euch nicht zu viele Gedanken machen. Letztlich solltet ihr einfach die Entscheidung abwarten.

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#8
 Von 
Zauber1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ich dachte ich antworte mal auch fairerweise wie es ausgegangen ist

Meine Frau hat heute ohne Probleme ihre Einbürgerungurkunde bekommen

Die V- Auskunft war kein Problem , da ich ein geregeltes eingekommen habe und Schulden Rückzahle pünktlich.
Allerdings kam das auch nie zur Sprache

Unser Gehalt hatte sich aller digs geändert (Ich 2700+1600€ der Ehefrau)

Das waren mal die Eckdaten

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Alles Gute!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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